Ein Gabelstapler, oder auch Gabelstapler sowie Stapler genannt, gehört zu der Gruppe der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die im Innenbereich sowie auch Außen zur Anwendung kommen können. Gabelstapler haben den Zweck, schwere Gegenstände zu bewegen und in der Höhe zu versetzen. Allerdings können Gabelstapler auch sogenannte Anbaugeräte aufnehmen, die das Gabelstapler zu einem nahezu universellen Arbeitsgerät machen.
Beispielsweise lassen sich Gabelstapler als Mitnahmefahrzeuge z. B. am Ende eines LKWs oder in einer speziell hierfür eingerichteten Transportbox mitnehmen. Gabelstapler sind in nahezu beliebigen Größen, Formen und Ausführungen vorhanden. Es gibt sie mit elektrischem Antrieb, aber auch mit Verbrennungsmotor in der Ausführung Benzin, Diesel aber auch als Gasfahrzeug. Gabelstapler mit elektrischem Antrieb sind häufig in Innenräumen, wie z. B. Lagern und Produktionsstätten vorzufinden, während sich ihre Kollegen mit Verbrennungsmotor häufig im Einsatz unter freiem Himmel befinden. Grund hierfür sind vor allem die Abgase des Verbrennungsmotors. In Innenräumen dürfen keine Verbrennungsgase ausgestoßen werden, da die Abgase giftige Inhaltsstoffe beinhalten und so die Mitarbeiter dort gefährden können. Gabelstapler mit Verbrennungsmotor können durch ihr höheres Eigengewicht häufig auch eine weitaus höhere Hubleistung erzielen, die z. B. in der Warenannahme benötigt wird. Daher können durchaus verschiedene Gabelstapler in einem Unternehmen eingesetzt sein.
Gabelstapler selbst ähneln stark einem Auto oder auch einem LKW: Lenkrad, Gas- und Bremspedal, Handbremse, Tür usw. alles ist hier wieder vorzufinden. Allerdings ist der Zweck des Gabelstaplers ein ganz anderer als der eines Autos oder eines LKWs:
Die Hubeinrichtung eines Gabelstaplers hat klassisch die Funktion hoch und herunter. Allerdings kann die Aufnahme auch spezielle Funktionen wie einen Schubmast oder auch einen Drehkranz haben. Diese ganzen Zusatzfunktionen erleichtern dem Gabelstaplerfahrer die Arbeit. Anbaugeräte dienen der besonders einfachen Aufnahme sowie auch dem Abladen von Lasten. Hierbei kann es sich um verschiedene Arten handeln, diese sind beispielsweise:
Auf dem Markt verfügbare Anbaugeräte können den Gabelstapler zu einem Multitalent in Sachen Transport und Arbeit im Unternehmen verwandeln. Gabelstapler und Anbaugeräte: in der Kombination ein fast unschlagbares, leistungsfähiges und kostengünstiges Duo, dass dem Unternehmen viele Einsatzmöglichkeiten bietet. Allerdings fordert diese Kombination auch einiges dessen Bediener ab. Denn der Umgang mit Gabelstaplern, wie auch mit dessen Anbaugeräten will bestens geschult und geübt sein. Die Schulungen enden in einer Prüfung, nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen wird der Gabelstaplerschein ausgehändigt.
Ein Fahrausweis oder auch umgangssprachlich Führerschein genannt, ist die gängigste Form sich als Führer von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen auszuweisen. Sie fragen sich sicherlich an dieser Stelle, warum es überhaupt notwendig ist, einen Fahrausweis für Gabelstapler überhaupt zu besitzen, Sie haben ja schließlich den LKW-Führerschein. Hier zeige ich Ihnen auf, warum der Lehrgang und der Fahrausweis für Gabelstapler selbst so wichtig ist. Außerdem zeige ich Ihnen die grundlegenden Inhalte der Schulung auf. Damit erhalten Sie einen kompletten Überblick über die Notwendigkeit eines Gabelstaplerscheins und die von mir angebotenen Leistungen.
Der von mir ausgehändigte Gabelstaplerschein weist Sie nach bestandenen Prüfungen als Fachexperten aus. Mit dem Erhalt des Gabelstaplerscheins erhalten Sie die Grundlage für eine Tätigkeit z. B. im Lager. Allerdings benötigen Sie im Rahmen der dreistufigen Ausbildung noch eine Zusatzausbildung sowie eine berufliche Ausbildung. Hier werden Ihnen die Gegebenheiten vor Ort im Unternehmen erläutert sowie Spezialitäten am Gabelstapler sowie die im Unternehmen eingesetzten Anbaugeräte geschult.
Der sogenannte Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis oder Lappen“, er bescheinigt Ihnen eine einschlägige Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben und damit die Berechtigung erlangt zu haben, einen Gabelstapler zu bedienen. Damit heben Sie sich von ungelernten Bedienern ab und können bei Arbeitgebern mit einer ordentlichen Schulung sich bewerben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Das sind beispielsweise:
Diese ganzen Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch auf vollständig ausgefüllte Fahrausweise geachtet.
Wie in jedem Beruf gibt es auch im Bereich von Gabelstapler viele theoretischen Inhalte. Diese Inhalte beziehen sich auf verschiedenen Regelwerken. Diese Regelwerke werden durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlassen und dienen quasi als Gesetz in diesem Bereich. Die DGUV kennt dabei drei grundlegende Regelwerke, das sind Vorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen. Nachfolgende Auflistung zeigt die genauen Regelwerke, die auch im Internet kostenlos zur Verfügung stehen:
Neben den DGUV Regelwerken gibt es auch noch die Maschinenrichtlinie 2006/42, die im Bereich von Gabelstaplern Anwendung findet.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Schulung zum Gabelstaplerfahrer nicht nur mit trockenen Gesetzestexten konfrontiert werden. Die Schulung basiert hauptsächlich auf diesen Regelwerken und werden durch einen spezialisierten Ausbilder für Fahrer von Gabelstaplern aufgearbeitet und präsentiert.
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Grundausbildung erfolgt in zwei Teilen:
Der erste Teil widmet sich der Theorie. Hier werden theoretische Grundlagen wie Gefahren, technische Handhabung und Sicherheit im Betrieb wie Fahrregeln und die täglichen Prüfungen am Gerät veranschaulicht.
Im zweiten Teil wird die Praxis geschult. Dabei werden Hub- und Manöverübungen auf einem abgesperrten Gelände geübt und durch den Ausbilder für Gabelstapler bewertet, der Ihnen auch Tipps und Tricks zeigt.
Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen im Rahmen der dreistufigen Ausbildung für Gabelstaplerfahrer noch jeweils eine:
- Zusatzausbildung
- Betriebliche Ausbildung
In diesen beiden Ausbildungen werden Ihnen unternehmensspezifische Besonderheiten geschult, die nur in Ihrem Unternehmen gelten. Das können Inhalte wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere potentielle Gefahrenquellen sein. Häufig enden diese Teile ebenfalls in jeweils einer Prüfung. Nach bestandenen Prüfungen sind die beiden Ausbildungsteile zwingend in den Gabelstaplerschein durch den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen.
Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jährlich wird eine sogenannte Sicherheitsunterweisung fällig, in der alle Gabelstaplerfahrer sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Darunter befinden sich Inhalte zu Gefahrenquellen, neuen Anbaugeräten und vielen anderen Themen, die sich seit der letzten Unterweisung angesammelt haben.
Die theoretischen Inhalte der Gabelstaplerausbildung gliedern sich hauptsächlich in der Veranschaulichung von DGUV relevanten Inhalten wie rechtlichen Grundlagen und technische Fragestellungen von Gabelstaplern. Die Theorie kann grundsätzlich als Online Webinar erfolgen. Folgende Punkte werden in dem Webinar durchgesprochen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
Diese Themen werden individuell auf den Umgang mit einem Gabelstapler geschult. Damit haben Sie die Garantie, einschlägig und perfekt auf die theoretische Abschlussprüfung der Ausbildung nach DGUV vorbereitet zu sein. Doch nicht nur das: mit der Absolvierung der Theorie gelangen Sie einen Schritt näher zum Gabelstaplerschein! Es fehlt Ihnen mit bestandener, theoretischer Prüfung nur noch die Schulung und Abschlussprüfung der Praxis.
Die Praxis in der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erfolgt entweder direkt bei Ihnen im Unternehmen oder an einem speziell hierfür eingerichteten Schulungsort. In der praktischen Ausbildung erlernen Sie auf unterschiedlichen Gabelstaplern dessen Handhabung beim Fahren, Stapeln und Manövrieren. Viele und zugleich unterschiedliche Aufgaben in der Ausbildung gewährleisten dem Lehrgangsteilnehmer ein erstes entwickeln von Gespür für die zukünftige Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer.
Ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Gabelstapler wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringt. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Gabelstapler jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt oder eine Inhouse Schulung gesammelt durchgeführt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder für die eigenen Gabelstaplerfahrer im Unternehmen besonders wertvoll. Ein unternehmensinterner Ausbilder kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen und kennt alle Besonderheiten im Unternehmen.
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Fahrausweises für Gabelstapler können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Gabelstapler“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise für Gabelstapler auszustellen sowie die Urkunden zu unterzeichnen.
Damit Sie als Ausbilder tätig werden können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
Insofern in Ihrem Unternehmen ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer benötigt wird, ist die Absolvierung des Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder, um im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
- Erstschulungen
- Einweisungen in Gabelstapler
- Einweisung im Unternehmen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
- Weitere „normale“ Tätigkeit als Logistiker und Gabelstaplerfahrer
- Sicherheitsbeauftragter
- Team- oder Abteilungsleiter
- Fuhrparkleiter
- Ausbilder für DGUV relevante Ausbildungen
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden und sind häufig von der Größe des Unternehmens abhängig.
Eine praktische Ausbildung erfolgt nicht, da Sie bereits mit einer mindestens zweijährigen Erfahrung auf Gabelstaplern die Ausbilderschulung beginnen. Mit dieser Erfahrung auf Gabelstaplern sind Sie perfekt gewappnet, anderen Menschen die Handhabung eines Gabelstaplers in der Praxis aufzuzeigen.
In der Theorie werden insgesamt vier Blöcke geschult, die alle jeweils im speziellen Zusammenhang mit Gabelstaplern stehen. Die nachfolgenden Themen sind auszugsweise aus den Schulungsthemen aufgelistet:
- Verschiedenen DGUV Regelwerken:
o DGUV Vorschrift 1
o DGUV-Vorschrift 68
o DGUV-Grundsatz 308-001
o DGUV Grundsatz 308-009
o DGUV Information 208-004
o DGUV Information 209-075
- Verschiedene technische Inhalte zu Gabelstaplern:
o Maschinenrichtlinie 2006/42 im Bereich der Gabelstapler
o Weitere technische Regelwerke für Gabelstapler
o Fahrer- und Unternehmerpflichten
o Fahrerrückhaltesysteme
- Verschiedene rechtliche Themen:
o Betriebssicherheitsverordnung
o Haftungspflicht des Ausbilders
o Produktsicherheitsgesetz
o Persönliche Voraussetzung beim Bedienen von Gabelstaplern
- Verschiedene Themen in Bezug auf die Ausbildertätigkeit
o Methodik und Didaktik für Ausbilder
o Präsentationstechnik, Organisation von Schulungen
o Die dreistufige Ausbildung erlernen und anwenden
o Beispiele zum Aufbau von praktischen Übungen
o Ausbildungsformulare z. B. Anwesenheitsnachweis
o Vorbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte inklusive Abschlussprüfung
o Kontrolle der praktischen und theoretischen Abschlussprüfungen
o Erstellung, Unterzeichnung und Versand von Gabelstaplerscheinen und Urkunden
Die Ausbilderschulung erfolgt wie Sie sehen hauptsächlich theoretisch. Aus diesem Grund wird der Ausbilderlehrgang sehr häufig online durchgeführt.
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