Ein Gabelstapler, oder auch Flurförderzeug sowie Stapler genannt, ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Ein Stapler kann sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich zur Anwendung kommen. Gabelstapler haben im Allgemeinen den Zweck, schwere Gegenstände zu bewegen und in der Höhe zu versetzen. Allerdings können Gabelstapler auch sogenannte Anbaugeräte aufnehmen, die den Gabelstapler zu einem universellen Arbeitsgerät im Unternehmen machen.
Gabelstapler selbst ähneln stark einem Auto oder auch einem LKW: Lenkrad, Gas- und Bremspedal, Handbremse, Tür usw. alles ist hier wieder vorzufinden. Allerdings ist der Zweck des Gabelstaplers ein ganz anderer als der eines Autos oder eines LKWs:
Die Hubeinrichtung eines Gabelstaplers hat klassisch die Funktion hoch und herunter. Allerdings kann die Aufnahme auch spezielle Funktionen wie einen Schubmast oder auch einen Drehkranz haben. Diese ganzen Zusatzfunktionen erleichtern dem Gabelstaplerfahrer die Arbeit. Anbaugeräte dienen der besonders einfachen Aufnahme sowie auch dem Abladen von Lasten. Hierbei kann es sich um verschiedene Arten handeln, diese sind beispielsweise:
- Stückgut
- Schüttgut
- Rollen
- Spezialgebinde
Auf dem Markt verfügbare Anbaugeräte können den Gabelstapler zu einem Multitalent in Sachen Transport und Arbeit im Unternehmen verwandeln. Gabelstapler und Anbaugeräte: in der Kombination ein fast unschlagbares, leistungsfähiges und kostengünstiges Duo, dass dem Unternehmen viele Einsatzmöglichkeiten bietet. Allerdings fordert diese Kombination auch einiges dessen Bedienern ab. Der Umgang mit Gabelstaplern, wie auch mit dessen Anbaugeräten will bestens geschult und geübt sein. Die Schulungen enden in einer Prüfung, nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen wird der Gabelstaplerschein ausgehändigt. Zusätzlich hierzu gibt es die Stapler jährliche Unterweisung Pflicht.
Ein Fahrausweis oder auch umgangssprachlich Führerschein genannt, ist die gängigste Form sich als Führer von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen auszuweisen. In der grundlegenden Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erhalten Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie wie auch in Praxis vermittelt. Damit erhalten Sie einen kompletten Überblick über die komplexe Tätigkeit eines Gabelstaplerfahrers. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung in Theorie und Praxis, insofern Sie beide Teile mit Erfolg bestehen, erhalten Sie den Gabelstaplerschein.
Der Gabelstaplerschein weist Sie nach bestandenen Prüfungen als Fachexperten aus. Mit dem Erhalt des Gabelstaplerscheins erhalten Sie die Grundlage für eine Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer, z. B. im Lager. Allerdings benötigen Sie im Rahmen der dreistufigen Ausbildung noch eine Zusatzausbildung sowie eine betriebliche Ausbildung. Hier werden Ihnen die Gegebenheiten vor Ort im Unternehmen erläutert sowie Spezialitäten am Gabelstapler sowie die im Unternehmen eingesetzten Anbaugeräte geschult.
Der Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis oder Lappen“, er bescheinigt Ihnen eine einschlägige Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben und damit die Berechtigung erlangt zu haben, einen Gabelstapler zu bedienen. Damit heben Sie sich von ungelernten Bedienern ab und können bei Arbeitgebern mit einer ordentlichen Schulung sich bewerben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Das sind beispielsweise:
- Weiterbildung für den Schubmaststapler
- Weiterbildung für den Teleskopstapler
- Einweisung im Arbeitgebenden Betrieb
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag des Unternehmens
Diese ganzen Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch auf vollständig ausgefüllte Fahrausweise geachtet.
Im Bereich von Gabelstaplern gibt es viele theoretische Inhalte. Diese Inhalte beziehen sich auf verschiedene Regelwerke. Diese Regelwerke werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlassen und dienen quasi als Gesetz in dem Bereich. Die DGUV kennt dabei vier grundlegende Regelwerke, das sind Vorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen. Nachfolgende Auflistung zeigt die genauen Regelwerke, die auch im Internet kostenlos zur Verfügung stehen:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV-Vorschrift 68
- DGUV-Grundsatz 308-001
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Information 208-004
- DGUV Information 209-075
- DGUV Regel 112-198
- DGUV Regel 112-199
Neben den DGUV Regelwerken gibt es auch noch die Maschinenrichtlinie 2006/42, die im Bereich von Gabelstaplern Anwendung findet.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Schulung zum Gabelstaplerfahrer nicht nur mit trockenen Gesetzestexten konfrontiert werden. Die Schulung basiert hauptsächlich auf diesen Regelwerken und werden durch einen spezialisierten Ausbilder für Fahrer von Gabelstaplern aufgearbeitet und präsentiert.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Grundausbildung erfolgt in zwei Teilen:
- Der erste Teil widmet sich der Theorie. Hier werden theoretische Grundlagen wie Gefahren, technische Handhabung und Sicherheit im Betrieb wie Fahrregeln und die täglichen Prüfungen am Gerät veranschaulicht.
- Im zweiten Teil wird die Praxis geschult. Dabei werden Hub- und Manöverübungen auf einem abgesperrten Gelände geübt und durch den Ausbilder für Gabelstapler bewertet, der Ihnen auch Tipps und Tricks zeigt.
Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen im Rahmen der dreistufigen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer noch jeweils eine:
- Zusatzausbildung
- Betriebliche Ausbildung
In diesen beiden Ausbildungen werden Ihnen unternehmensspezifische Besonderheiten geschult, die nur in Ihrem Unternehmen gelten. Das können Inhalte wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere potentielle Gefahrenquellen sein. Häufig enden diese Teile ebenfalls in jeweils einer Prüfung. Nach bestandenen Prüfungen sind die beiden Ausbildungsteile zwingend in den Gabelstaplerschein durch den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen.
Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jährlich ist die „Stapler jährliche Unterweisung Pflicht“ fällig. Hierbei handelt es sich um eine Schulung, in der alle Gabelstaplerfahrer sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Darunter befinden sich Inhalte zu Gefahrenquellen, neuen Anbaugeräten und vielen anderen Themen, die sich seit der letzten Unterweisung angesammelt haben.
Die theoretischen Inhalte der Gabelstaplerausbildung gliedern sich hauptsächlich in der Veranschaulichung von DGUV relevanten Inhalten wie rechtlichen Grundlagen und technische Fragestellungen von Gabelstaplern. Die Theorie kann grundsätzlich als Online Webinar erfolgen. Folgende Punkte werden in dem Webinar durchgesprochen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
Diese Themen werden individuell auf den Umgang mit einem Gabelstapler geschult. Damit haben Sie die Garantie, einschlägig und perfekt auf die theoretische Abschlussprüfung der Ausbildung nach DGUV vorbereitet zu sein. Doch nicht nur das: mit der Absolvierung der Theorie gelangen Sie einen Schritt näher zum Gabelstaplerschein! Es fehlt Ihnen mit bestandener, theoretischer Prüfung nur noch die Schulung und Abschlussprüfung der Praxis.
Die Praxis in der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erfolgt entweder direkt bei Ihnen im Unternehmen oder an einem speziell hierfür eingerichteten Schulungsort. In der praktischen Ausbildung erlernen Sie auf unterschiedlichen Gabelstaplern dessen Handhabung beim Fahren, Stapeln und Manövrieren. Viele und zugleich unterschiedliche Aufgaben in der Ausbildung gewährleisten dem Lehrgangsteilnehmer ein erstes entwickeln von Gespür für die zukünftige Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV verlangen eine jährliche Unterweisung von Gabelstaplerfahrern. Hierbei sollen den Arbeitnehmern Gefahren im Umgang mit Gabelstaplern veranschaulicht werden. Ebenfalls können im gleichen Zusammenhang evtl. Unfälle besprochen werden und neue Erkenntnisse oder allgemeine Neuerungen im Zusammenhang mit Gabelstaplern im Unternehmen besprochen werden.
Dabei ist die Unterweisung nicht nur im Bereich von Gabelstaplern notwendig. Unterweisungen sind der Bestandteil von betrieblichen Schutzmaßnahmen gegen Unfälle. Hierbei werden die Mitarbeiter bei besonderen Arbeiten wie z. B. Gabelstapler, Krane, Hubarbeitsbühnen, usw. unterwiesen. Ziel dieser Unterweisungen ist vorrangig die Unfallverhütung. Wie Unterweisungen ablaufen wird, in der DGUV-I 211-005 beschrieben.
Unterweisungen werden immer durch geschultes Fachpersonal wie z. B. durch einen Ausbilder für Gabelstaplerfahrer durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass mit einschlägiger Fachkompetenz Inhalte nähergebracht werden. Fachfremde Unterweisungen sind nicht möglich. Es ist notwendig, dass eine sachkundige Person die Unterweisungen entsprechend ihrem Fachgebiet durchführt. Beispiel: ein Mechaniker kann keine elektrischen Unterweisungen durchführen, da ihm die Sachkunde hierzu fehlt. Neben der Sachkunde ist ebenfalls eine Weiterbildung z. B. als Ausbilder empfohlen, da im Ausbilderlehrgang wichtige Kenntnisse zur Erwachsenenbildung vermittelt werden. Hierbei werden Techniken und Präsentationsmethoden geschult. Für eine strukturierte Unterweisung kann zwar kein „Patentrezept“ geschult werden, allerdings gibt es einige grundlegende Themen, die zu behandeln sind. Um Unterweisungen gut vorzubereiten, sind einige sehr interessante Punkte in der DGUV-I 211-005 zusammengestellt. Unterweisungen erfolgen dabei häufig mithilfe von drei Fragen:
1. Welche Gefährdungen gibt es?
2. Was kann uns passieren?
3. Wie können wir uns schützen?
Mit diesen drei fragen kann eine Unterweisung erfolgreich durchgeführt werden. Abgerundet wird eine Unterweisung durch praktische Beispiele, Unfälle aber auch Fragen der Teilnehmer. Gerade Fragen zu besonderen Situationen können sehr hilfreich sein, auch für andere Teilnehmer. Allerdings lassen sich diese nicht in einer Lernerfolgskontrolle zusammenfassen. Aus diesem Grund ist es notwendig, vor z. B. einer „Diskussionsrunde“ einen Programmplan zu haben und diesen entsprechend abzufragen.
Ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Gabelstapler wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringt. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Gabelstapler jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt oder eine Inhouse Schulung gesammelt durchgeführt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder für die eigenen Gabelstaplerfahrer im Unternehmen besonders wertvoll. Ein unternehmensinterner Ausbilder kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen und kennt alle Besonderheiten im Unternehmen.
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Fahrausweises für Gabelstapler können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Gabelstapler“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise für Gabelstapler auszustellen sowie die Urkunden zu unterzeichnen.
Damit Sie als Ausbilder tätig werden können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
- Sie brauchen mindestens zwei Jahre Erfahrung, die Sie auf Gabelstaplern vorweisen können.
- Sie brauchen den Fahrausweis für Gabelstapler, insofern Sie diesen nicht haben, können Sie diesen während des Ausbilderkurses einfach und unkompliziert erwerben.
- Sie müssen in der Lage sein, Menschen zu unterrichten. Diese Voraussetzung erlangen Sie beispielsweise mit dem Nachweis einer Meisterausbildung oder einer Ausbildung z. B. als Logistiger und anschließende vierjähriger Berufserfahrung.
Insofern in Ihrem Unternehmen ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer benötigt wird, ist die Absolvierung des Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder, um im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
- Erstschulungen
- Einweisungen in Gabelstapler
- Einweisung im Unternehmen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
- Weitere „normale“ Tätigkeit als Logistiker und Gabelstaplerfahrer
- Sicherheitsbeauftragter
- Team- oder Abteilungsleiter
- Fuhrparkleiter
- Ausbilder für DGUV relevante Ausbildungen
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden und sind häufig von der Größe des Unternehmens abhängig.
Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht, da Sie bereits mit einer mindestens zweijährigen Erfahrung auf Gabelstaplern die Ausbilderschulung beginnen. Mit dieser Erfahrung auf Gabelstaplern sind Sie perfekt gewappnet, anderen Menschen die Handhabung eines Gabelstaplers in der Praxis aufzuzeigen.
In der Theorie werden insgesamt vier Blöcke geschult, die alle jeweils im speziellen Zusammenhang mit Gabelstaplern stehen. Die nachfolgenden Themen sind auszugsweise aus den Schulungsthemen aufgelistet:
- Verschiedenen DGUV Regelwerken:
o DGUV Vorschrift 1
o DGUV-Vorschrift 68
o DGUV-Grundsatz 308-001
o DGUV Grundsatz 308-009
o DGUV Information 208-004
o DGUV Information 209-075
- Verschiedene technische Inhalte zu Gabelstaplern:
o Maschinenrichtlinie 2006/42 im Bereich der Gabelstapler
o Weitere technische Regelwerke für Gabelstapler
o Fahrer- und Unternehmerpflichten
o Fahrerrückhaltesysteme
- Verschiedene rechtliche Themen:
o Betriebssicherheitsverordnung
o Haftungspflicht des Ausbilders
o Produktsicherheitsgesetz
o Persönliche Voraussetzung beim Bedienen von Gabelstaplern
- Verschiedene Themen in Bezug auf die Ausbildertätigkeit
o Methodik und Didaktik für Ausbilder
o Präsentationstechnik, Organisation von Schulungen
o Die dreistufige Ausbildung erlernen und anwenden
o Beispiele zum Aufbau von praktischen Übungen
o Ausbildungsformulare z. B. Anwesenheitsnachweis
o Vorbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte inklusive Abschlussprüfung
o Kontrolle der praktischen und theoretischen Abschlussprüfungen
o Erstellung, Unterzeichnung und Versand von Gabelstaplerscheinen und Urkunden
Die Ausbilderschulung erfolgt wie Sie sehen hauptsächlich theoretisch. Aus diesem Grund wird der Ausbilderlehrgang sehr häufig online durchgeführt.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie zu Bediener- und Ausbilderkursen sehr gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden