Mitgänger Flurförderzeuge werden in der Regel durch eine Person welche hinter, neben oder vor dem Gerät läuft, bedient.
Folgende Bauarten gibt es:
Handhubwagen
Scherenhubwagen
Handstapler
Niederhubwagen
Hochhubwagen
Plattformhubwagen
Spreizenhubwagen
Doppelstockhubwagen
Mitgänger Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand
Was gibt es bei einem Neukauf zu beachten
Die Tragfähigkeit – Wie viel Last soll ihr Flurförderzeug in der Zukunft heben können.
Die Geräteabmessungen - Wichtig für die Gangbreite eines Lagers.
Die Antriebsart.
Die Ergonomie – Sie können einen erheblichen Beitrag für die Ergonomie leisten, indem Sie eletromotorisch angetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge erwerben.
Regelmäßige Prüfung
Ein technisch einwandfreies
Flurförderzeug kann die Beinahunfälle deutlich reduzieren. Zum Beispiel eine einwandfreie Sicherheitseinrichtung.
Die Geräte müssen daher regelmäßig auf Schäden, Verschleiß, Korrosion überprüft werden.
Über Gefährdungsbeurteilungen werden für den eigenen Betrieb Art, Umfang und Fristen festgelegt.
Regelwerke legen fest, dass Mitgänger-Flurförderzeuge einmal im Jahr geprüft werden müssen. Das gilt auch für deren Anbaugeräte.
EX-Bauteile müssen alle drei Jahre geprüft werden.
Eine Prüfung der Flurförderzeuge kann nur Person mit Prüferqualifikation durchführen. Das ist eine Berufsausbildung mit Nachweis. Infrage kommen hier; Kundendienstmonteure, Betriebsingenieure, Betriebsmeister oder freiberufliche Sachkundige.
Die Prüfungen müssen dokumentiert festgehalten werden. Mindestens bis zur nächsten Prüfung. In der hat sich die Prüfplakette bewahrt.
Eignungsprüfung zum bedienen des Mitgänger-Flurförderzeuges
Nur Personen welche für das Bedienen von Flurförderzeugen geeignet und beauftragt sind, dürfen diese bedienen.
Eigenschaften zum Führen der Mitgänger-Flurförderzeuge sind:
Verwantwortungsbewusstsein
Eingliederungsfähigkeit
Rücksichtsnahme
Selbstbeherrschung
Ausgeglichenheit
Funktion der Sinnesorgane
Physische Gesundheit
Psychische Gesundheit
Erfahrung
Unterweisung und Beauftragung
Ein Mitgänger-Flurförderzeug darf nur bedienen, wer ausreichend unterwiesen wurde.
Es bedarf einer Beauftragung welche aber nicht schriftlich erteilt werden muss.
Für Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit gilt:
Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, sind es keine Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit, sondern Flurförderzeuge mit Fahrerstand.
Hier gilt:
Bediener muss 18 Jahre alt sein, geeignet und ausgebildet sein und Ihre Befähigung nachgewiesen werden.
Was heißt Unterweisen
Eine Unterweisung hat einen verpflichtenden Charakter und hebt sich somit vom schulmäßigen Unterricht ab. Unterweisen heißt das Interesse wecken, erklären, überzeugen und vormachen.
Am besten wird eine Unterweisung vom Vorgesetzen durchgeführt.
Eine Unterweisung sollte regelmäßig durchgeführt werden. Die DGUV besagt, einmal im Jahr sollte eine Unterweisung für Flurförderzeug Bediener durchgeführt werden.
Unterscheiden wir die Unterweisungsarten noch voneinander, so ergeben sich folgende Arten:
Erstunterweisung – Sie bedienen ein Flurförderzeug das erste mal, ist diese Unterweisung absolut notwendig.
Wiederholungsuntweisung – Unterweisungen welche in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Betriebsfremde Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen
Sollte eine betriebsfremde Person ein Gerät, in Ihrem Unternehmen, nutzen wollen, stellen Sie sicher, dass diese dafür geeignet ist.
Stellen Sie sicher, dass eine Ein- und Unterweisung erfolgt.
Der Unternehmer hat für Mitgänger-Flurförderzeuge eine Betriebsanweisung zu erstellen und auszuhängen. Arbeitnehmer müssen diese befolgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Zur Schutzausrüstung gehören:
Schutzhelm
Schutzbrille
Gehörschutz
Atemschutz
Schutzhandschuhe
Schutzanzug
Sicherheitsschuhe
Welche PSA wo getragen werden muss, legt die Betriebsanweisung fest.
Fazit
Lassen Sie sich als Bediener vernünftig ein- und unterweisen. Eine schriftliche Beauftragung ist nicht zwingend notwendig, wird aber empfohlen.
Ausbildungsmaterial für den Ausbilder von Flurförderzeugen - Ausbilder für Kranführer -Ausbilder für Hubarbeitsbühnensowie
Fahrausweise für Gabelstapler, Kranführerscheine
und
Bedienerausweise für Arbeitsbühnen
finden Sie in der
Verlagsecke.