Ein Kranausweis wird immer dann benötigt, wenn jemand mit Kranen jeglicher Art arbeiten will oder muss. Der Kranausweis weist seinen Besitzer als einschlägigen Experten in der Welt von Kranen aus. Die Zielgruppe von Kranausweisen sind Ausbilder von Kranbedienern, denn nur sie sind berechtigt, Kranausweise nach erfolgreich abgelegter Prüfung in Theorie und Praxis auszustellen und zu übergeben.
Die von mir angebotenen Kranausweise sind aus einem speziellen und widerstandsfähigem Material hergestellt, damit sie höchsten Ansprüchen sowie jeglichen Strapazen widerstehen. In meinen Kranausweisen können Sie als Ausbilder alle wichtigen Informationen zur Person sowie zu Erstschulung und Weiterbildungen erfassen. Selbst für die jährlichen Sicherheitsunterweisungen bietet mein Kranausweis reichlich Platz.
Den Kranausweis erhalten Sie bei mir in verschiedenen Ausführungen und Mengen:
- Mit dem Logo Stapler-Schmidt
- Mit Ihrem eignen Logo
- Ohne Logo
Je nach bestellter Menge und Ausführung variiert der Preis und auch die Lieferzeit. Besuchen Sie mich auf meiner Internetseite, um weitere Informationen über den Kranausweis zu erhalten.
Ein Kranführer hat die Aufgabe, schwere Lasten von einem Ort auf einen anderen Ort zu verladen. Im Grunde wird bei der täglichen Arbeit des Kranführers an zwei möglichen Orten unterschieden:
- Zum einen kann das im Innenraum, mit einem Deckenkran sein
- oder draußen auf einer Baustelle mit z. B. einem Auto- oder Turmdrehkran.
Die Aufgaben können einfach bzw. komplex sein, allerdings können bereits scheinbar einfache Aufgaben wie beispielsweise das Ab- oder Beladen eines LKWs zu einer Herausforderung werden. Das blinde Versetzen von schweren Lasten und dann mit einem zweiten Kran beim Bau von Gebäuden und Anlagen stellen dabei die Königsdisziplinen eines Kranführers dar, die ihm mithilfe großer Erfahrung und Selbstvertrauen, Geduld und gute Nerven abverlangen. Dabei ist das Bewegen der Steuerhebel des Kranes die kleinste Arbeit. Zuvor liegt es in der Verantwortung des Kranführers, für die Sicherheit seines Kranes z. B. Aufbau und Standfestigkeit sowie dessen korrekte Funktion von Sicherheitsvorrichtungen sicherzustellen. Hierzu kann es zur Aufgabe des Kranführers gehören, das richtige Gerät auszuwählen, Anschlagmittel aus- und festzulegen sowie alle weiteren Hilfsmittel zu definieren. Neben zahlreichen Hilfsmitteln, sind auch Kenntnisse in Hebelwirkung sowie im Bereich von Wetter wichtig.
Damit ist ein Kranführer weitaus mehr als ein einfacher Begriff. Damit ein Kranführer alle Aufgaben fehlerfrei erledigen kann, ist eine einschlägige Ausbildung notwendig. Hierbei erlernen die Auszubildenden nicht nur den Umgang mit unterschiedlichen Kranarten, sondern auch die ganzen Thematiken Drumherum.
Die beiden Ziele des Kranführer Lehrgangs liegen darin, den zukünftigen Kranführern viele nützliche Tipps und Tricks sowie die Gefahren in Verbindung mit der Tätigkeit zu vermitteln. Das zweite Ziel besteht darin, die Lehrgangsteilnehmer für die theoretische sowie auch auf die praktische Abschlussprüfung des Lehrgangs Kranführer vorzubereiten. Damit besteht eine sehr gute Grundlage für eine spätere Tätigkeit in der Halle aber auch auf der Baustelle.
Kranführer können auch mit einem ortsveränderlichen Kran auf der Straße unterwegs sein. Das ist z. B. beim Autokran, Verladekran, usw. der Fall, wenn es von Baustelle zu Baustelle geht. Hierbei gilt die Grundlage der Straßenverkehrs Zulassungsordnung (StVZO). Das bedeutet, dass der Kranführer neben seinem Kranschein auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (PKW, LKW) benötigt. Hierzu ist das Landrats- oder Straßenverkehrsamt zuständig und kann Sie entsprechend beraten.
Als Kranführer wird Ihre zukünftige Arbeit dem DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften unterliegen. Damit sind Sie nach der Lehrgang Kranführer für die Auswahl des Krans anhand der Tätigkeit wie beispielsweise Reichweite und aufgenommenes Gewicht zuständig. Neben der Auswahl des geeigneten Krans sind Sie auch für die sichere und korrekte Aufstellung des Krans am Bestimmungsort zuständig. Dazu müssen Sie die Begebenheiten am Ort selbst, evtl. Gefahrenpunkte wie Hochspannungsmasten und Freileitung sowie den Aufstellort selbst in Betracht ziehen. Während der Arbeit mit dem Kran, also dem Anheben und versetzen von Lasten sind Sie für das Anschlagen der Last mit den korrekten Anschlagmitteln zuständig. Hier müssen Sie Schwerpunkte, Wetterverhältnisse und viele weitere Aspekte in Ihre Entscheidungen einbeziehen.
Ihre tägliche Arbeit ist somit durch viele Informationen und Entscheidungen geprägt. Dabei spielt die Art des Kranes eine eher untergeordnete Rolle, da Sie mit einer Ausnahme, dem Hallenkran, nahezu immer im Freien arbeiten werden und damit sämtliche Variablen immer in Ihre Entscheidungen mit einbeziehen müssen.
Wie Sie sehen, ist ein Kranführer weitaus mehr als ein einfacher Begriff. Damit ein Kranführer alle Aufgaben fehlerfrei erledigen kann, ist eine einschlägige Lehrgang Kranführer notwendig. In dieser Lehrgang Kranführer erlernen die Lehrgangsteilnehmer nicht nur den Umgang mit unterschiedlichen Kranarten, sondern auch die ganzen Thematiken Drumherum, um ein sicheres und einwandfreies Bedienen von unterschiedlichen Arten von Kranen zu gewährleisten.
Doch Achtung! Nur weil Sie den Kranausweis besitzen und den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen Sie nicht einfach so überall damit fahren. Erkundigen Sie sich im Zweifel immer vor Beginn der Arbeit bei den entsprechenden Ämtern. Seien Sie sich immer bewusst, dass immer und uneingeschränkt Sie die Verantwortung tragen.
Um als Kranführer tätig zu werden, benötigen Sie den Kranausweis oder auch umgangssprachlich Bedienerschein genannt. Damit Sie diesen erhalten können, sind nachfolgende Voraussetzungen Pflicht:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Bei Auszubildenden gelten andere Regelungen.
- Neben dem Alter müssen Sie zuverlässig sein.
- Eine Lehrgang Kranführer besucht und mit Erfolg abgeschlossen haben.
Der vollständige Lehrgang umfasst insgesamt zwei Teile und einen stets wiederkehrenden Teil:
1. Die erste Stufe ist die Grundausbildung mit Erlangung des Kranscheins:
a. Es erfolgt eine Ausbildung in der Theorie, die entweder inhouse oder auch komplett online absolviert werden kann.
b. Die Ausbildung in der Praxis erfolgt entweder direkt im Unternehmen oder an einem speziell hierfür eingerichteten Schulungsgelände.
2. Die Zusatzausbildung bildet die zweite Ausbildungsstufe. Hier wird Ihnen die Handhabung mit weiteren Geräten veranschaulicht:
a. Eine theoretische Zusatzausbildung für spezielle Tätigkeiten und spezielle Einsätze
b. Eine praktische Zusatzausbildung für die eingesetzten Geräte.
3. Der dritte Teil ist ein stets wiederkehrender Teil und besteht aus den gesetzlich vorgeschriebenen und jährlich zu widerholenden Sicherheitsunterweisungen:
a. Hier werden in der Theorie neue Erkenntnisse nähergebracht, Erfahrungen ausgetauscht sowie auch Gesetzmäßigkeiten geschult. Betriebliche Themen wie Kontrollbücher, Sicherheitsprüfungen sowie die Beauftragung und die Koordination können ebenfalls besprochen und vertieft werden.
b. Praktische Inhalte wie z. B. Besonderheiten beim Melden von Mängeln und die täglichen Prüfungen werden einzeln durchgegangen und anschaulich erklärt. Auch das Mitwirken von mehreren Kranen ist ein spezielles Themengebiet, dass entsprechend besprochen werden kann.
Alle drei Teile müssen zwingend nach erfolgreicher Prüfung im Kranausweis eingetragen sein.
Der Grundlagenkurs wird grundsätzlich durch einen hierauf spezialisierten Kranausbilder durchgeführt. Der Kranausbilder vermittelt den Lehrgangsteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse nach DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften und gibt darüber hinaus noch nützliche Tipps und Tricks für die Praxis. Hierbei liegt nicht nur der Fokus auf das Bestehen der Endprüfungen, sondern auch auf die zukünftige Tätigkeit. Denn die Kranführer sollen nicht nur mit einem Kranausweis, sondern mit vielem und gutem Fachwissen ausgestattet werden, damit sich im beruflichen Alltag keine Fehler einschleichen.
Die theoretische Ausbildung kann wahlweise online oder inhouse erfolgen. Die Theorie besteht aus folgenden Teilen:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
o DGUV Vorschrift 52
o DGUV Grundsatz 309-003
o Verschiedene DGUV-Informationen
o DGUV Vorschrift 1 und weitere Vorschriften
o DGUV Regel 100-500 und weitere Regeln
o Betriebssicherheitsverordnung
o Unfallverhütungsvorschriften
o Diverse BGI- und BGR- Regeln
- Ausführungen von Kranen
o Maschinenrichtlinie 2006/42 mit Auswirkung auf Krane
o Technische Besonderheiten
o Sonderaufbauten
- Technik wie Mechanik und Hydraulik
o Hebelgesetze
o Umrechnung von Kräften
o Tragkraftdiagramm
o Lasten
o Wind, Wetter
- Bewegen und Aufstellung von Kranen
o Stützen
o Aufstellung auf unterschiedlichen Böden
o Geländegängigkeit
o Elektrische Gefahren
o Noteinrichtungen z. B. Notabschaltung
- Anschlag von Personen und Lasten
o Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
o Gurte und Schlösser
o Anschlagpunkte
o Isolation
o Elektrische Gefahren
- Weitere Themen:
o Unfälle
o Prüfungen
o Sondereinsätze
o Übernahme und Transport von Maschinen
Jeder dieser aufgeführten Bereiche hat seine ganz speziellen Eigenheiten, denn im Bereich von Kranen bestehen ganz spezielle Anforderungen, die mit keinem anderen Arbeitsgerät vergleichbar sind. Gerade die Verbindung mit teilweise extremer Höhe oder Entfernung sowie häufig großer Last sind ganz spezielle Faktoren bei der Arbeit zu beachten. Diese Faktoren können noch erheblich durch beispielsweise das Wetter verstärkt werden. In nicht seltenen Fällen manövriert der Kranführer nach Anweisung eines anderen komplett blind seine Last. Hier ist nicht nur jede Menge Erfahrung, sondern auch Vertrauen in sich selbst und in den Einweiser erforderlich.
Ebenso wie die theoretische Ausbildung erfolgt die Praktische in drei Teilen. Die praktische Ausbildung erfolgt an unterschiedlichen Arten von Kranen. Das hängt ganz von den im Unternehmen eingesetzten Kranarten ab. Der praktische Teil kann grundsätzlich auf folgenden Kranarten durchgeführt werden:
- Autokran
- Turmdrehkran
- Portalkran
- Brückenkran
- Säulenschwenkkran
Wenn ein Unternehmen mehrere Kranarten zur Auswahl hat, ist es durchaus denkbar, dass eine Person die Maschine bewegt (fährt: auf der Straße oder im Schienennetz) und eine andere Person bedient den Kran für die eigentliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Trennung zwischen Beförderung und der eigentlichen Hubtätigkeit erfolgt.
Die praktischen Ausbildungsinhalte sind mit jedem Kran nahezu identisch. Einzelne Themen können dazukommen bzw. entfallen. Hier kommt es alleinig da drauf an, was der Hersteller in seinen Handbüchern vorgibt.
- Einweisung in verschiedene Kranarten
o Handbücher
o Wartungsbuch/ Prüfbuch
o Grundlegende Bedien- und Wartungselemente
o Mögliche Anhebe- und Verladepunkte
- Fahr- und Manövrierübungen
o Überwachung der Umgebung
o Einweiser
o Gefahren in der Höhe, Schwenkung/ Spiel im Tragarm
o Bewusstes Bewegen der Maschine in die Selbstabschaltung
- Tägliche Wartungsarbeiten an der Bühne
o Sichtprüfungen von besonders beanspruchten Bauteilen
o Noteinrichtungen
o Selbsttests
o Abschmieraufgaben
o Bereifung
o Stützen
Alle Tätigkeiten werden einschlägig und nach Betriebsanleitung des Herstellers geschult. Daher kann es sein, dass der bei Ihnen im Betrieb eingesetzte Kran andere Vorschriften/ Empfehlungen hat. Grundlegende Inhalte sind allerdings bei der Einweisung im Hinblick auf die Funktionalität Leckagen, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstörungen und Rüstarbeiten identisch.
Mit abgeschlossener Lehrgang Kranführer und als Inhaber eines Kranführerscheins sind Sie jedoch in der Lage, sämtliche Arten von Kranen zu bedienen. Sie benötigen allerdings in jedem Fall vorher eine Einweisung in das entsprechende Gerät, damit Sie wissen, wie Sie es zu bedienen haben. Diese Einweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit.
Die Lehrgang Kranführer erfolgt mit diversen Übungen. Dabei wird auf feinfühliges Manövrieren geachtet. Das ist aus dem Grund wichtig, weil Sie als Kranführer häufig große Lasten befördern. Außerdem kann es auch vorkommen, dass Sie in einem speziellen Korb Personen befördern. Daher ist eine gewisse Feinfühligkeit nicht nur erwünscht, sondern zwingend erforderlich. Neben unterschiedlichen Manövrieraufgaben werden ebenfalls Anschlagmittel für das Anschlagen von Lasten durchgesprochen. Die besonders große Anzahl und Möglichkeiten, Lasten anheben zu können, macht es häufig nicht besonders einfach die richtigen Anschlagmittel auszuwählen und zu platzieren. Damit können die Lehrgangsteilnehmer wichtige Erkenntnisse im Rahmen des Lehrgangs sammeln und sich so auf die spätere Tätigkeit gut vorbereiten.
Im Rahmen täglicher Wartungsarbeiten gehen wir auf die allgemeine Wartung ein:
- Reinigung
- Korrosionsschutz
- Dichtigkeits- und Verschleißkontrolle
- Schmieraufgaben
- Überprüfung von Bereifung wie Luftdruck und Zustand
- Überprüfung der Elektrik
- Überprüfung von Zubehör wie Standplatten, Leitkegel usw.
Diese allgemeine Wartung kann durch herstellerspezifische Zusatzarbeiten noch weiter ausgedehnt werden. Mögliche Arbeiten werden angeschnitten, jedoch nicht gänzlich geschult, da sie sich von Maschine zu Maschine unterscheiden.
Die täglichen Wartungen haben den Sinn der Früherkennung von Gefahren wie Verschleiß an Bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen. Außerdem beinhalten die täglichen Wartungen Pflegeeinheiten der Maschine wie das Abschmieren beweglicher Bauteile mit einer speziellen Fettpresse sowie auch die Reinigung. Damit die Maschine bei Ihrem nächsten Auftrag wieder im vollen Glanz dem Kunden präsentiert werden kann.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Lehrgang Kranführer erhalten Sie den Kranführerschein, allerdings ist das nicht zugleich die Berechtigung mit einem Kran zu arbeiten. Sie benötigen noch die Einweisung in die bei ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen. Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung können auch noch weitere Fortbildungsmaßnahmen beispielsweise für Fahrten mit dem LKW oder im Rahmen von Gleisbautätigkeiten noch dazukommen.
Die Ausbildung und Unterweisung von Kranführern ist durch einen speziell hierauf ausgebildeten Ausbilder für Kranführer durchzuführen. Dieser Kranausbilder schult die Teilnehmer in Theorie und Praxis im Grundkurs und hält auch die jährlichen Unterweisungen. Der geprüfte Ausbilder für Kranführer erstellt nach einem festgelegten Muster die Prüfungen in Theorie und Praxis. Außerdem ist er berechtigt, Kranausweise nach erfolgreicher Prüfung zu unterzeichnen und auszustellen.
Als Inhaber eines Kranscheins erfüllen Sie bereits einen Teil der Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Ausbilder für Kranführer. Insofern Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben und sich in Ihrem Ausbildungsberuf z. B. zum Meister weitergebildet haben oder eine Führungsposition als Team- oder Abteilungsleiter nachweisen können, können Sie den Ausbilderlehrgang beginnen und nach erfolgreichem Abschluss sowie der Ernennung im Unternehmen als Ausbilder im Unternehmen arbeiten.
Als Ausbilder sind Sie in der Lage, Grund- und Zusatzschulungen sowie Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Sie erstellen hierzu die Unterlagen, nehmen die Prüfungen in Theorie wie auch in Praxis ab. Darüber hinaus sind Sie als Ausbilder berechtigt, die Urkunde sowie den Kranausweis auszustellen und zu unterzeichnen.
Als Ausbilder für Kranführer sind Sie nicht berechtigt, die Lehrgangsteilnehmer für Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen wie z. B. der Straße auszubilden. Hierzu benötigen Sie weitere Schulungen und Befähigungen, wenn dies in Ihrem Unternehmen die Pflicht oder der Wunsch sein sollte.
Damit Sie selbständig Kranführer ausbilden dürfen, müssen Sie zunächst selbst eine Weiterbildung zum Ausbilder besuchen. In dieser hauptsächlich theoretisch durchgeführten Ausbildung werden Ihnen verschiedene Ausbildungspraktiken, sowie rechtliche Inhalte nähergebracht. Praktische Inhalte am Kran werden keine geschult, da Sie sich bereits mit Kran-Erfahrung am Ausbilderlehrgang anmelden.
Um den Ausbilderlehrgang zu besuchen und anschließend als Ausbilder für Kranführer tätig sein zu dürfen, benötigen Sie einiges an Vorkenntnissen. Diese Vorkenntnisse und Voraussetzungen sind im Einzelnen nachfolgend aufgelistet:
- Einschlägige Erfahrung als Kranführer
- Der Besitz eines Kranausweises, wobei dieser auch im Rahmen des Ausbilderlehrganges erwerben können
- Vorzugsweise sollten Sie verschiedene Arten von Kranen kennen.
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
- Sie benötigen neben einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung eine Weiterbildung, vorzugsweise als Meister in der Industrie, im Handwerk oder entsprechend vergleichbare Weiterbildung(en).
- Alternativ können Sie auch eine Tätigkeit als Team- oder Abteilungsleiter nachweisen.
Mit diesen Voraussetzungen sind Sie perfekt als künftiger Ausbilder für Kranführer gewappnet. Gerade im Hinblick auf die Fähigkeit, anderen Menschen Schulungsinhalte anschaulich näherzubringen, benötigen Sie einiges an Kenntnissen, die Sie in der Weiterbildung zum Meister aber auch im Umgang mit Menschen als Team- oder Abteilungsleiter erwerben. Vor der Einschreibung zum Ausbilderkurs, ist es empfehlenswert, den eigenen Vorgesetzten auf Ihr Vorhaben anzusprechen. Denn nicht in jedem Unternehmen ist ein Kranführerausbilder notwendig, daher sollten Sie die Weiterbildung nicht aus Eigeninitiative belegen.
Die Ausbildungsinhalte gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Diese sind im Einzelnen die:
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 209-075
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Informationen
Nicht nur die Inhalte aus den verschiedenen DGUV-Vorschriften werden geschult, sondern auch viele weitere Themen. Ein Teil der Themen sind nachfolgend beispielsweise aufgelistet:
- Haftungsfragen
- Maschinenrichtlinie 2006/42
- Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Pflichten eines Ausbilders
- Methodik und Didaktik einer dreistufigen Ausbildung (Grund-, Zusatz-, und Betriebsbedingte-Schulung)
- technische Details unterschiedlicher Typen von Kranen
- Das Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten (organisieren) von Schulungen
- Schreiben, Durchführen und Korrektur von Lernerfolgskontrollen (Prüfungen)
- Aufbau von praktischen Übungen und Parcours
Neben der eigentlichen Ausbildung von Kranführern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung. Auch diese Inhalte werden wir im Ausbilderlehrgang besprechen und anhand von Beispielen ausführlich thematisieren.
Sämtliche Bediener- und Ausbilderlehrgänge und viel Material erhalten Sie im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt. Hier wird Ihnen eine kompetente Beratung und Service aus einer Hand angeboten.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden