Sie wollen Ihr langjährig erworbenes Wissen und Erfahrungen anderen Menschen aufzeigen und beibringen? Sie möchten aus Ihrem Alltag als Gabelstaplerfahrer berichten und den Menschen die damit verbundenen Gefahren aufzeigen? Sie bringen Erfahrungen im Bereich von Flurförderzeugen, idealer Weise auf verschiedenen Geräten wie Front-, Seiten oder Teleskopstapler mit und bedienen diese Maschinen nahezu im Schlaf? In Ihrem Unternehmen wird ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer gesucht oder benötigt? Dann sind genau Sie die richtige Person für den Ausbildungslehrgang als Ausbilder für Flurförderzeuge! Als künftiger Ausbilder für Flurförderzeuge erwarten Sie spannende und herausfordernde Aufgaben in Bereich von Neuausbildungen, jährlichen Unterweisungen sowie die Einweisungen im eigenen Betrieb, wenn neue Mitarbeiter mit einem externen Gabelstaplerschein eingestellt werden. Damit schulen Sie nicht nur den Theorie- und Praxisteil sondern auch den betrieblichen Teil. Außerdem sorgen Sie für die Einhaltung der verschiedenen Regeln und gelten immer als Fachperson und Ansprechpartner und das nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Geschäftsleitung. Je nach Unternehmen, in dem Sie arbeiten, können Sie auch für vieles Mehr die Verantwortung übernehmen. Das geht von der einfachen Tätigkeit als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer, bis hin zu Fuhrparkmanager und Verantwortung über die Einhaltung verschiedener Regeln und Richtlinien der verschiedenen Organe wie der Berufsgenossenschaft oder auch der Gewerbeaufsicht und den berufsgenossenschaftlichen Grundlagen (BGG) 925.
Die BGG ist eine alte Vorschrift für Gabelstaplerfahrer und die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern sowie auch für die Ausbildung der Ausbilder von Gabelstaplerfahrern. Vorschriften sind aus diesem Grund notwendig, da oft die Meinung ist, dass ein Gabelstapler durch jeden Menschen bedient werden kann. Insbesondere in Verbindung mit einem Führerschein für den Straßenverkehr wird diese Meinung häufig sehr hartnäckig vertreten. Doch dem ist weit gefehlt, da ein Führerschein für den Straßenverkehr absolut nichts mit dem Sachkundenachweis für Gabelstaplerfahrer zu tun hat.
Die Tätigkeit Gabelstapler im Arbeitsalltag zu bedienen ist teilweise komplexer als beispielsweise das Autofahren. Das resultiert daraus, weil es viele spezifische Gefahren buchstäblich „um die Ecke“ lauern können. Beginnend mit plötzlich auftauchenden Fußgängern bis hin zu falsch deklarierten Schwerpunkten an aufgenommenen Lasten ist die Person hinter dem Steuer immer für sich selbst, das Gerät und die Umgebung verantwortlich. Daher ist es notwendig, dass die Person stets auf alles vorbereitet ist und potentielle Gefahren richtig einschätzen kann.
Gefahren einschätzen kann nur die Person, die darauf ausgebildet wurde und entsprechende Erfahrungen mitbringt. Daher sollten interessierte Personen, die als Gabelstaplerfahrer/in tätig werden wollen, bereits einige Kenntnisse beispielsweise im Umgang mit Lasten oder mit Fahrzeugen mitbringen. Das erleichtert das Verständnis während der Ausbildung und auch im Arbeitsalltag. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf Geh- und Fahrwege, sowie auf Lastbeförderung und Stapelung von Lasten. Zur Kursvorbereitung gehört es daher, die jeweils aktuellsten Informationen aus der BGG 925 herauszuarbeiten, neue Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Betriebsalltag einfließen zu lassen und damit den Schulungstag in Form von Theorie und Praxis zu erstellen. Neben den eigentlichen Schulungsinhalten sorgen Sie auch künftig für die Kursdurchführung, also für den Schulungsraum sowie den Schulungsort, falls Sie im Unternehmen kein Gelände haben, auf dem Sie die Schulung durchführen können. Als Gabelstaplerausbilder werden Sie somit künftig für den kompletten Ablauf des Schulungstages sowie die Prüfung zuständig sein. Nach der erfolgreich durchgeführten Schulung erstellen Sie die Zertifikate und die Gabelstaplerscheine, denn als Gabelstaplerausbilder haben Sie das Recht, diese Dokumente zu unterzeichnen, wenn Sie davon überzeugt sind, dass der oder die Schüler/in dazu in der Lage ist.
Spätestens jetzt ist eines klar: nicht nur hinter dem Beruf eines Gabelstaplerfahrers steckt viel mehr als ursprünglich gedacht, sondern auch hinter der Verantwortung eines Gabelstaplerausbilders. Damit Sie allerdings als Ausbilder tätig werden dürfen, sind neben einer Ausbildung einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Damit Sie als Ausbilder für Flurförderzeuge tätig sein dürfen, benötigen Sie einiges an Vorkenntnissen. Im Einzelnen sind das:
Mit diesen Voraussetzungen sind Sie perfekt als künftiger Ausbilder gewappnet. Gerade im Hinblick auf die Fähigkeit, anderen Menschen Schulungsinhalte anschaulich näherzubringen benötigen Sie einiges an Kenntnissen, die Sie in der Weiterbildung zum Meister aber auch im Umgang mit Menschen als Team- oder Abteilungsleiter erlernen. Je nach Unternehmen setzen Ausbilder- oder Leitungspositionen eine höhere Qualifikation wie z. B. die Meisterprüfung voraus. Fragen Sie einfach bei Ihrem Vorgesetzten nach. Wenn Sie jedoch alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zur Ausbildung zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einschreiben.
Diese Frage ist sehr abhängig vom Unternehmen und kann daher nicht genau beantwortet werden. Allerdings ist es denkbar, dass Sie sich alleinig auf die Ausbildung von Mitarbeitern konzentrieren. Das würde bedeuten, dass Sie sich um alle Schulungsbelange wie Gabelstapler-, Kranführer-, Hubarbeitsbühnen- und jegliche andere speziell durch die DGUV vorgeschriebene Schulungen kümmern. Natürlich werden Sie hier nicht alleine alle Schulungen durchführen. Damit ist je nach Unternehmensgröße eine ganze Abteilung beschäftigt. Neben der eigentlichen Ausbildungstätigkeit können Sie vor allem in kleineren Betrieben auch in anderen Bereichen tätig sein. Denkbar sind folgende Tätigkeiten:
Damit ergeben sich mit dem absolvieren der Weiterbildung zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer viele Tätigkeitsbereiche, die sehr spannend und abwechslungsreich sein können.
Als Ausbilder für Flurförderzeuge sind Sie verpflichtet, sich stets weiterzubilden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie mit einschlägiger Fortbildung Ihren Schülern die neuesten Erkenntnisse und Gefahrenquellen aufzeigen. Sollten Sie selbst noch als Gabelstaplerfahrer tätig sein, sind Sie ohnehin verpflichtet, die jährlichen Sicherheitsunterweisungen zu besuchen. Das ist die Gelegenheit, mit anderen Fahrern und Fahrlehrern in Kontakt zu treten. Dieser Austausch ist besonders für den Unternehmensübergreifenden Kontakt wichtig und sorgt so für mehr Sicherheit, nicht nur im eigenen Unternehmen. Erfahrungen und Probleme bei sämtlichen Fragestellungen können so auch behandelt und erörtert werden.
Insofern Sie sich stets weitergebildet haben, werden Sie sich gefragt haben, warum hier die Rede von der BGG 925 ist, denn diese Vorschriften sind längst überholt. Genau so ist es! Die BGG 925 wurde weitestgehend übernommen, ergänzt, erweitert und in die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 308-001 übernommen. Daher erfolgt Ihre Schulung im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt immer nach den aktuell gültigen Normen und Standards.
Die Ausbildung zum Ausbilder von Gabelstaplerfahrern erfolgt hauptsächlich theoretisch, da Sie den praktischen Teil bereits durch Ihre Erfahrungen aus dem Berufsalltag mitbringen. Im Ausbilderlehrgang wird folgendes schwerpunktmäßig behandelt:
- Die Kunst des Lehrens: sie besteht aus dem Dreieck
- Fachspezifische Ausbildung: Technik der Gabelstapler
- Rechtliche Fragen: Haftungsrechts als künftiger Ausbilder mit den grundlegenden Verantwortlichkeiten
Wenn Sie die Ausbildung zum Gabelstaplerausbilder mit Erfolg bestanden haben, wird Ihnen eine schriftliche Beauftragung übergeben, in der Sie sämtliche Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche finden werden. Außerdem werden Ihnen Besonderheiten und ggf. spezielle Gefahren und Aufgaben darin erläutert. Mit den Ausbildungsinhalten erhalten Sie eine komplette, fundierte und umfassende Ausbildung, auf die Sie buchstäblich bauen können. Damit dürfen und können Sie selbständig künftige Gabelstaplerfahrer vollumfassend aus- und weiterbilden.
Neben den Voraussetzungen zum Ausbilder für Flurförderzeuge und die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Ausbilder von Gabelstaplerfahrern sollten Sie viel Geduld und Spaß an der Tätigkeit mitbringen. Gerade als Trainer, oder auch Ausbilder oder Lehrer genannt, benötigen Sie einiges an Geduld, gerade wenn einige Schüler bei wiederholten Malen gewisse Inhalte nicht verstehen oder noch immer nicht korrekt ausführen. Hier kommen Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten als Meister oder als leitender Mitarbeiter ins Spiel: Sie müssen in der Lage sein, diese Situationen zu entschärfen und den betroffenen die Inhalte anders darzulegen. Die Ausrede: „es gibt Menschen die verstehen gewisse Dinge nicht“, gilt hier auf keinen Fall. Denn Genau Sie als Ausbilder für Flurförderzeuge müssen sich davon überzeugen, dass Ihr Schüler künftig ein Flurförderzeug sicher manövrieren kann. Hierzu sind Sie nicht nur verpflichtet, sondern Sie tragen auch die Verantwortung darüber.
Damit erhalten Sie als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer die Kompetenz und sogar eine Art von Privileg im Unternehmen, das Fahren mit Gabelstaplern oder auch anderen selbst fahrenden Arbeitsgeräten. noch sicherer zu machen und tragen einen wichtigen Beitrag in Sachen Personen- noch Materialschutz bei.
Die Schulungsinhalte gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen und neuesten DGUV-Vorschriften. Im Einzelnen sind das:
Neben den Gesetzlichkeiten behandeln wir im Ausbilderkurs weitere Themen wie:
Als Ausbilder wird es ebenfalls zu Ihrer Aufgabe gehören, Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Auch wenn Sie als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer die Handhabung eines Fahrzeugs anderen Menschen näherbringen, sind Sie durch die Ausbildung zum Gabelstaplerausbilder nicht berechtigt, Ihre Schüler im öffentlichen Straßenverkehr auszubilden.
Glückwunsch! Sie dürfen sich nun als Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nennen, da sie die Ausbildung erfolgreich absolviert haben und auch die unternehmerische Beauftragung erhalten haben. Damit kann ab sofort Ihr neuer Job losgehen. Sie sind sicher darauf ganz gespannt, wie Sie Ihren neuen Kurs aufbauen und auch organisieren dürfen. Hierzu sollten Sie zunächst den „Papierkram“ abwickeln. Das bedeutet, dass Sie sich zunächst Schulungsunterlagen widmen sollten. Um eine qualitativ hochwertige Schulung halten zu können, benötigen Sie auch eine gute Basis und diese beginnt mit den Schulungsmaterialien. Hierzu können Sie eigene Unterlagen erstellen oder mit den Schulungsunterlagen aus dem Hause Stapler Schmidt anwenden. Wir bieten Ihnen in unserer Verlagsecke umfangreiche Schulungsunterlagen inklusive PowerPoint Präsentation sowie Prüfungsfragen und ein Zertifikat an. Alle Unterlagen sind als Vorlagen erstellt. Damit können Sie sie individuell anpassen und nach den eigenen Unternehmensanforderungen herstellen. Auch Gabelstaplerscheine finden Sie in unserer Verlagsecke. Selbst Gabelstaplerscheine mit Ihrem eigenen Unternehmenslogo sind mit einem sehr geringen Aufpreis realisierbar.
Mit einer absolvierten Ausbilderprüfung im Hause Stapler Schmidt profitieren Sie gleich von mehreren Vorteilen:
- Alle Inhalte basieren auf Aus- und Weiterbildung.
- Fundiertes und geprüftes Wissen.
- Sie erhalten neben dem Ausbilderlehrgang weiteres:
Alle diese Punkte gewährleisten Ihnen ein rundum sorgloses Paket und wiegt Sie in Sicherheit, gerade bei den ersten Schulungen. Das ist besonders wichtig, aus diesem Grund biete ich diesen Service exklusiv für meine Kursabsolventen, speziell für Ausbilderkurse an. Damit können Sie sich auf Ihre Schüler konzentrieren und sind in der Lage nach und nach Erfahrungen und Erkenntnisse in die Schulungsunterlagen einzupflegen.
Natürlich sind Sie, wie ich auch, dafür verantwortlich, dass bei künftigen Sicherheitsunterweisungen nicht mehr die BGG 925 angewendet wird. Sie sind bei jeder durchgeführten Schulung verpflichtet, die jeweils neuesten Normen, Gesetze und Erkenntnisse anzuwenden und zu präsentieren.
Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden