Ein Gabelstapler im Betrieb ist ein vielseitiges und unverzichtbares Arbeitsgerät in vielen Industrien und Lagerhäusern. Mit seiner Fähigkeit, schwere Lasten zu heben und zu transportieren, erleichtert er die logistischen Abläufe erheblich und erhöht die Effizienz in Arbeitsumgebungen, in denen Materialien bewegt werden müssen. Gerade die Verwendung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, wie ein Gabelstapler eine darstellt, im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Autos und LKWs sind im Betrieb verschiedene Regeln und Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Neben den Regeln und Sicherheitsvorkehrungen wird eine spezielle Ausbildung für Gabelstaplerfahrer benötigt, damit sie die Regeln und Gefahren kennen und damit auch im Betrieb wissen wie sie umzugehen haben. Im Folgenden wird darauf eingegangen. Als erstes wird geklärt was ein Gabelstapler ist, woraufhin der Gabelstapler als selbstfahrende Arbeitsmaschine im Betrieb selbst angeschaut wird und auf die damit verbundenen Regeln und Gefahren eingegangen wird. Abschließend hierzu wird noch aufgezeigt, was alles in einer Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer geschult wird, damit der Staplerverkehr im Betrieb sicher und fehlerfrei vonstattengeht.
Ein Stapler kann sowie im Innenbereich als auch im Außenberiech zur Anwendung kommen. Gabelstapler haben den Zweck, schwere Gegenstände zu bewegen und in der Höhe zu versetzen. Allerdings können Gabelstapler auch sogenannte Anbaugeräte aufnehmen, die das Gabelstapler zu einem nahezu universellen Arbeitsgerät machen.
Gabelstapler selbst ähneln stark einem Auto oder auch einem LKW: Lenkrad, Gas- und Bremspedal, Handbremse, Tür usw. alles ist hier wieder vorzufinden. Allerdings ist der Zweck des Gabelstaplers ein ganz anderer als der eines Autos oder eines LKWs:
- ein Gabelstapler besitzt neben den klassischen Elementen eines Kraftfahrzeugs eine Hubeinrichtung mit hydraulischem Antrieb.
- Mit der Hubeinrichtung ist es dem Gabelstapler möglich, Lasten aufzunehmen und zu transportieren.
- Gabelstapler gibt es in der Ausführung als Front- und Seitenstapler.
- Bei einem Auto oder LKW ist Hubeinrichtung häufig nicht vorhanden und wenn doch, können damit keine Lasten bewegt werden, sondern dienen häufig nur für den Zweck des Winterdienstes.
Die Hubeinrichtung eines Gabelstaplers hat klassisch die Funktion hoch und herunter. Allerdings kann die Aufnahme auch spezielle Funktionen wie einen Schubmast oder auch einen Drehkranz haben. Diese ganzen Zusatzfunktionen erleichtern dem Gabelstaplerfahrer die Arbeit. Anbaugeräte dienen der besonders einfachen Aufnahme sowie auch dem Abladen von Lasten. Hierbei kann es sich um verschiedene Arten handeln, diese sind beispielsweise:
- Stückgut
- Schüttgut
- Rollen
- Spezialgebinde
Auf dem Markt verfügbare Anbaugeräte können den Gabelstapler zu einem Multitalent in Sachen Transport und Arbeit im Unternehmen verwandeln. Gabelstapler und Anbaugeräte: in der Kombination ein fast unschlagbares, leistungsfähiges und kostengünstiges Duo, dass dem Unternehmen viele Einsatzmöglichkeiten bietet. Allerdings fordert diese Kombination auch einiges dessen Bediener ab. Denn der Umgang mit Gabelstaplern, wie auch mit dessen Anbaugeräten will bestens geschult und geübt sein. Die Schulungen enden in einer Prüfung, nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen wird der Gabelstaplerschein ausgehändigt.
Im Bereich von Gabelstaplern gibt es viele theoretische Inhalte. Diese Inhalte beziehen sich auf verschiedene Regelwerke. Diese Regelwerke werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlassen und dienen quasi als Gesetz in dem Bereich. Die DGUV kennt dabei drei grundlegende Regelwerke, das sind Vorschriften, Grundsätze und Informationen. Nachfolgende Auflistung zeigt die genauen Regelwerke, die auch im Internet kostenlos zur Verfügung stehen:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV-Vorschrift 68
- DGUV-Grundsatz 308-001
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Information 208-004
- DGUV Information 209-075
Neben den DGUV Regelwerken gibt es auch noch die Maschinenrichtlinie 2006/42, die im Bereich von Gabelstaplern Anwendung findet. Ein weiteres, interessantes Regelwerk ist die ASR A1.8 „Technische Regeln für Arbeitsstätten“. Dieses Regelwerk ist vor allem für den Unternehmer, bzw. für den von ihm beauftragten und verantwortlichen Mitarbeiter interessant.
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine deutsche Verordnung, die dazu dient, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt dieser Verordnung betrifft die Sicherung von Fahr- und Fußwegen in Arbeitsstätten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung, da Verstöße gegen diese Verordnung nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Insgesamt dient die Arbeitsstättenverordnung dazu, Arbeitsstätten sicherer und gesünder zu gestalten, indem sie klare Anforderungen für Fahr- und Fußwege sowie andere Aspekte der Arbeitsumgebung festlegt. Dies trägt dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer zu verbessern. Arbeitgeber müssen sich daher mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung vertraut machen und sicherstellen, dass sie diese in ihren Arbeitsstätten umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung legt klare Anforderungen an die Gestaltung und Kennzeichnung von Fahr- und Fußwegen in Arbeitsstätten fest. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, auf die nachfolgend kurz eingegangen wird:
Wie auch bei Autos und LKWs gibt es bei Gabelstaplern einen Anhalteweg, der aus Reaktions- und Bremsweg besteht. Gerade der Bremsweg ist von vielen Faktoren abhängig und kann je nach Untergrund, Bereifung, gefahrener Geschwindigkeit und aufgenommener Last sehr stark variieren.
Alleine bei der Betrachtung von der Geschwindigkeit, wird der Reaktions- und Bremsweg beim Staplerverkehr im Betrieb deutlich. Mit 5 km/h beträgt dieser ca. 1,75 m, nach Verdoppelung der Geschwindigkeit auf 10 km/h ist der Anhalteweg bereits bei 4 Metern, wenn 20 km/h gefahren wird, beträgt der Anhalteweg schon über 10 Meter. Jedem Gabelstaplerfahrer und auch dem Unternehmer oder seinem Sicherheitsbeauftragten muss klar sein, dass die zulässige Geschwindigkeit immer den aktuellen Verhältnissen anzupassen ist, denn es gilt immer: dass innerhalb des Anhaltewegs der Gabelstapler samt aufgenommener Last sicher zum Stehen kommen muss. Aus diesem Grund sind unvorhergesehene Vorfälle wie z. B. plötzliche Fußgängerquerung der Fahrstraße oder andere Gefahrensituationen stets mit in die Gestaltung von Verkehrswegen, Schulungen und Örtlichkeiten mit einzubeziehen. Besonders in Verbdingung mit Wechselwirkungen wie z. B. das ein- und ausfahren aus Hallen stellt eine große Gefahr im betrieblichen Staplerverkehr dar.
Im betrieblichen Staplerverkehr werden sehr häufig die bewegten Gewichte falsch oder gar nicht eingeschätzt. Dabei stellt das Gewicht neben der Geschwindigkeit eines der wichtigsten Faktoren der Sicherheit im sicheren Staplerverkehr im Betrieb dar. Das Gesamtgewicht beträgt immer Gabelstapler + Anbaugerät + Last viele konzentrieren sich immer nur auf die Last, vergessen häufig den Gabelstapler selbst oder ein eventuell angewendetes Anbaugerät mit einzukalkulieren. Dabei gerät das Gerät sehr schnell in kritische Bereiche und kann nur noch sehr schwierig oder gar nicht mehr manövriert werden.
Neben den Lastverhältnissen am Gabelstapler selbst, für die der Gabelstaplerfahrer verantwortlich ist, wird noch eine Angabe von Beschränkungen z. B. in Hallen und auf dem Gelände des Betriebes benötigt. Hierfür sind alle Lasten stets mit einzukalkulieren, wie z. B. Maschinen, Lager, eintreffende LKW mit Lasten usw. grundsätzlich müssen entsprechende Zonen so ausgelegt sein, dass ein gefahrloses Ein- und Ausladen möglich ist. Dabei ist auch der Untergrund möglichst griffig und stabil zu wählen. Hierbei eignet sich häufig ein armierter Betonboden am besten, allerdings muss dies in jedem Unternehmen und zu jedem Zweck einzeln bewertet werden und z. B. eine spezielle Oberflächenbeschichtung erforderlich machen.
Neben den Traglasten ist auch weiter noch zu beachten, dass bei Lastaufnahme der Schwerpunkt sich vom Gabelstapler mit aufgenommener Last entsprechend verschiebt. Daher ist bei konventionellem Verfahren von Lasten eine möglichst tiefe Hubmasteinstellung zu wählen. Gerade hier besteht die Herausforderung für den Unternehmer, das Betriebs- und Hallengelände möglichst ebenerdig und ohne Schlaglöcher, Hügel oder Übergänge zu realisieren. Jede Unebenheit kann den Gabelstapler so beeinträchtigen, dass entweder der Hubmast höher eingestellt werden muss oder im schlimmsten Fall Achsen, Räder und Aufhängungen Schaden nehmen und es so zu Unfällen kommt. Für einen sicheren Staplerverkehr im Betrieb müssen Fahr- und Übergangswege stets im sehr guten Zustand sein, falls nicht müssen diese umgehend instandgesetzt werden und sind im Zweifel bis zu einer Begutachtung von Sicherheitspersonal zu sperren.
Verkehrs- und Gehwege stellen voneinander getrennte Wege innerhalb eines Unternehmens dar. Die getrennten Wege stellen einen wichtigen Aspekt beim sicheren Staplerverkehr im Betrieb dar. Dabei hat der Unternehmer und sein Sicherheitsbeauftragter stets darauf zu achten, dass die Wege auf die maximale Breite der im Unternehmen eingesetzten Fahrzeuge ausgelegt sind. Die maximale Breite der Fahrzeuge stellt dabei die Äußersten Kanten von z. B. Spiegeln, Anbaugeräten oder auch Ladung dar. Neben Gabelstapler und z. B. Fußgängerwegen ist ein Abstand von 0,5 Metern einzuhalten und ein Abstand von 0,4 Metern, wenn sich z. B. zwei Gabelstapler begegnen.
Sollte einmal die Ladung größer sein, als die spezifizierten Maße, so hat der Unternehmen und seine Sicherheitsbeauftragten dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal um vorausgehende Einweiser sich bemüht und im ständigen Kontakt z. B. durch Funkgeräte stehen und so ein stets sicherer Zustand gewährleistet wird.
Gerade bei Einweisern in jeglichem Sinne ist darauf zu achten, dass diese die verlängerten Augen und Reaktionsapparate des Maschinenführers wie z. B. eines Gabelstaplerfahrers darstellen. Das bedeutet, dass ein Einweiser sich stets seiner Verantwortung bewusst sein muss und auch seiner Aufgabe, Tätigkeit und Verantwortung stellen muss. Ablenkungen sind als Einweiser fehl am Platz. Bei jeglicher Ablenkung ist dies sofort per Funk an den Maschinenführer zu kommunizieren und z. B. ein Halt zu befehlen, bis die Ablenkung des Einweisers abgewendet wurde.
Grundsätzlich müssen jedoch auf dem Betriebs- und Hallengelände alle Wege gekennzeichnet und mit Verkehrsschildern ausgestattet sein. Alle Wege dürfen nicht verstellt, verunreinigt oder in irgendeiner anderen Art und weise unsicher gestaltet werden. Der Unternehmer und seine Sicherheitsbeauftragten haben stets dafür Sorge zu tragen, dass die Wege und deren Kennzeichnung sowie Beschilderung in einem einwandfreien und guten Zustand sich befinden.
Not-, Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten. Sollte es baulich nicht anders möglich sein, als dass Not-, Flucht- und Rettungswege sich mit Fahrwegen kreuzen oder gar zusammenkommen, so muss z. B. durch eine Lichtsignalanlage ein Notstand gekennzeichnet werden, damit es zu keiner Begegnung mit einem Gabelstapler kommen kann.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Damit ein sicherer und fehlerfreier Staplerverkehr im Betrieb gewährleistet werden kann wird die Grundausbildung in zwei Teile aufgeteilt:
- Der erste Teil widmet sich der Theorie. Hier werden theoretische Grundlagen wie Gefahren, technische Handhabung und Sicherheit im Betrieb wie Fahrregeln und die täglichen Prüfungen am Gerät veranschaulicht.
- Im zweiten Teil wird die Praxis geschult. Dabei werden Hub- und Manöverübungen auf einem abgesperrten Gelände geübt und durch den Ausbilder für Gabelstapler bewertet, der Ihnen auch Tipps und Tricks zeigt.
Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen im Rahmen der dreistufigen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer noch jeweils eine:
- Zusatzausbildung
- Betriebliche Ausbildung
In diesen beiden Ausbildungen werden Ihnen unternehmensspezifische Besonderheiten geschult, die nur in Ihrem Unternehmen gelten. Das können Inhalte wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere potentielle Gefahrenquellen sein. Häufig enden diese Teile ebenfalls in jeweils einer Prüfung. Nach bestandenen Prüfungen sind die beiden Ausbildungsteile zwingend in den Gabelstaplerschein durch den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen.
Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jährlich wird eine sogenannte Sicherheitsunterweisung fällig, in der alle Gabelstaplerfahrer sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Darunter befinden sich Inhalte zu Gefahrenquellen, neuen Anbaugeräten und vielen anderen Themen, die sich seit der letzten Unterweisung angesammelt haben.
Achtung! Auch wenn Sie erfolgreich an der Erstausbildung und auch an der Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben und damit die Berechtigung erworben haben, einen Stapler im Betrieb zu führen, sind Sie jedoch nicht berechtig, diesen außerhalb des Betriebsgeländes auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Hierzu benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, bedingt je nach Gewicht und Geschwindigkeit des Gabelstaplers.
Damit ein sicherer Staplerverkehr im Betrieb gewährleistet werden kann, gliedern sich die theoretischen Inhalte der Gabelstaplerausbildung hauptsächlich in der Veranschaulichung von DGUV relevanten Inhalten wie rechtlichen Grundlagen und technische Fragestellungen von Gabelstaplern. Die Theorie kann grundsätzlich als Online Webinar erfolgen. Folgende Punkte werden in dem Webinar durchgesprochen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
Diese Themen werden individuell auf den Umgang mit einem Gabelstapler geschult. Damit haben Sie die Garantie, einschlägig und perfekt auf die theoretische Abschlussprüfung der Ausbildung nach DGUV vorbereitet zu sein. Doch nicht nur das: mit der Absolvierung der Theorie gelangen Sie einen Schritt näher zum Gabelstaplerschein! Es fehlt Ihnen mit bestandener, theoretischer Prüfung nur noch die Schulung und Abschlussprüfung der Praxis.
Die Praxis in der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erfolgt entweder direkt bei Ihnen im Unternehmen oder an einem speziell hierfür eingerichteten Schulungsort. In der praktischen Ausbildung erlernen Sie auf unterschiedlichen Gabelstaplern dessen Handhabung beim Fahren, Stapeln und Manövrieren. Viele und zugleich unterschiedliche Aufgaben in der Ausbildung gewährleisten dem Lehrgangsteilnehmer ein erstes entwickeln von Gespür für die zukünftige Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer. Es werden diverse Stapel- und Fahrübungen durchgeführt. Selbstverständlich werden wir auch rückwärts manövrieren und damit erste wichtige Erfahrungen im Arbeitsleben eines Gabelstaplerfahrers sammeln. Ihr verantwortlicher Ausbilder ist stets an Ihrer Seite und gibt wertvolle Tipps.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie zu Bediener- und Ausbilderkursen sehr gerne
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden