In jeder Tätigkeit gibt es Fachkräfte, die besonders auszubilden sind. Darunter kann es beispielsweise im Bereich eines Elektrikers oder eines Kraftfahrzeugmechatronikers notwendig sein, weitere Spezialisierungen zu erlangen, um gewisse Tätigkeiten durchführen zu dürfen. Beispiele von solchen Tätigkeiten sind Arbeiten mit dem Gabelstapler, der Hubarbeitsbühne und mit einem Kran. Arbeiten mit diesen Geräten sind mit besonders schweren Unfällen verbunden, daher werden seitens der deutschen, gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Ausbildungen bzw. Spezialisierungen gefordert, die den Umgang mit diesen Geräten schulen. Als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 bringen Sie anderen Menschen die Handhabung eines Krans in Theorie wie auch in Praxis bei. Daher sollten Sie den Umgang mit Menschen nicht scheuen und Interesse an stetiger Weiterbildung haben.
Kranführer bewegen große Lasten mit wenigen Handgriffen durch die Luft. Als Kranführer sind Sie für sich selbst, ihr Umfeld, die Last und auch den Kran selbst verantwortlich. Daher gelten Kranführer in diesem Bereich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Spezialisten. Je nach Einsatz und Zweck können Kranführer innerhalb eines Produktionsortes also z. B. mit fest eingebautem Kran arbeiten. Allerdings gibt es auch Kranvorrichtungen, die ortsveränderlich sind, oder auch einen zusätzlichen Aufbau z. B. auf den Gabelstapler haben. Allerdings sind die Gerätschaften immer ihren Bestimmungen nach anzuwenden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gabelstapler ohne ein entsprechendes Anbauteil als Kran eingesetzt werden darf. Dementsprechend darf auch ein Kranführer sich nicht einfach auf einen Gabelstapler mit Kranaufsatz setzen, nur weil er einen Kranschein hat. Die Arbeitsmaschinen sind alle unterschiedlich und bedürfen jeweils einiges an Spezialkenntnissen, die in den jeweiligen Lehrgängen durch einen entsprechenden Trainer, in Theorie wie auch in Praxis geschult werden.
Als Kranfahrer können Sie auch mit einem ortsveränderlichen Kran auf der Straße unterwegs sein. Das sind z. B. Autokran, Verladekran, usw. Hierbei gilt die Grundlage die Straßenverkehrs Zulassungsordnung (StVZO). Das bedeutet, dass der Kranführer neben seinem Kranschein auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (PKW, LKW) benötigt.
Ein Trainer für Kranführer nach DGUV hat die Aufgabe, anderen Menschen das Manövrieren von Kranen mit schweren Lasten zu veranschaulichen. Die Aufgaben sind dabei vielfältig, denn Sie sind als Trainer für den kompletten Lehrgang verantwortlich. Der Lehrgang beginnt mit der Planung und Ausschreibung, hier zeigen Sie auf, wann der nächste Lehrgang startet. In der Planung bereits inbegriffen ist der Lehrgangsort, die Geräte sowie mögliche Lasten. Vor der Lehrgangsdurchführung geht der Trainer seine Unterlagen nochmals durch und schaut ob alles auf dem aktuellsten Stand ist. Im Lehrgang angekommen veranschaulichen Sie den Teilnehmern zuerst die theoretischen Inhalte, im Anschluss machen Sie eine theoretische Prüfung, bevor es an die Praxis geht. Im Praxisteil zeigen Sie den Lehrgangsteilnehmern den Umgang mit Lasten auf, in dem Sie z. B. Lasten versetzen dürfen. Das kann beispielsweise das Ab- oder Beladen eines LKWs sein, aber auch das versetzen von schweren Lasten, beispielsweise beim Bau von Gebäuden und Anlagen. Dabei ist das Bewegen der Steuerhebel des Kranes die kleinste Arbeit. Viel wichtiger ist es, für die Sicherheit des Kranes wie beispielsweise Aufbau und Standfestigkeit sowie dessen korrekte Funktion von Sicherheitsvorrichtungen sicherzustellen. All das, wird im Praxisteil aufgezeigt und den Lehrgangsteilnehmern genügend Zeit für Übungen gegeben. Im Anschluss folgt auch hier eine Überprüfung des Lernfortschritts, bevor Sie als Trainer das Zertifikat und den Kranschein aushändigen dürfen.
Damit sind die Aufgaben eines Trainers für Kranführer weitaus umfangreicher als im ersten Moment gedacht. Damit ein Kranführer alle Aufgaben fehler- und schadensfrei erledigen kann, ist eine einschlägige Ausbildung notwendig. Hierbei erlernen die Auszubildenden von einem erfahrenen Trainer nicht nur den Umgang mit unterschiedlichen Kranarten, sondern auch die ganzen Thematiken Drumherum. Das gewährleistet eine gute Basis und gibt Sicherheit im späteren Berufsleben.
Als Trainer von Kranführern nach DGUV Grundsatz 309-003 bilden Sie ihre eigenen Kranführer entweder im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit oder in Form einer Ausbildungsstätte aus. In beiden Fällen ist der Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 für die komplette Ausbildung, also die theoretischen sowie praktischen Inhalte zuständig. Ebenfalls nehmen Sie die Prüfungen ab und gewährleisten damit, dass sie Fachkräfte an die Arbeit lassen. Damit tragen Sie als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 die Verantwortung über Ihre zukünftigen Kranführer.
Damit Sie als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 tätig sein dürfen, benötigen Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Kranführer. Damit ist die Grundvoraussetzung, der Besitz eines Kranführerscheins gegeben. Sollten Sie jedoch keinen Kranführerschein haben, können Sie diesen im Rahmen des Ausbilderkurses im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt absolvieren. Um für die Weiterbildung zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein, sowie Ausbildungskurse selbständig leiten können. Hierzu empfehlen wir Ihnen, eine einschlägige Berufsausbildung mit Weiterbildung zum Meister. Allerdings können Sie ein Trainer für Kranführer auch dann werden, wenn sie eine entsprechende Arbeitserfahrung von vier Jahren z. B. als Führungskraft wie Schicht- oder Teamleiter haben. Auch als Altgeselle, Polier oder Fahrlehrer können Sie als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 tätig werden. Im Zweifel können Sie bei mir nachfrage, ich berate Sie gerne und zeige Ihnen entsprechende Möglichkeiten für Ihre Weiterbildung auf.
Als Ausbilder sind Sie für die komplette Kursabwicklung zuständig:
o Termine mit Lehrgangsteilnehmern
o Termine mit Vertragspartnern z. B. praktischer Teil
o Termine für Kursräume
o Getränke, Unterlagen
o Schulungsmittel wie Präsentationsmittel, Computer, etc.
o Kran und Anschlagmittel sowie verschiedene Lasten
o Strukturierung der Themen
o Aufbau eines „Roten Fadens“
o Veranschaulichung der Themen
o Wiederholen der Themen
o Abwicklung von Prüfungen (Theorie und Praxis)
o Auswertung der Prüfungen
o Erstellung der Bestätigungen und Ausweise
o Abrechnung der Kurse
o Abrechnung mit den Vertragspartnern wie Tagungsraum und Kranmiete
Kurzum: Sie sind dann der Showmaster! Sie geben den Ton an. Aus diesem Grund wird auch die Weiterbildung zum Meister empfohlen oder eine Arbeitserfahrung in führender Position verlangt. Der Umgang mit Menschen muss Ihnen Spaß bereiten und Sie dürfen keine Berührungsängste haben, denn bei der Ausbildung von Menschen arbeiten Sie zwar auch mit Maschinen, allerdings ist der Mensch im Mittelpunkt. Daher werden Sie immer wieder an Stellen gelangen, an denen die Teilnehmer nicht weiterkommen und Sachverhalte nicht auf Anhieb verstehen. In solchen Fällen müssen Sie in der Lage sein, Ruhe zu bewahren und Inhalte unterschiedlich darzustellen.
Als Ausbilder brauchen Sie somit ein dickes Fell: Sie brauchen gute Nerven, dürfen sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und müssen in der Lage sein, den Kurs auch unter schwierigen Verhältnissen zum Erfolg zu bringen. Selbst bei vielen Wiederholungen müssen Sie ihr Schulungstalent und -geschick beweisen. Denn jeder Mensch lernt anders: der eine schneller der andere langsamer. Gerade bei großen Gruppen kann dies sehr kräfteraubend sein. Demnach benötigen Sie auch als Trainer von Kranführern Erfahrungen, wie Sie schwierige Sachverhalte anschaulich präsentieren können.
Die Inhalte in der Ausbildung zum Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Im Einzelnen ist das die:
Neben den DGUV Inhalten werden auch weitere Themen im Ausbilderlehrgang behandelt. Diese Themen sind beispielsweise:
Neben der eigentlichen Ausbildung von Kranführern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 veranschaulichen Sie die Handhabung eines Kranes anderen Menschen. Dennoch sind Sie durch mit als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 nicht berechtigt, Ihre Kursteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr auszubilden. Das kommt daher, weil Fahrlehrer für Kraftfahrzeuge eine spezielle Ausbildung und Prüfung sowie eine Zulassung in diesem Bereich benötigen. Sollten Sie hierzu interessiert sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Damit Sie als Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 direkt nach der Ausbildung loslegen können, haben wir in der Verlagsecke einige wichtige Hilfsmittel für Sie zusammengestellt. Sie finden hier unsere vollständigen Lehrgangsunterlagen, fertige Prüfungen sowie auch Kranführerscheine in verschiedenen Mengen und Ausführungen.
Als künftiger Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 haben Sie jede Menge Arbeit in Bezug auf Organisation und Vorbereitungen. Doch eine gute Schulung beginnt mit guten Schulungsunterlagen. Gerade in einem neuen Job und mit vielen neuen Aufgaben werden Sie nicht viel Zeit haben, um sich mit den Kursunterlagen zu beschäftigen. Daher biete ich Ihnen vollständige Lehrgangsunterlagen für einen kleinen Preis an. Es sind alle notwendigen Unterlagen für eine erfolgreiche und gute Schulung enthalten. Alle Dateien sind in einem editierbaren Format enthalten. Beispielsweise als PowerPoint Präsentation mit über 110 Seiten oder WORD-Dateien, mit Zertifikaten und Prüfungsfragen. Das Set enthält alle wichtigen Themen der DGUV sowie der BG. Sie finden darunter Themen wie:
Dem Set liegt auch eine bereits fertig zusammengestellt Prüfung bei, die Sie sofort bei Ihrem ersten Kurs anwenden können. Damit sparen Sie sich auch diese Zeit, die Prüfung zusammenzustellen.
Wie Sie sehen, sind Sie mit dem Set rundherum perfekt ausgestattet und können die Unterlagen individuell auf Ihren Betrieb mit Bildern und Situationen anpassen, denn alle Inhalte lassen sich bearbeiten, austauschen oder ersetzen. Selbst eigene Logos, Texte und das unternehmensinterne Format kann auf die Dateien übernommen werden, damit entsteht der Eindruck, als ob Sie die Dokumente eigenständig erstellt haben.
Neben den Kursunterlagen bieten wir Ihnen auch Fahrausweise an, mit denen sich Ihre Kursteilnehmer als qualifizierte Fachkräfte ausweisen können.
Die Ausweise sind aus speziellem Hochleistungspapier „Neobond gelb“ mit 200 g/qm hergestellt und enthalten alle durch die DGUV und BG geforderten Angaben. Das Format ist 7,5 auf 10,5 cm einer Seite. Der Kranschein hat drei Seiten, die auf der Vorder- und Rückseite bedruckt sind.
Sie können die Ausweise wahlweise mit oder ohne Logo ordern. Auch das eigenes Logo Ihres Unternehmens ist mit einem kleinen Aufpreis realisierbar. Ausweise mit eigenem Logo werden nur ab einer Abnahmemenge von min. 200 Stück zu je 1,20 Euro erstellt. Der Versand erfolgt ausschließlich versichert.
Schulung zum Kranführer oder die Schulung zum Trainer für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003. Das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt bietet Ihnen kompletten Service aus einer Hand, fragen Sie uns an!
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden