Anforderungen an Bediener von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind besonders groß. Die Anwendung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen führt besonders schnell zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden. Die Bediener solcher Arbeitsmaschinen und deren Anbaugeräte sind gut auf die Tätigkeit vorzubereiten, damit es zu keinen Unfällen kommt. Jährliche Unterweisungen sichern die Aktualität von Erkenntnissen und Vorschriften. Gerade im Umgang mit Kranen sind Aus- und Weiterbildung nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich durch einen Kranführerausbilder vorgeschrieben.
Als Kranführerausbilder bilden Sie andere Menschen aus, indem Sie Ihre Expertise und Ihr langjährig erworbenes Wissen präsentieren. Sie berichten aus Ihrem Alltag als Kranführer und zeigen die damit verbundenen Gefahren auf. Sie bringen einschlägige Erfahrung als Kranführer mit, idealer Weise auf verschiedenen Geräten wie Portalkran, Mobilkran Turmdrehkran mit und bedienen diese Maschinen nahezu im Schlaf? Ihr Arbeitgeber sucht einen Kranführerausbilder? Dann sind genau Sie die richtige Person für den Ausbildungslehrgang als Kranführerausbilder!
Als künftiger Kranführerausbilder erwarten Sie abwechslungsreiche, spannende und herausfordernde Aufgaben im Bereich von Neuausbildungen, jährlichen Unterweisungen sowie die Einweisungen im eigenen Betrieb. Damit schulen Sie nicht nur den Theorie- und Praxisteil sondern auch den betrieblichen Teil. Außerdem sorgen Sie für die Einhaltung der verschiedenen Regeln in Ihrem Unternehmen und gelten daher als Fachperson und Ansprechpartner und das nicht nur für die eigenen Mitarbeiter, sondern ggf. auch für externe Ansprechpartner sowie auch für die Geschäftsleitung.
Als Kranführer benötigen Sie spezielle Kenntnisse in Technik, Hebel- und Gewichtskräfte sowie die Technik im Umgang mit Lasten. Genau diese Kenntnisse werden zwingend benötigt, damit ein Kran gekonnt und sicher bedient werden kann. Als Kranführerausbilder bringen Sie anderen Menschen genau diesen Umgang in Theorie wie auch in Praxis bei. Die theoretischen Inhalte zeigen Ihren Lehrgansteilnehmern wichtige Inhalte in Bezug zu Technik, Hebel- und Gewichtskräfte auf. Sie schulen allerdings nicht nur theoretisch, indem Sie die Hebelwirkungen auf dem Papier aufzeigen, sondern auch mit praktischen Übungen. Damit Sie im Ausbilderlehrgang tätig werden können, ist es notwendig, in der Kursvorbereitung die jeweils aktuellsten Informationen aus der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 52 und Grundsatz 309-003 herauszuarbeiten. Neben den DGUV-Inhalten erarbeiten Sie auch noch weitere Inhalte wie z. B. neue Erkenntnisse sowie Erfahrungen aus dem Betriebsalltag und bereichern so die Schulung mit handfesten und praktischen Beispielen.
Neben den eigentlichen Schulungsinhalten sorgen Sie auch künftig für die Lehrgangsabwicklung, also für den Schulungsraum sowie den Schulungsort, falls Sie im Unternehmen kein Gelände haben, auf dem Sie die Schulung durchführen können. Als Kranführerausbilder werden Sie somit künftig für den kompletten Ablauf des Lehrgangstages sowie die Prüfung zuständig sein. Nach der erfolgreich durchgeführten Schulung erstellen Sie die Zertifikate und die Kranführerscheine, denn als Kranführerausbilder haben Sie das Recht, diese Dokumente zu erstellen sowie auch zu unterzeichnen. Allerdings müssen Sie sich davon überzeugen, dass der oder die Lehrgangsteilnehmer/in dazu auch in der Lage ist, hierzu erstellen Sie entsprechende Prüfungen in Theorie wie auch in Praxis.
Ein Kranführerschein berechtigt nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen. Der Kranführerschein bescheinigt dem Inhaber nur den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Gerät. Das Fahren z. B. mit einem Mobilkran auf öffentlichen Straßen ist allein mit dem Kranführerschein nicht erlaubt. Je nach Größe des Mobilkrans, kann bis zu einem LKW-Führerschein notwendig sein. Diese Ausbildung erfolgt nicht durch den Kranführerausbilder. Gleiches gilt für Fahrten auf Gleisstrecken mit entsprechenden Gleisbaumaschinen.
Damit Sie als Kranführerausbilder tätig sein dürfen, benötigen Sie einiges an Vorkenntnissen. Im Einzelnen sind das:
Mit diesen Voraussetzungen sind Sie perfekt als künftiger Kranführerausbilder gewappnet. Gerade im Hinblick auf die Fähigkeit, anderen Menschen Schulungsinhalte anschaulich näherzubringen, benötigen Sie einiges an Kenntnissen, die Sie in der Weiterbildung zum Meister aber auch im Umgang mit Menschen als Team- oder Abteilungsleiter erlernen. Vor der Einschreibung zum Ausbilderkurs, ist es empfehlenswert, den eigenen Vorgesetzten auf Ihr Vorhaben anzusprechen. Denn nicht in jedem Unternehmen ist ein Kranführerausbilder notwendig, daher sollten Sie die Weiterbildung nicht aus Eigeninitiative belegen.
Diese Frage ist sehr abhängig vom Unternehmen und kann daher nicht genau beantwortet werden. Allerdings ist es denkbar, dass Sie sich alleinig auf die Ausbildung von Mitarbeitern konzentrieren. Das würde bedeuten, dass Sie sich um alle Schulungsbelange kümmern. Hierzu können sämtliche Bedienerscheine nach DGUV in das Aufgabengebiet fallen, aber auch die Ausbildung von Lehrlingen beinhalten. Natürlich werden Sie hier nicht alleine alle Schulungen durchführen. Damit ist je nach Unternehmensgröße eine ganze Abteilung beschäftigt. Neben der eigentlichen Ausbildungstätigkeit können Sie vor allem in kleineren Betrieben auch in anderen Bereichen tätig sein. Denkbar sind folgende Tätigkeiten:
Damit ergeben sich mit dem absolvieren der Weiterbildung zum Kranführerausbilder viele Tätigkeitsbereiche, die sehr spannend und abwechslungsreich sein können.
Der Kranführerausbilder Lehrgang erfolgt hauptsächlich theoretisch. Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht, da Sie diese bereits aus Ihrem Berufsalltag mitbringen. Im Allgemeinen werden folgende Bereiche im Ausbildungslehrgang geschult:
Mit diesen speziell ausgerichteten Ausbildungsinhalten erhalten Sie eine komplette, fundierte und umfassende Ausbildung, auf die Sie buchstäblich bauen können. Wenn Sie die Ausbildung zum Kranführerausbilder mit Erfolg bestanden haben, wird Ihnen eine schriftliche Beauftragung im Unternehmen übergeben. In der Beauftragung sind alle künftigen Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche aufgelistet. Außerdem werden Ihnen Besonderheiten und ggf. spezielle Gefahren und Aufgaben darin erläutert. Damit dürfen Sie sich ab diesem Zeitpunkt als Kranführerausbilder nennen und können selbständig künftige Kranführer vollumfassend aus- und weiterbilden.
Neben den eigentlichen Voraussetzungen, den Ausbildungskurs besuchen zu können, benötigen Sie nicht unbedingt einen Kranführerschein. Es ist durchaus möglich, den Kranführerschein im Laufe des Kurses zu erwerben, wenn Sie entsprechende Erfahrungen mit Kranen haben. Weitere Informationen hierzu, auf meiner Internetseite.
Damit Sie erfolgreich ausbilden können, benötigen Sie zudem noch viel Geduld und Spaß an der Tätigkeit. Gerade als Trainer, oder auch Ausbilder oder Lehrer genannt, benötigen Sie einiges an Geduld, gerade wenn einige Schüler bei wiederholten Malen gewisse Inhalte nicht verstehen oder noch immer nicht korrekt ausführen. Hier kommen Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten als Meister oder als leitender Mitarbeiter ins Spiel: Sie müssen in der Lage sein, diese Situationen zu entschärfen und den betroffenen die Inhalte anders darzulegen. Die Ausrede: „es gibt Menschen die verstehen gewisse Dinge nicht“, gilt hier auf keinen Fall. Denn Genau Sie als Kranführerausbilder müssen sich davon überzeugen, dass Ihr Schüler künftig einen Kran sicher aufstellen und manövrieren kann. Hierzu sind Sie nicht nur verpflichtet, sondern Sie tragen auch die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden sowie auch anderen Menschen. Denn Kranunfälle haben immer verheerende Folgen für alle naheliegende Menschen.
Sollten Sie sehen, dass ein Schüler nach mehrmaligem Wiederholen die Inhalte noch immer nicht versteht, so müssen Sie in der Lage sein, ihn vom Lehrgang auszuschließen. Auch das gehört leider zu den Aufgaben eines Ausbilders. Denn Sie tragen später für die Sicherheit im Betrieb bei, wenn sich Mitarbeiter später nicht an die Regelungen und Bestimmungen halten.
Wenn Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben und evtl. sogar geübt darin sind, sollten Sie auf jeden Fall noch vor Antritt Ihrer Ausbilder-Schulung mit Ihrem Vorgesetzten sprechen und nicht aus Eigeninitiative den Ausbilderkurs besuchen. Denn nicht jedes Unternehmen benötigt einen Kranführerausbilder. Eine automatische Beförderung erhalten Sie in nahezu keinem Unternehmen.
Die Schulungsinhalte gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Diese sind im Einzelnen die:
Neben diesen Inhalten aus den verschiedenen DGUV-Vorschriften werden auch weitere Themen behandelt. Diese Themen sind beispielsweise:
Neben der eigentlichen Ausbildung von Kranführern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Glückwunsch! Sie dürfen sich nun Kranführerausbilder nennen, da sie die Ausbildung erfolgreich absolviert haben und auch die unternehmerische Beauftragung erhalten haben. Damit kann ab sofort Ihr neuer Job losgehen. Sie sind sicher darauf ganz gespannt, wie Sie Ihren neuen Kurs aufbauen und auch organisieren dürfen. Hierzu sollten Sie zunächst den „Papierkram“ abwickeln. Das bedeutet, dass Sie sich zunächst Schulungsunterlagen widmen sollten. Um eine qualitativ hochwertige Schulung halten zu können, benötigen Sie auch eine gute Basis. Diese Basis beginnt mit dem Erstellen von Schulungsmaterialien. Hierzu können Sie eigene Unterlagen erstellen oder mit den Schulungsunterlagen aus dem Hause Stapler Schmidt anwenden. In meiner Verlagsecke biete ich umfangreiche Schulungsunterlagen inklusive PowerPoint Präsentation sowie Prüfungsfragen und ein Zertifikat an. Alle Unterlagen sind als Vorlagen erstellt. So sind Sie in der Lage, individuelle Anpassungen vorzunehmen und die Dokumente nach den eigenen Unternehmensanforderungen herzustellen. Auch Kranführerscheine sowie andere Bedienerausweise finden Sie in meiner Verlagsecke. Selbst Bedienerausweise mit Ihrem eigenen Unternehmenslogo sind mit einem sehr geringen Aufpreis realisierbar.
Mit einer absolvierten Ausbilderprüfung im Hause Stapler Schmidt profitieren Sie gleich von mehreren Vorteilen:
Alle diese Punkte gewährleisten Ihnen ein rundum sorgloses Paket und wiegt Sie in Sicherheit, gerade bei den ersten Schulungen. Das ist besonders wichtig, aus diesem Grund bietet das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt diesen Service exklusiv seinen Ausbildern an. Damit können Sie sich auf Ihre Schüler konzentrieren und sind in der Lage nach und nach Erfahrungen und Erkenntnisse in die Schulungsunterlagen einzupflegen. Da die Dateien alle bearbeitbar sind, können Sie die darin vorhandenen Bilder und Beispiele auf Ihre Situation im Unternehmen anpassen. Damit kreieren Sie nicht nur ein einzigartiges Werk, sondern weisen Professionalität aus. Auch bei der Erstellung von theoretischen Prüfungen im Rahmen der Erstschulungen sowie den jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen, kann ich bei Fragen sehr gerne unterstützend mitwirken.
Als beauftragter Ausbilder in einem Unternehmen sind Sie verpflichtet, sich stets weiterzubilden und Ihr Wissen aktuell zu halten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie mit einschlägiger Fortbildung Ihren Schülern die neuesten Erkenntnisse und Gefahrenquellen aufzeigen. Sollten Sie selbst noch als Kranführer tätig sein, sind Sie ohnehin verpflichtet, die jährlichen Sicherheitsunterweisungen zu besuchen. Das ist die Gelegenheit, mit anderen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Dieser Austausch ist besonders für den Unternehmensübergreifenden Kontakt wichtig und sorgt so für mehr Sicherheit, nicht nur im eigenen Unternehmen. Erfahrungen und Probleme bei sämtlichen Fragestellungen können so auch behandelt und erörtert werden.
Stapler Schmidt ist Ihr Dozent in der Region Neuss sowie auch in ganz Deutschland. Ich decke die Bereiche Stapler, Kran, Hubarbeitsbühnen und die Ladungssicherung komplett ab. Das bedeutet, dass Sie bei mir die Bedienerschulung wie auch die Ausbilderschulungen absolvieren können. Damit erhalten Sie bei mir sämtliche Schulungen in den kritischen Aufgaben beim Umgang mit schweren Lasten aus einer Hand angeboten. Sie erhalten nicht nur eine einfache Schulung in den einzelnen Bereichen, sondern können auf jahrelange Erfahrung von Stapler Schmidt zählen! Dies gewährleistet für Sie und Ihr Unternehmen Kompetenz, Fachwissen und praktischer Erfahrung. Damit können Sie auf fundiertes und durch die IHK zertifiziertes Wissen bauen.
Nicht nur in der Zeit von Pandemien sind Onlinekurse notwendig, sondern auch im Rahmen von schnellen und günstigen Kursdurchführungen sehr gefragt. Daher bietet Stapler Schmidt in zahlreichen Onlinekursen die Weitergabe von Erfahrungen und Wissen mitsamt übersichtlicher Kursunterlagen an. Damit können Sie als Teilnehmer auch noch später Inhalte nachschlagen.
In der Region von Neuss sind selbstverständlich auch Präsenzveranstaltungen möglich. Alle angebotenen Kurse sind staatlich geprüft und deutschlandweit zugelassen. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der erfolgreichen Absolvierung des Kurses eine anerkannte Weiterbildung besitzen und beruflich tätig werden können.
Bitte informieren Sie sich jeweils im Internet, wie die Kurse stattfinden.
Alle Kurskosten sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UstG Umsatzsteuerfrei. Die Kurskosten richten sich hauptsächlich nach Art der Kursdurchführung sowie der Anzahl der Teilnehmenden. Mögliche Kursformen sind:
Alle Kurse beinhalten ein speziell abgestimmtes Lehrsystem mit Fragenkatalog für Sie als zukünftigen Ausbilder für Flurförderzeuge. Ebenfalls sind diverse Fahrausweise in der Verlagsecke online erhältlich: https://www.stapler-schmidt.de/verlagsecke.
Sie können bei mir Kurse zu zahlreichen Themen anfragen. Hier einige Beispiele
Alle Kurse werden deutschlandweit angeboten und sind zertifiziert sowie zugelassen. Jeder Kurs schließt mit einer Prüfung ab, mit der Sie Ihr Wissen und Können für die Bedienung der Arbeitsmaschine/n belegen. Damit werden Sie Teil eines speziell hierfür ausgebildeten Fachexperten oder Fachexpertin.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden