Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz aktiv zu informieren und den Risiken entsprechend zu unterweisen. Eine Betriebsanweisung bildet hierbei eine wichtige Grundlage und ermöglicht eine praxisorientierte Dokumentation über jegliche Geräte, die in einem Unternehmen genutzt werden. Ziel einer Betriebsanweisung ist es, Unfall- und Gesundheitsrisiken den Arbeitnehmern zu veranschaulichen und damit einhergehend auch zu vermeiden. Jede Betriebsanweisung ist speziell auf das Unternehmen zugeschnitten. Hierbei werden alle arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers festgehalten. Betriebsanweisungen geben Aufschlüsse darüber, wie die richtige Handhabung insbesondere mit:
- Gefahrstoffen und
- Eingesetzten Arbeits- und Hilfsmitteln im Unternehmen vonstattengeht.
Bei den eingesetzten Arbeitsmitteln handelt sich um jegliches, eingesetztes Gerät im Unternehmen, z. B.:
- Anlagen
- Fahrzeuge
- Maschinen
- Werkzeugen
Die Betriebsanweisung legt fest, welche erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hinsichtlich der Gefahren für Mensch und Umwelt bei der Benutzung des jeweiligen Arbeitsmittels einzuhalten sind. Ebenfalls enthalten sind Anweisungen für das richtige Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfallstoffe.
In diesem speziellen Fall liegt der Hauptfokus auf die Betriebsanweisung Gabelstapler. Wie Handwerkzeuge und Gefahrenstoffe, fällt auch die selbstfahrende Arbeitsmaschine, der Gabelstapler, unter der Pflicht, eine Betriebsanweisung Gabelstapler im Unternehmen herzustellen und stets auf den aktuellsten Stand zu halten.
In einer Betriebsanweisung Gabelstapler stehen alle wichtigen Punkte zum Betrieb und der Bedienung von Gabelstaplern im Unternehmen. Hier werden sämtliche Spezialitäten im Umgang mit dem Gabelstapler sowie andere Besonderheiten z. B. für Spezialgeräte und andere wichtige Hinweise aufgeführt.
Klassischerweise erfolgt die Unterteilung von Arbeitsanweisungen immer dem gleichen Muster. Hierbei ist es völlig gleich, ob es sich um eine Arbeitsmaschine oder um Handwerkzeug handelt. Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind immer in jeder Arbeitsanweisung vorzufinden:
Hier wird veranschaulicht, in welchen Teilen des Unternehmens bzw. mit welchem Gabelstapler diese Betriebsanweisung gilt. Es kann eine generelle Betriebsanweisung Gabelstapler geben oder verschiedene.
In dieser Rubrik werden die Gefahren für Mensch und Umwelt beim Umgang mit Gabelstaplern aufgezeigt. Beispiel beim Auslaufen von Betriebsstoffen oder bei Unfällen.
In den Schutzmaßnahmen werden Regeln aufgezeigt, wie ein Gabelstaplerfahrer mit seinem Arbeitsgerät umzugehen hat, um möglichst Unfälle jeglicher Art zu vermeiden.
Insofern eine Störung am Gabelstapler oder einem Anbaugerät festgestellt wird, regelt dieser Punkt in der Gabelstapler Betriebsanweisung wie damit weiter zu verfahren ist, z. B. Werkskundendienst kontaktieren.
Was bei Unfällen zu machen ist und wer zu kontaktieren ist, wird hier aufgezeigt, wobei dieser Punkt sollte jedem Arbeitnehmer im Unternehmen im Gedächtnis sein, auch ohne Betriebsanweisung.
Regelung wer Störungen und Wartungen am Gabelstapler durchführen darf. Im Allgemeinen dürfen keinerlei Wartungen oder Reparaturen am Gabelstapler durchgeführt werden, dieser Punkt skizziert genaueres für das Unternehmen bzw. kann gewisse eigene Handlungen dem Gabelstaplerfahrer zusprechen.
Die Folgen bei Nichtbeachtung der Arbeitsanweisung können verschieden aufgebaut sein. Zum einen können disziplinarische Folgen entstehen, wie z. B. eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung in Extremfällen. Andererseits können auch schwerwiegende Unfälle mit Personen-, Sach-, und Umweltschäden bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung einhergehen. Wie das im Einzelnen für das jeweilige Unternehmen aussieht, wird unter diesem Punkt aufgeführt.
Arbeitsanweisungen sind üblicherweise immer blau eingerahmt und sind am Arbeitsplatz, z. B. beim Parkplatz von Gabelstaplern oder im Einsatzbüro von Gabelstaplerfahrern gut zugänglich aufgehängt. Während der ersten Einweisung im Unternehmen wird jedem Gabelstaplerfahrer die Arbeitsanweisung Gabelstapler gezeigt und die Inhalte vollumfänglich besprochen.
Betriebsanweisungen werden im Unternehmen aus zweierlei Hinsichten benötigt:
1. Der erste und zugleich wichtigste Punkt ist das Aufzeigen der korrekten Handhabung mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen im Unternehmen. Jedem Mitarbeiter müssen Gefahren und Risiken bewusst sein. Darüber hinaus muss jedem Arbeitnehmer aufgezeigt werden, wie er Gefahren und Risiken auf ein Minimum reduzieren kann, damit es zu keinen Unfällen kommt.
Diese Punkte werden in der Betriebsanweisung, speziell für das eigene Unternehmen, zusammengetragen aufgeschrieben und geschult.
2. Der zweite Punkt gilt der Nachweispflicht des Unternehmers gegenüber den Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Insofern keine Betriebsanweisungen aushängen und auch nicht entsprechend geschult wird, ist das ein unkalkulierbares Risiko für Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Daher sind sie hinterher und kontrollieren die Pflicht der Erstellung, Aushändigung bzw. das zugänglich machen von Betriebsanweisungen im Unternehmen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUVV 68 eine Unfallverhütungsvorschrift speziell für Flurförderzeuge, also Gabelstapler erlassen. Darin heißt es unter § 5:
- Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine Betriebsanweisung zu erstellen.
- Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache zu erstellen.
- Der Unternehmer muss die Betriebsanweisung den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen und bekannt machen.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, dass die Betriebsanweisung im Unternehmen eingehalten wird.
- Die Arbeitnehmer müssen die Betriebsanweisung beachten.
Wie Sie sehen, gibt es eine sogenannte „zwischenmenschliche Pflicht“ und eine „bürokratische Pflicht“ zur Erstellung von Betriebsanweisungen im Unternehmen. Allerdings genügt es bei weitem nicht, nur eine Betriebsanweisung zu erstellen, diese muss den Arbeitnehmern im Unternehmen zugänglich gemacht werden und sie muss ebenfalls geschult werden. Daher ist eine Betriebsanweisung Gabelstapler ein fester Bestandteil der Grundschulung sowie der jährlichen Sicherheitsunterweisungen. Gemäß DGUVV 68 § 5 hat jeder Arbeitnehmer die Betriebsanweisungen einzuhalten.
Neben den Betriebsanweisungen Gabelstapler, regelt die DGUVV 68 ebenfalls die Ausbildungspflichten zur Bedienung von Gabelstaplern sowie zur Ausbildung der Ausbilder von Gabelstaplerfahrern. Die Ausbildungspflichten für Bedienerscheine sowie für Ausbilder für Bedienerscheine sind ein erfolgreiches Konzept zur Unfallverhütung und damit unerlässlich im Sicheren Umgang mit Mensch und Maschine.
Der umgangssprachlich „Staplerschein“ genannte Fähigkeitsausweis für Gabelstaplerfahrer ist ein notwendiger Nachweis über die Gefahren im Betrieb mit Gabelstaplern. Hierbei erlernen die Gabelstaplerfahrer in Theorie und Praxis den Umgang mit Gabelstaplern sowie mit Risiken, die mit dem Betrieb von Gabelstaplern einhergehen.
Der Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis oder Lappen“, er bescheinigt Ihnen eine einschlägige Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben und damit die Berechtigung erlangt zu haben, einen Gabelstapler zu bedienen. Damit heben Sie sich von ungelernten Bedienern ab und können bei Arbeitgebern mit einer ordentlichen Schulung sich bewerben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Das sind beispielsweise:
- Weiterbildung für den Schubmaststapler
- Weiterbildung für den Teleskopstapler
- Einweisung im Arbeitgebenden Betrieb
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag
Diese ganzen Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch auf vollständig ausgefüllte Fahrausweise geachtet.
Wie in jedem Beruf gibt es auch im Bereich von Gabelstapler viele theoretischen Inhalte. Diese Inhalte beziehen sich auf verschiedenen Regelwerken. Diese Regelwerke werden durch die DGUV erlassen und dienen quasi als Gesetz in diesem Bereich. Die DGUV kennt dabei drei grundlegende Regelwerke, das sind Vorschriften, Grundsätze und Informationen. Nachfolgende Auflistung zeigt die genauen Regelwerke, die auch im Internet kostenlos zur Verfügung stehen:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV-Vorschrift 68
- DGUV-Grundsatz 308-001
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Information 208-004
- DGUV Information 209-075
Neben den DGUV Regelwerken gibt es auch noch die Maschinenrichtlinie 2006/42, die im Bereich von Gabelstaplern Anwendung findet.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Schulung zum Gabelstaplerfahrer nicht nur mit trockenen Gesetzestexten konfrontiert werden. Die Schulung basiert hauptsächlich auf diesen Regelwerken und werden durch einen spezialisierten Ausbilder für Fahrer von Gabelstaplern aufgearbeitet und präsentiert.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Grundausbildung erfolgt in zwei Teilen:
Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen im Rahmen der dreistufigen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer noch jeweils eine:
- Zusatzausbildung
- Betriebliche Ausbildung
In diesen beiden Ausbildungen werden Ihnen unternehmensspezifische Besonderheiten geschult, die nur in Ihrem Unternehmen gelten. Das können Inhalte wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere potentielle Gefahrenquellen sein. Häufig enden diese Teile ebenfalls in jeweils einer Prüfung. Nach bestandenen Prüfungen sind die beiden Ausbildungsteile zwingend in den Gabelstaplerschein durch den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen.
Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jährlich wird eine sogenannte Sicherheitsunterweisung fällig, in der alle Gabelstaplerfahrer sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Darunter befinden sich Inhalte zu Gefahrenquellen, neuen Anbaugeräten und vielen anderen Themen, die sich seit der letzten Unterweisung angesammelt haben.
Neben der Notwendigkeit Gabelstaplerfahrer gut auszubilden besteht damit einhergehend ebenfalls die Notwendigkeit, gute Ausbilder zur Ausbildung von Gabelstaplerfahrer zu haben. Aus diesem Grund gibt es ähnlich wie bei einem Gabelstaplerkurs auch einen Ausbilderkurs für Gabelstaplerfahrer. In diesem Kurs erlernen die Teilnehmer wichtige Techniken, wie die Erwachsenenbildung funktioniert und wie sie Lerninhalte anschaulich und abwechselnd vermitteln.
Ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Gabelstapler wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringt. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Gabelstapler jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt oder eine Inhouse Schulung gesammelt durchgeführt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder für die eigenen Gabelstaplerfahrer im Unternehmen besonders wertvoll. Ein unternehmensinterner Ausbilder kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen und kennt alle Besonderheiten im Unternehmen.
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Fahrausweises für Gabelstapler können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Gabelstapler“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise für Gabelstapler auszustellen sowie die Urkunden zu unterzeichnen.
Damit Sie als Ausbilder tätig werden können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
- Sie brauchen mindestens zwei Jahre Erfahrung, die Sie auf Gabelstaplern vorweisen können.
- Sie brauchen den Fahrausweis für Gabelstapler, insofern Sie diesen nicht haben, können Sie diesen während des Ausbilderkurses einfach und unkompliziert erwerben.
- Sie müssen in der Lage sein, Menschen zu unterrichten. Diese Voraussetzung erlangen Sie beispielsweise mit dem Nachweis einer Meisterausbildung oder einer Ausbildung z. B. als Logistiger und anschließende vierjähriger Berufserfahrung.
Insofern in Ihrem Unternehmen ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer benötigt wird, ist die Absolvierung des Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder, um im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
- Erstschulungen
- Einweisungen in Gabelstapler
- Einweisung im Unternehmen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
- Weitere „normale“ Tätigkeit als Logistiker und Gabelstaplerfahrer
- Sicherheitsbeauftragter
- Team- oder Abteilungsleiter
- Fuhrparkleiter
- Ausbilder für DGUV relevante Ausbildungen
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden und sind häufig von der Größe des Unternehmens abhängig.
Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht, da Sie bereits mit einer mindestens zweijährigen Erfahrung auf Gabelstaplern die Ausbilderschulung beginnen. Mit dieser Erfahrung auf Gabelstaplern sind Sie perfekt gewappnet, anderen Menschen die Handhabung eines Gabelstaplers in der Praxis aufzuzeigen.
In der Theorie werden insgesamt vier Blöcke geschult, die alle jeweils im speziellen Zusammenhang mit Gabelstaplern stehen. Die nachfolgenden Themen sind auszugsweise aus den Schulungsthemen aufgelistet:
- Verschiedenen DGUV Regelwerken:
o DGUV Vorschrift 1
o DGUV-Vorschrift 68
o DGUV-Grundsatz 308-001
o DGUV Grundsatz 308-009
o DGUV Information 208-004
o DGUV Information 209-075
- Verschiedene technische Inhalte zu Gabelstaplern:
o Maschinenrichtlinie 2006/42 im Bereich der Gabelstapler
o Weitere technische Regelwerke für Gabelstapler
o Fahrer- und Unternehmerpflichten
o Fahrerrückhaltesysteme
- Verschiedene rechtliche Themen:
o Betriebssicherheitsverordnung
o Haftungspflicht des Ausbilders
o Produktsicherheitsgesetz
o Persönliche Voraussetzung beim Bedienen von Gabelstaplern
- Verschiedene Themen in Bezug auf die Ausbildertätigkeit
o Methodik und Didaktik für Ausbilder
o Präsentationstechnik, Organisation von Schulungen
o Die dreistufige Ausbildung erlernen und anwenden
o Beispiele zum Aufbau von praktischen Übungen
o Ausbildungsformulare z. B. Anwesenheitsnachweis
o Vorbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte inklusive Abschlussprüfung
o Kontrolle der praktischen und theoretischen Abschlussprüfungen
o Erstellung, Unterzeichnung und Versand von Gabelstaplerscheinen und Urkunden
Die Ausbilderschulung erfolgt wie Sie sehen hauptsächlich theoretisch. Aus diesem Grund wird der Ausbilderlehrgang sehr häufig online durchgeführt.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie sehr gerne zu allen gängigen Bedienerscheinen und Ausbilderkursen.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden