Die persönlichen Fahrausweise werden nach bestandener Erstschulung (Prüfung in Theorie und Praxis) durch das lehrende Unternehmen ausgehändigt. Der Ausweis enthält alle personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterschrift, Lichtbild, Schulungsort und -tag sowie Ausbildungsstätte. Weitere, unternehmensinterne Daten wie Personalnummer und Einsatzbereich sind ebenfalls denkbare Daten, die aufgedruckt sein können.
Der sogenannte Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis“ er bescheinigt dem Inhaber eine Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Das sind beispielsweise:
All diese Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch darauf geachtet.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Ausbildung erfolgt in zwei Teilen:
Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Gabelstaplerschein per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen noch eine unternehmensspezifische Einweisung. Hier werden Besonderheiten wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere Gefahren geschult. Häufig endet dieser Teil ebenfalls in einer Prüfung, die zwingend in den Gabelstaplerschein durch einen Ausbilder für Flurförderzeuge einzutragen ist. Erst wenn diese drei Teile eingetragen sind, erhalten Sie einen schriftlichen Fahrauftrag. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jedes Jahr brauchen Sie als Gabelstaplerfahrer eine Unterweisung. In dieser Unterweisung werden neue Gefahren, neue Erkenntnisse und auch andere Sachverhalte um das Thema „fahren von Gabelstaplern“ besprochen. Diese Unterweisungen können mit einem Abschlusstest versehen sein und sind durch einen Ausbilder für Flurförderzeuge entweder im Unternehmen selbst oder durch ein externes Unternehmen durchzuführen. Die erfolgreiche Unterweisung ist zwingend in die Fahrausweise der teilnehmenden Personen einzutragen.
Damit werden alle Vorschriften seitens Gesetzes und Berufsgenossenschaft erfüllt. Im Falle von Kontrollen und Unfällen sind somit alle Nachweise vorhanden und können direkt vorgeführt werden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr sind alleinig die Gabelstaplerscheine nicht ausreichend. Sollen Gabelstaplerfahrer mit dem Gerät am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (das ist bereits dann der Fall, wenn auch „nur“ eine Straße überquert wird) ist ein öffentlicher Führerschein, wie für ein PKW oder ein LKW notwendig. Die jeweils erforderliche Führerscheinklasse richtet sich nach:
des Gabelstaplers. Gemäß der DGUV (deutsche gesetzliche Unfallversicherung) 308-001 braucht ein Gabelstaplerfahrer, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 Straßenverkehrsgesetz. Das bedeutet im Einzelnen:
siehe Bild unten.
Für die Einhaltung dieser Regelungen sind das beschäftigte Unternehmen sowie der Gabelstaplerfahrer selbst verantwortlich.
Damit Sie sicher am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Gabelstapler teilnehmen können benötigen Sie Kenntnisse der öffentlichen Verkehrsregeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Diese Verkehrsregeln darf ein Ausbilder für Flurförderzeuge nicht schulen. Damit werden den Inhabern eines Gabelstaplerscheins weder die Ampelregelungen noch Verkehrszeichen oder andere Vorschriften beigebracht. Lediglich vereinfachte Verkehrsregeln, die auf gängigen Betriebsgeländen vorzufinden sind, werden in allgemeiner Form geschult. Die jeweilige, unternehmensspezifische Schulung wird durch entsprechend fachkundigen Personals, also einen Ausbilder für Flurförderzeuge, geschult.
Daher dürfen Sie das Betriebsgelände mit dem Gabelstapler nicht verlassen, wenn Sie nicht den entsprechend notwendigen Führerschein nach §2 StVG besitzen! Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder für Flurförderzeuge.
Neben den entsprechenden Fahrausweisen ist auch der Gabelstapler selbst verkehrssicher auszustatten. Das bedeutet im Einzelnen, dass er über alle notwendigen Lichter wie Frontscheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Warnlicht usw. verfügen muss. Außerdem wird eine Zulassung und auch ein Nummernschild benötigt. Dafür ist das Unternehmen verantwortlich. Der Gabelstaplerfahrer ist dafür jedoch verantwortlich, dass wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch das entsprechend zugelassene Gerät anwendet und die geforderten Schutzvorkehrungen wie beispielsweise den Zinkenschutz bei Fahrten ohne Last montiert.
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Gabelstaplerscheins können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Flurförderzeuge“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise auszustellen sowie Urkunden zu unterzeichnen.
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge tätig sein können müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
Insofern in Ihrem Unternehmen Ausbilder Flurförderzeuge benötigt werden, ist die Absolvierung des zweitägigen Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder Flurförderzeuge im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden.
Ein Ausbilder Flurförderzeuge wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Flurförderzeuge Sinn macht. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Flurförderzeuge jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder Flurförderzeuge für das Unternehmen besonders wertvoll, denn er kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen.
Das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt ist Ihr regionaler Ansprechpartner, wenn Sie Schulungen für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen aber auch Kran- und Ladungssicherungsschulungen benötigen. Der theoretische Unterricht erfolgt häufig online. Außerdem können Schulungen einfach und schnell durchgeführt werden, da keine Schulungsräume oder Reisen zu organisieren sind.
Die praktische Ausbildung und Prüfung erfolgen jeweils bei Ihnen vor Ort oder an einem Ort in der Region Neuss. Nähre Informationen finden Sie hierzu auf der Internetseite.
Ihr Ausbilder Torsten Schmidt ist geprüfter und durch die IHK zertifizierter Ausbilder der Ausbilder und schult alle angebotenen Kurse transparent und detailgetreu. Als geprüfter Logistikmeister (IHK) kennt er ebenfalls den Arbeitsalltag genau und kann so auf die einzelnen Bedürfnisse seiner Kursteilnehmer eingehen. Mit dem Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sichern Sie sich zahlreiche Kompetenz aus einer Hand!
Neben den angebotenen Kursen werden weitere Materialien zur Verfügung gestellt. In der Verlagsecke finden Sie
Die Verlagsecke rundet damit das Angebot des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt vollständig ab. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit Schulungen nicht zur Qual werden zu lassen.
Stapler Schmidt bietet Ihnen unterschiedliche Fahrausweise an:
Alle Fahrausweise sind nach juristischen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben gefertigt und genügen somit höchsten Ansprüchen. Das Material ist ein Spezialpapier „Neobond gelb mit 200 g/qm“ und ist lebensmittelecht und bis zu 100 °C temperaturbeständig. Alle Fahrausweise haben das Format 7,5 x 10,5 cm. Sie erhalten damit ein hochwertiges Produkt, indem Sie alle notwendigen Eintragungen für Ihre Fahrer erfassen können.
Die Führerausweise erhalten Sie entweder mit eigenem Logo oder mit dem Logo des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt. Auch Führerausweise ohne Logo sind kein Problem.
Die Preisgestaltung ist abhängig vom Layout (Logo) und der abgenommenen Menge. Der Preis für 600 Stück und eigenem Logo liegt bei 0,80 € pro Ausweis. Hinzukommen noch die Versandkosten. Die Lieferzeit beträgt rund acht Werktage.
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge direkt starten können bietet Ihnen das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt vollständige Kursunterlagen mit:
in einem speziellen Bundle an. Die Unterlagen können auch individuell angefertigt werden. Damit haben Sie nicht nur rechtssichere Unterlagen (nach DGUV) sondern erhalten auch gleichzeitig Support bei aufkommenden Fragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden