Im Rahmen von vielen beruflichen Tätigkeiten sind verschiedene Weiterbildungen möglich. Darunter gibt es auch viele Möglichkeiten, im Rahmen von DGUV Schulungen (deutsche gesetzliche Unfallversicherung) sich fortzubilden. Die DGUV hat sogenannte Bedienerschulungen als Pflichtausbildungen bei Hebezeugen wie z. B. Kranen, Gabelstaplern und Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben. Darunter gehören auch die Schulungen zum Anschläger von Lasten sowie auch zur Ladungssicherung. Selbstverständlich gibt es auch hier noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten, wie z. B. zum Ausbilder für verschiedene DGUV Schulungen.
Die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie z. B. Hebezeugen kann zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden führen, weshalb die Anforderungen an Bediener von Hebezeugen besonders groß sind. Daher werden Mitarbeiter, diese Hebezeuge bewegen müssen idealer Weise vorher auf das jeweilige Hebezeug geschult. Jährlich wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen sichern die Aktualität von Erkenntnissen und Vorschriften und fördern so die Sicherheit im Unternehmen.
Als Ausbilder für Krane, Anschläger und Hebezeuge geben Sie Ihr erworbenes Wissen an andere Menschen weiter, indem Sie Ihre Expertise und Ihr langjährig erworbenes Wissen präsentieren. Sie berichten aus Ihrem Alltag als Kranführer und zeigen die damit verbundenen Gefahren auf und sensibilisieren dadurch die Teilnehmer. Wenn Sie einschlägige Erfahrung als Kranführer oder Anschläger mitbringen und das idealer Weise mit verschiedenen Arten von Kranen können Sie sich in den Ausbilderkurs Einschreiben. Allerdings sollte Ihr Arbeitgeber einen Kranführerausbilder suchen, denn nur mit einer Anstellung als Ausbilder, wird Ihnen die Weiterbildung auch von Nutzen sein.
In den Bedienerschulungen gehen wir auf die Bedienung der einzelnen Hebezeuge genau ein. Dabei ist die Schulung in zwei Teile aufgebaut:
- Der theoretische Teil, indem alle theoretischen Grundlagen eines Bedieners behandelt werden und
- Der praktische Teil, indem erste Manövrierübungen mit verschiedenen Hebezeugen durchgeführt werden.
Jeder Teil schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Teile erfolgreich verinnerlicht haben. Aufgrund der vielen verschiedenen Maschinen und der Fülle an Themen, gibt es einige verschiedene Bedienerschulungen, die speziell auf die jeweiligen Maschinen eingehen. Im Falle eines Kranführers, wird eine Kranführerschulung besucht und endet nach erfolgreicher Prüfung mit dem Erhalt der Urkunde und des Kranführerscheins.
Die theoretische Ausbildung zum Kranführer kann wahlweise online oder inhouse erfolgen und gliedert sich in folgende Teile:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
o DGUV Vorschrift 52
o DGUV Grundsatz 309-003
o Verschiedene DGUV-Informationen
o DGUV Vorschrift 1 und weitere Vorschriften
o DGUV Regel 100-500 und weitere Regeln
o Betriebssicherheitsverordnung
o Unfallverhütungsvorschriften
o Diverse BGI- und BGR- Regeln
- Ausführungen von Kranen
o Maschinenrichtlinie 2006/42 mit Auswirkung auf Krane
o Technische Besonderheiten
o Sonderaufbauten
- Technik wie Mechanik und Hydraulik
o Hebelgesetze
o Umrechnung von Kräften
o Tragkraftdiagramm
o Lasten
o Wind, Wetter
- Bewegen und Aufstellung von Kranen
o Stützen
o Aufstellung auf unterschiedlichen Böden
o Geländegängigkeit
o Elektrische Gefahren
o Noteinrichtungen z. B. Notabschaltung
- Anschlag von Personen und Lasten
o Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
o Gurte und Schlösser
o Anschlagpunkte
o Isolation
o Elektrische Gefahren
- Weitere Themen:
o Unfälle
o Prüfungen
o Sondereinsätze
o Übernahme und Transport von Maschinen
Jeder Fachbereich in den einzelnen Bedienerschulungen erfordert spezielle Kenntnisse zu Rechten und Pflichten des jeweiligen Bedieners der Arbeitsmaschine. Im Bereich von Kranen lernen Sie vor allem den Umgang sowie spezielle rechtliche Fragestellungen kennen sowie den Umgang mit Technik, Material und Personen.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Bedienerschulungen in der Regel an unterschiedlichen Arten von Maschinen. Bei der Schulung zum Kranführer sind das beispielsweise folgende Arten von Kranen:
- Autokran
- Turmdrehkran
- Portalkran
- Brückenkran
- Säulenschwenkkran
Die praktischen Ausbildungsinhalte sind mit jedem Kran nahezu identisch. Einzelne Themen können dazukommen bzw. entfallen. Hier kommt es alleinig da drauf an, was der Hersteller in seinen Handbüchern vorgibt und was das Unternehmen als Aufgabe des Kranführers erachtet. Nachfolgend ist ein möglicher Auszug dieser Vorgaben aufgelistet:
- Einweisung in verschiedene Kranarten
o Handbücher
o Wartungsbuch/ Prüfbuch
o Grundlegende Bedien- und Wartungselemente
o Mögliche Anhebe- und Verladepunkte
- Fahr- und Manövrierübungen
o Überwachung der Umgebung
o Einweiser
o Gefahren in der Höhe, Schwenkung/ Spiel im Tragarm
o Bewusstes Bewegen der Maschine in die Selbstabschaltung
- Tägliche Wartungsarbeiten an der Bühne
o Sichtprüfungen von besonders beanspruchten Bauteilen
o Noteinrichtungen
o Selbsttests
o Abschmieraufgaben
o Bereifung
o Stützen
Alle Tätigkeiten werden einschlägig und nach Betriebsanleitung des Herstellers geschult. Daher kann es sein, dass der bei Ihnen im Betrieb eingesetzte Kran andere Vorschriften/ Empfehlungen hat. Grundlegende Inhalte sind allerdings bei der Einweisung im Hinblick auf die Funktionalität Leckagen, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstörungen und Rüstarbeiten identisch.
Im Rahmen täglicher Wartungsarbeiten gehen wir auf die allgemeine Wartung ein:
- Reinigung
- Korrosionsschutz
- Dichtigkeits- und Verschleißkontrolle
- Schmieraufgaben
- Überprüfung von Bereifung wie Luftdruck und Zustand
- Überprüfung der Elektrik
- Überprüfung von Zubehör wie Standplatten, Leitkegel usw.
Die allgemeine, tägliche oder wöchentliche Wartung kann durch herstellerspezifische Zusatzarbeiten noch weiter ausgedehnt werden. Mögliche Arbeiten werden angeschnitten, jedoch nicht gänzlich geschult, da sie sich von Maschine zu Maschine unterscheiden.
Diese Wartungen, die der Kranführer durchzuführen hat, haben den Sinn der Früherkennung von Gefahren wie Verschleiß an Bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen. Außerdem beinhalten sie Pflegeeinheiten der Maschine wie das Abschmieren beweglicher Bauteile mit einer speziellen Fettpresse sowie auch deren Reinigung. Damit die Maschine bei Ihrem nächsten Auftrag wieder im vollen Glanz dem Kunden präsentiert werden kann.
Ein Anschläger hilft einem Kranführer bei der Befestigung von Lasten am Haken eines Kranes. Außerdem kann der Anschläger noch als Einweiser für den Kranführer eingesetzt werden, wenn der Kranführer keine Sicht auf das zu hebende Bauteil hat. Damit trägt der Anschläger einen wesentlichen Teil zur Sicherheit im Betrieb eines Kranes bei.
Als Anschläger benötigen Sie einiges an Wissen zu Hebelkräften und Lasten. Hierbei gibt es einige Symbole und Kennzeichnungen, wie Lasten aufgenommen werden müssen. Häufig ist auch das Schätzen von Gewicht eine Aufgabe, die der Anschläger vornehmen muss, um die korrekte Ladung an den Haken zu hängen.
Auch die Auswahl von Anschlagmitteln wie z. B. Ketten, Gurten und dem kompletten Hebegeschirr wird Ihnen in der Schulung nähergebracht. Häufig wird der Anschläger auch abgesetztes Augenpaar des Kranführers bezeichnet. Das ist aus dem Grunde so, weil der Kranführer oftmals nicht das zu hebende oder abzusetzende Bauteil einsehen kann. Der Anschläger weist den Kranführer mit entsprechenden Kommandos über Funk an. Diese Kommandos und viele weitere Inhalte werden in der Schulung zum Anschläger betrachtet.
Sie können als Anschläger erste Erfahrungen in der Tätigkeit eines Kranführers sammeln. Sie erhalten direkten Einblick in viele Bereiche des Kranführers und können so die Ausbildung zum Anschläger als Sprungbrett für die Weiterbildung zum Kranführer nutzen.
Als künftiger Ausbilder von DGUV Kursen erwarten Sie abwechslungsreiche, spannende und herausfordernde Aufgaben im Bereich von Neuausbildungen, jährlichen Unterweisungen sowie die Einweisungen im eigenen Betrieb. Damit schulen Sie nicht nur die Theorie und die Praxis, sondern auch den kompletten betrieblichen Teil des Bedienerpersonals. Außerdem sorgen Sie für die Einhaltung der verschiedenen Regeln in Ihrem Unternehmen und gelten daher als Fachperson und Ansprechpartner und das nicht nur für die eigenen Mitarbeiter, sondern ggf. auch für externe Ansprechpartner sowie auch für die Geschäftsleitung.
Gerade als Ausbilder für Kranführer benötigen Sie spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in der Technik wie auch in der Didaktik zur Erwachsenenbildung. Genau diese Kenntnisse werden Ihnen in unseren Ausbilderschulungen nähergebracht.
Die Grundlage zur Ausbilderberechtigung hierzu bildet im Bereich von Kranen die DGUV Vorschrift 52 und Grundsatz 309-003. Neben den DGUV-Inhalten werden auch noch weitere Inhalte wie z. B. neue Erkenntnisse sowie Erfahrungen anhand von praktischen Beispielen geschult.
Nach Absolvierung des jeweiligen Ausbilderkurses wie z. B. Kranführer sorgen Sie neben den eigentlichen Schulungsinhalten auch noch für die Lehrgangsabwicklung. Damit sind Sie künftig für den Schulungsraum sowie den Schulungsort zuständig, falls im Unternehmen kein Gelände zur Verfügung steht, auf dem die Schulung durchgeführt werden kann. Als Kranführerausbilder werden Sie somit künftig für den kompletten Ablauf des Lehrgangstages sowie die Prüfung zuständig sein. Nach der erfolgreich durchgeführten Schulung erstellen Sie die Zertifikate und die Kranführerscheine, denn als Kranführerausbilder haben Sie das Recht, diese Dokumente zu erstellen sowie auch zu unterzeichnen. Allerdings müssen Sie sich zuvor davon überzeugen, dass der oder die Lehrgangsteilnehmer/in dazu auch in der Lage ist, hierzu erstellen Sie entsprechende Prüfungen in Theorie wie auch in Praxis.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Ausbilder für DGUV Kurse wie z. B. Kranführer keine Berechtigung haben, die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszubilden.
Ein Ausbilder kann im Unternehmen als DGUV Ausbilder für verschiedene Bedienerschulungen eingesetzt sein, aber auch ausschließlich für die Einweisung neuer Mitarbeiter im Unternehmen. Hier kommt es ganz stark auf die Größe des Unternehmens an, in dem Sie tätig sind. Denkbar sind auch zahlreiche andere Tätigkeiten vom „normalen“ Bediener oder Arbeiter bis hin zum Team- oder Abteilungsleiter sowie auch der Einsatz als Fuhrpark- und Sicherheitsbeauftragter sind möglich. Demnach eröffnen sich Ihnen einige Möglichkeiten mit Absolvierung des Ausbilderkurses.
Die Weiterbildung zum Ausbilder für z. B. Kranführer erfolgt hauptsächlich theoretisch. Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht, da Sie diese bereits aus Ihrem Berufsalltag mitbringen. Im Allgemeinen werden folgende Bereiche im Ausbildungslehrgang geschult:
Mit diesen speziell ausgerichteten Ausbildungsinhalten erhalten Sie eine komplette, fundierte und umfassende Ausbildung, auf die Sie buchstäblich bauen können. Wenn Sie die Weiterbildung zum Ausbilder mit Erfolg bestanden haben, wird Ihnen eine schriftliche Beauftragung im Unternehmen übergeben. In der Beauftragung sind alle künftigen Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche aufgelistet. Außerdem werden Ihnen Besonderheiten und ggf. spezielle Gefahren und Aufgaben darin erläutert. Damit dürfen Sie sich ab diesem Zeitpunkt als Ausbilder für z. B. Kranführer nennen und können selbständig künftige Kranführer vollumfassend aus- und weiterbilden.
Die Schulungsinhalte gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Diese sind im Einzelnen die:
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 209-075
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Informationen
Neben diesen Inhalten aus den verschiedenen DGUV-Vorschriften werden auch weitere Themen behandelt. Diese Themen sind beispielsweise:
- Haftungsfragen
- Maschinenrichtlinie 2006/42
- Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Pflichten eines Ausbilders
- Methodik und Didaktik einer dreistufigen Ausbildung (Grund-, Zusatz-, und Betriebsbedingte-Schulung)
- technische Details unterschiedlicher Typen von Kranen
- Das Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten (organisieren) von Schulungen
- Schreiben, Durchführen und Korrektur von Lernerfolgskontrollen (Prüfungen)
- Aufbau von praktischen Übungen und Parcours
Neben der eigentlichen Ausbildung von Kranführern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Stapler Schmidt ist Ihr Dozent in der Region Neuss sowie auch in ganz Deutschland. In den Bereichen Stapler, Kran, Hubarbeitsbühnen und der Ladungssicherung decke ich Bediener- und Ausbilderschulungen komplett ab. Das bedeutet, dass Sie bei mir neben den Schulungen auch noch einiges an Materialien aus einer Hand erhalten, inklusive meiner jahrelangen Erfahrung als geprüfter Dozent und Ausbilder. Dies gewährleistet für Sie und Ihr Unternehmen Kompetenz, Fachwissen und praktischer Erfahrung. Damit können Sie auf fundiertes und durch die IHK zertifiziertes Wissen bauen.
Stapler Schmidt bietet in praktischen Onlinekursen die Weitergabe von Erfahrungen und Wissen mitsamt übersichtlicher Kursunterlagen an. Damit können Sie als Unternehmer Zeit und Kosten für etwaige Übernachtungen einsparen. Als Teilnehmer profitieren Sie von den geprüften Kursunterlagen, die Sie jederzeit als Nachschlagewerk wieder zur Hand nehmen können.
Im Internet, finden Sie sämtliche Informationen zu den jeweils angebotenen Kursen.
Wie nahezu jede Ausbildung sind auch meine Bediener- und Ausbilderkurse an Voraussetzungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen. Fragen Sie mich im Zweifel an, ich berate Sie gerne.
Um als Bediener z. B. eines Kranes tätig zu werden, ist eine Bedienerschulung unerlässlich. Mit dem Abschluss der Bedienerschulung erhalten Sie eine Urkunde und den entsprechenden Bedienerschein. Im Bereich von Kranen ist das der Kranschein. Damit Sie einen Kranführerschein erhalten, bestehen folgende Voraussetzungen:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Bei Auszubildenden gelten andere Regelungen.
- Es wird die Zustimmung des Ausbilders benötigt und ggf. auch der Eltern.
- Neben dem Alter müssen Sie zuverlässig sein.
- Eine Kranführer Schulung besucht und mit Erfolg abgeschlossen haben.
Damit Sie die Ausbilderschulungen besuchen können und anschließend als Ausbilder tätig sein dürfen, benötigen Sie einiges an Vorkenntnissen. Wie auch bei den Bedienerschulungen, ist das Wissen an eine spezielle Maschine gebunden. Im Beispiel des Kranführers sind folgende Vorkenntnisse und Voraussetzungen zum Besuch des Ausbilderlehrgangs nachzuweisen:
- Einschlägige Erfahrung als Kranführer
- Der Besitz eines Kranführerscheins, wobei der Kranführerschein auch im Rahmen des Ausbilderlehrganges erworben werden kann.
- Vorzugsweise sollten Sie verschiedene Arten von Kranen kennen.
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
- Sie benötigen neben einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung eine Weiterbildung, vorzugsweise als Meister in der Industrie, im Handwerk oder entsprechend vergleichbare Weiterbildung(en).
- Alternativ können Sie auch eine Tätigkeit als Team- oder Abteilungsleiter nachweisen.
Mit diesen Voraussetzungen sind Sie perfekt als künftiger Ausbilder für Kranführer gewappnet. Gerade im Hinblick auf die Fähigkeit, anderen Menschen Schulungsinhalte anschaulich näherzubringen, benötigen Sie einiges an Kenntnissen, die Sie in der Weiterbildung zum Meister aber auch im Umgang mit Menschen als Team- oder Abteilungsleiter erwerben. Vor der Einschreibung zum Ausbilderkurs, ist es empfehlenswert, den eigenen Vorgesetzten auf Ihr Vorhaben anzusprechen. Denn nicht in jedem Unternehmen ist ein Kranführerausbilder notwendig, daher sollten Sie die Weiterbildung nicht aus Eigeninitiative belegen.
Alle Kurskosten sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UstG Umsatzsteuerfrei. Die Kurskosten richten sich hauptsächlich nach Art der Kursdurchführung sowie der Anzahl der Teilnehmenden. Mögliche Kursformen sind:
- Durchführung als Onlinekurs in Form eines Webinars.
- Präsenzunterricht in der Nähe von Neuss
- Präsenzunterricht bei Ihnen im Unternehmen (Inhouse Seminar)
- Praktische Schulungen bei Kooperationspartnern von mir
- Praktische Schulungen bei Ihnen im Unternehmen
Ebenfalls sind diverse Fahrausweise sowie Schulungsmaterialien in meiner Verlagsecke online erhältlich.
Als beauftragter Bediener und Ausbilder von DGUV relevanten Hebezeugen sind Sie verpflichtet, sich stets weiterzubilden und Ihr Wissen aktuell zu halten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie mit einschlägiger Fortbildung die jeweils neuesten Erkenntnisse und Gefahrenquellen innehaben. Sollten Sie als Ausbilder selbst noch als Bediener tätig sein, sind Sie ohnehin verpflichtet, die jährlichen Sicherheitsunterweisungen zu besuchen. Das ist die Gelegenheit, mit anderen Mitarbeitern und ggf. Ausbildern in Kontakt zu treten. Dieser Austausch ist besonders für den Unternehmensübergreifenden Kontakt wichtig und sorgt so für mehr Sicherheit, nicht nur im eigenen Unternehmen. Erfahrungen und Probleme bei sämtlichen Fragestellungen können so auch behandelt und erörtert werden.
Fragen Sie mich an, ich führe sehr gerne auch Sicherheitsunterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Damit ersparen Sie sich die Erstellung von Kursunterlagen und die Organisation von Kursen.
Sie können bei mir Kurse zu zahlreichen Themen anfragen. Alle Kurse werden deutschlandweit angeboten und sind zertifiziert sowie zugelassen. Jeder Kurs schließt mit einer Prüfung ab, mit der Sie Ihr Wissen und Können für die Bedienung der Arbeitsmaschine/n bzw. die Ausbildereignung belegen. Damit werden Sie Teil eines speziell hierfür ausgebildeten Fachexperten oder Fachexpertin. Die ausländische Anerkennung der in Deutschland absolvierten Kurse ist erfahrungsgemäß kein Problem. Allerdings sollten Sie vorab entsprechende Voraussetzungen in dem infrage kommenden Land abklären. Auch hierzu berate ich Sie gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden