Unter den Begriffen Flurförderzeug und Gabelstapler, wobei sich Gabelstapler umgangssprachlich etabliert hat, wird eine selbstfahrende Arbeitsmaschine verstanden. Diese selbstfahrende Arbeitsmaschine ist unter anderem für das Befördern und Stapeln von Kisten und Paletten gedacht. Durch eine große Anzahl an Anbaugeräten, können Gabelstapler nahezu beliebig im Unternehmen eingesetzt werden.
Um Einen Gabelstapler bedienen zu dürfen, ist eine einschlägige Ausbildung notwendig, die jeweils schriftlich und praktisch erfolgt. Beide Ausbildungsinhalte enden in jeweils einer Prüfung, mit der die auszubildende Person ihre einschlägige Kompetenz nachweist. Im Anschluss werden die Urkunde sowie ein Führerausweis ausgestellt.
Ein Führerausweis ist die gängigste Form sich als Führer von Flurförderzeugen auszuweisen. Sie fragen sich sicherlich an dieser Stelle, warum es überhaupt notwendig ist, einen Führerausweis für Flurförderzeuge überhaupt zu besitzen?
Die persönlichen Fahrausweise werden nach bestandener Erstschulung (Prüfung in Theorie und Praxis) durch das ausbildende Unternehmen und die ausbildende Person ausgehändigt. Die Ausweise sind persönlich und sind nicht übertragbar. Der Ausweis enthält alle personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterschrift, Lichtbild, Schulungsort und -tag sowie Ausbildungsstätte. Weitere, unternehmensinterne Daten wie Personalnummer und Einsatzbereich sind ebenfalls denkbare Daten, die aufgedruckt sein können. Darüber hinaus sind auch Spezialisierungen wie z. B. Teleskopstapler sowie auch die jährlichen Wiederholungsschulungen im Ausweis vermerkt.
Der sogenannte Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis“. Er bescheinigt dem Inhaber eine Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben. Die absolvierten Fort- und Weiterbildungen werden direkt in die Fahrausweise eingetragen. Damit hat der Inhaber die volle Kontrolle über jährliche Wiederholungsschulungen.
Eingetragen werden kann beispielsweise:
- Weiterbildung für den Schubmaststapler
- Weiterbildung für den Teleskopstapler
- Einweisung im Arbeitgebenden Betrieb
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag
Ordnungsgemäß erfolgt die Erfassung dieser Informationen direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen durch den Arbeitgeber, den Auftraggeber aber auch durch die Berufsgenossenschaften einfach durchgeführt werden können. Gerade bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch auf vollständige Eintragungen in den Gabelstaplerscheinen geachtet.
Doch Achtung! Wenn Sie die Prüfungen in Theorie und Praxis bestanden haben und den Gabelstaplerschein besitzen, bedeutet das nicht, dass Sie einen Stapler auf der Straße fahren dürfen. Hierfür sind einige weitere Punkte zu beachten!
Wie in jedem Beruf gibt es auch im Bereich von Gabelstapler viele theoretischen Inhalte. Diese Inhalte beziehen sich auf verschiedene Regelwerke. Diese Regelwerke werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlassen und dienen quasi als Gesetz in diesem Bereich. Die DGUV kennt dabei drei grundlegende Regelwerke, das sind Vorschriften, Grundsätze und Informationen.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Schulung zum Gabelstaplerfahrer nicht nur mit trockenen Gesetzestexten konfrontiert werden. Die Schulung basiert hauptsächlich auf diesen Regelwerken und werden durch einen spezialisierten Ausbilder für Fahrer von Gabelstaplern in jeweils aktuellster Fassung mit fachlichem Wissen und praktischen Tipps und Tricks anschaulich aufgearbeitet und im Rahmen der Ausbildung präsentiert.
Nachfolgende Auflistung zeigt die genauen Regelwerke, die auch im Internet jeweils kostenlos zur Verfügung stehen:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV-Vorschrift 68
- DGUV-Grundsatz 308-001
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Information 208-004
- DGUV Information 209-075
Neben den DGUV Regelwerken gibt es auch noch die Maschinenrichtlinie 2006/42, die im Bereich von Gabelstaplern Anwendung findet.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Grundausbildung erfolgt in zwei Teilen:
- Der erste Teil widmet sich der Theorie. Hier werden theoretische Grundlagen wie Gefahren, technische Handhabung und Sicherheit im Betrieb wie Fahrregeln und die täglichen Prüfungen am Gerät veranschaulicht.
- Im zweiten Teil wird die Praxis geschult. Dabei werden Hub- und Manöverübungen auf einem abgesperrten Gelände geübt und durch den Ausbilder für Gabelstapler bewertet, der Ihnen auch Tipps und Tricks zeigt.
Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen im Rahmen der dreistufigen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer noch jeweils eine
- Zusatzausbildung
sowie eine
- Betriebliche Ausbildung
In diesen beiden Ausbildungen werden unternehmensspezifische Besonderheiten geschult, die nur in Ihrem Unternehmen gelten. Das können Inhalte wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere potentielle Gefahrenquellen und Besonderheiten sein. Häufig enden diese Teile ebenfalls in jeweils einer Prüfung. Nach bestandenen Prüfungen sind die beiden Ausbildungsteile zwingend in den Gabelstaplerschein durch den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen.
Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jährlich wird eine sogenannte Sicherheitsunterweisung fällig, in der alle Gabelstaplerfahrer sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Darunter befinden sich Inhalte zu Gefahrenquellen, neuen Anbaugeräten und vielen anderen Themen, die sich seit der letzten Unterweisung angesammelt haben.
Die theoretischen Inhalte der Gabelstaplerausbildung gliedern sich hauptsächlich in der Veranschaulichung von DGUV relevanten Inhalten wie rechtlichen Grundlagen und technische Fragestellungen von Gabelstaplern. Die Theorie kann grundsätzlich als Online Webinar erfolgen. Folgende Punkte werden in dem Webinar durchgesprochen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
Diese Themen werden individuell auf den Umgang mit einem Gabelstapler geschult. Damit haben Sie die Garantie, einschlägig und perfekt auf die theoretische Abschlussprüfung der Ausbildung nach DGUV vorbereitet zu sein. Doch nicht nur das: mit der Absolvierung der Theorie gelangen Sie einen Schritt näher zum Gabelstaplerschein! Es fehlt Ihnen mit bestandener, theoretischer Prüfung nur noch die Schulung und Abschlussprüfung der Praxis.
Die Praxis in der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erfolgt entweder direkt bei Ihnen im Unternehmen oder an einem speziell hierfür eingerichteten Schulungsort. In der praktischen Ausbildung erlernen Sie auf unterschiedlichen Gabelstaplern dessen Handhabung beim Fahren, Stapeln und Manövrieren. Viele und zugleich unterschiedliche Aufgaben in der Ausbildung gewährleisten dem Lehrgangsteilnehmer ein erstes entwickeln von Gespür für die zukünftige Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer.
Jedes Jahr brauchen Sie als Gabelstaplerfahrer eine Unterweisung. In dieser Unterweisung werden neue Gefahren, neue Erkenntnisse und auch andere Sachverhalte um das Thema „fahren von Gabelstaplern“ besprochen. Diese Unterweisungen können mit einem Abschlusstest versehen sein und sind durch einen Ausbilder für Flurförderzeuge entweder im Unternehmen selbst oder durch ein externes Unternehmen durchzuführen. Die erfolgreiche Unterweisung ist zwingend in die Fahrausweise der teilnehmenden Personen einzutragen.
Damit werden alle Vorschriften seitens Gesetzes und Berufsgenossenschaft erfüllt. Im Falle von Kontrollen und Unfällen sind somit alle Nachweise vorhanden und können direkt vorgeführt werden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr sind alleinig die Gabelstaplerscheine nicht ausreichend. Sollen Gabelstaplerfahrer mit dem Gerät am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ist ein öffentlicher Führerschein, wie für ein PKW oder ein LKW notwendig. Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr liegt auch bei einer Überquerung von Gehwegen oder Straßen vor. Die jeweils erforderliche Führerscheinklasse beim Fahren von Staplern auf der Straße richtet sich nach:
- der Geschwindigkeit des Gabelstaplers und
- nach der Gesamtmasse des Gabelstaplers.
Gemäß der DGUV 308-001 braucht ein Gabelstaplerfahrer, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 Straßenverkehrsgesetz. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist in der Nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle veranschaulicht das Zusammenspiel von Geschwindigkeit und Gesamtmasse mit der jeweils notwendigen Führerscheinklasse.
Die Gesamtmasse „ohne“ meint, dass keine Gewichtsbeschränkungen bestehen. Für die Einhaltung dieser Regelungen sind das beschäftigte Unternehmen sowie der Gabelstaplerfahrer selbst verantwortlich. Für die Erlangung der jeweiligen Führerscheinklassen nach § 2 StVG gelten die dortigen Anforderungen an die Lenker der Fahrzeuge, unabhängig vom Gabelstaplerschein. Dabei ist zu beachten, dass es nicht „rückwärtskompatibel“ ist. Das bedeutet, dass Sie nicht automatisch einen Gabelstapler fahren dürfen, weil Sie eine oder mehrere Führerscheinklasse(n) nach § 2 StVG besitzen.
Damit Sie sicher am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Gabelstapler teilnehmen können, benötigen Sie Kenntnisse der öffentlichen Verkehrsregeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Diese Verkehrsregeln darf ein Ausbilder für Flurförderzeuge nicht schulen. Damit werden den Inhabern eines Gabelstaplerscheins weder die Ampelregelungen noch Verkehrszeichen oder andere Vorschriften beigebracht. Lediglich vereinfachte Verkehrsregeln, die auf gängigen Betriebsgeländen vorzufinden sind, werden in allgemeiner Form geschult. Die jeweilige, unternehmensspezifische Schulung wird durch entsprechend fachkundigen Personals, also einen Ausbilder für Flurförderzeuge, geschult.
Insofern Sie keine offizielle Fahrerlaubnis für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr besitzen, dürfen Sie auch das Betriebsgelände mit dem Gabelstapler nicht verlassen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder für Flurförderzeuge oder beim zuständigen Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen nach. Es kann sein, dass eine Ausnahmebewilligung vom örtlichen Straßenverkehrsamt oder von der Stadt/ Gemeinde vorliegt.
Auch bei einer Ausnahmebewilligung gilt, dass Sie entsprechend unterwiesen (geschult) sein müssen und sich im Umgang mit den Besonderheiten auskennen.
Neben den entsprechenden Fahrausweisen ist auch der Gabelstapler selbst verkehrssicher auszustatten. Das bedeutet im Einzelnen, dass Sie nicht mit jedem beliebigem Gabelstapler auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Damit ein Gabelstapler am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf benötigt dieser wie alle anderen Verkehrsteilnehmer alle entsprechenden Sicherheits- und Kennzeichnungsmerkmale.
Zu den Sicherheits- und Kennzeichnungsmerkmalen gehören beispielsweise alle notwendigen Lichter wie Frontscheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Warnlicht usw. außerdem wird eine Zulassung sowie auch ein Nummernschild benötigt. Sicherheitseinrichtungen sind beispielsweise Zinkenschutz, Sicherheitsgurt(e) und ggf. eine gelbe Rundumleuchte.
Für die Tauglichkeit der Gabelstapler für den öffentlichen Straßenverkehr ist der Halter der Fahrzeuge verantwortlich. Der Halter der Fahrzeuge muss nicht unbedingt das eigene Unternehmen sein. Die Gabelstapler können auch geleast oder ausgeliehen sein.
Der Gabelstaplerfahrer ist dafür jedoch verantwortlich, dass wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch das entsprechend zugelassene Gerät anwendet und die geforderten Schutzvorkehrungen wie beispielsweise den Zinkenschutz bei Fahrten ohne Last montiert. Hierzu gehören auch die täglichen Prüfungen an der Beleuchtungs- und der Schutzeinrichtung vorzunehmen. Bei kleinsten Unregelmäßigkeiten ist der technische Kundenservice zu kontaktieren und das Gerät entsprechend zu sperren, bis die Mängel behoben sind und das Gerät wieder im tadellosen Zustand sich befindet.
Das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt ist Ihr regionaler Ansprechpartner, wenn Sie Schulungen für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen aber auch Kran- und Ladungssicherungsschulungen benötigen. Der theoretische Unterricht erfolgt häufig online. Damit werden etwaige Hygieneauflagen der einzelnen Gemeinden zu jeder Zeit eingehalten. Außerdem können Schulungen einfach und schnell durchgeführt werden, da keine Schulungsräume oder Reisen zu organisieren sind. Das bietet gerade in unsicheren Zeiten eine sehr gute Planungssicherheit.
Die praktische Ausbildung und Prüfung erfolgen jeweils bei Ihnen vor Ort oder an einem Ort in der Region Neuss. Nähre Informationen finden Sie hierzu auf der Internetseite.
Ihr Ausbilder Torsten Schmidt ist geprüfter und durch die IHK zertifizierter Ausbilder der Ausbilder und schult alle angebotenen Kurse transparent und detailgetreu. Als geprüfter Logistikmeister (IHK) kennt er ebenfalls den Arbeitsalltag genau und kann so auf die einzelnen Bedürfnisse seiner Kursteilnehmer eingehen. Mit dem Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sichern Sie sich zahlreiche Kompetenz aus einer Hand!
Neben den angebotenen Kursen werden weitere Materialien zur Verfügung gestellt. In der Verlagsecke finden Sie:
- Diverse Lehrmaterialien
- Unterschiedliche Fahrausweise
- Sowie Ausbildungsvideos
- Als Kursteilnehmer „Ausbilder Flurförderzeuge“ erhalten Sie Hilfe bei Fragen zu Kursdurchführungen.
Die Verlagsecke rundet damit das Angebot des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt vollständig ab. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit Schulungen nicht zur Qual werden zu lassen.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie zu allen Inhalten wie Bediener- und Ausbilderkursen sowie auch zu den angebotenen Dokumenten in der Verlagsecke sehr gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden