Um als Kranführer tätig werden zu können, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Kranführer Voraussetzungen sind Grundlage dieses Berufs und können nicht vereinfacht werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen alle notwendigen Kranführer Voraussetzungen auf, damit Sie einen Überblick über den Beruf und dessen Ausbildung erhalten können. Die Grundlage für die Tätigkeit als Kranführer besteht im sogenannten Kranführerschein oder auch umgangssprachlich Kranschein oder Bedienerschein genannt. Mit diesem Kranschein erhalten Sie die grundlegende Erlaubnis, jeden Kran zu bedienen.
- Sie benötigen ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Bei Auszubildenden gelten spezielle Regelungen, in Verbindung mit ihren Ausbildern und ggf. auch Eltern.
- Sie müssen neben dem Alter auch zuverlässig sein, um als Kranführer tätig zu werden.
- Eine einschlägige Kranführer Ausbildung besucht und mit Erfolg abgeschlossen haben.
Die vollständige Kranführer Ausbildung umfasst insgesamt zwei Teile und einem stets wiederkehrenden Teil:
1. Die Grundausbildung besteht aus zwei Teilen und erfolgt in Theorie und die Praxis.
a. Die theoretische Ausbildung kann direkt vor Ort oder auch online erfolgen.
b. Die praktische Ausbildung wird entweder im Unternehmen vor Ort oder auf einem speziellen Schulungsgelände mit diversen Lasten und Übungen durchgeführt.
2. Einer unternehmensspezifischen Zusatzausbildung, die Ihnen die Handhabung mit den im Unternehmen eingesetzten Geräten veranschaulicht. Diese Zusatzausbildung kann auch noch weitere spezifische Inhalte des Unternehmens beinhalten. Denkbar sind Wartung und Pflege sowie Mängelmeldung und sonstige Inhalte. Diese Zusatzausbildung ist für jede Art von Kran verpflichtend.
Die gesetzlich vorgeschriebene und jährlich wiederkehrende Sicherheitsunterweisung ist der stets wiederkehrende Teil. Diese Sicherheitsunterweisung können wieder in Theorie und Praxis aufgeteilt sein und dienen in erster Linie der Unfallverhütung sowie dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kranführern.
a. In der Theorie werden neue Erkenntnisse nähergebracht, sowie Erfahrungen untereinander ausgetauscht. Auch das Veranschaulichen von Fehlern oder sogar Unfällen ist denkbar, damit im Anschluss diese Fehler und Unfälle in der Gruppe analysiert und ausgewertet werden können.
b. Im praktischen Teil können betriebliche Themen wie Kontrollbücher, Sicherheitsprüfungen sowie die Beauftragung und die Koordination besprochen werden. Besonderheiten wie z. B. das Melden von Mängeln und die täglichen Prüfungen sowie auch Wartungen werden einzeln durchgegangen und anschaulich erklärt. Das Mitwirken von mehreren Kranen ist ein spezielles Themengebiet, dass entsprechend besprochen werden kann.
Das Ziel der Kranführer Ausbildung ist die Befähigung und Erlangung erster Erfahrungen mit Kranen und damit den Erhalt des Kranführerscheins. Neben dem Kranführerschein sollen die Lehrgangsteilnehmer Rechte, Pflichten und Gefahren im Umgang mit Kranen sowie die damit verbundenen praktischen Tipps und Tricks verinnerlichen. Daher erhalten Sie während der Kranführer Ausbildung unbedingt notwendige und wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Tätigkeit. Auf diese Ausbildungsinhalte können Sie auch noch im späteren Berufsleben sich beziehen und gezielte Fragestellungen beantworten.
Ein weiteres Ziel einer guten Kranführer Ausbildung ist das veranschaulichen einer fehlerfreien Tätigkeit. Denn bei Fehlern als Kranführer sind nicht selten Menschenleben gefordert, sondern auch hohe materielle Schäden zu erwarten. Damit dies nicht passiert, werden Gefahrenpunkte und häufige Fehler aufgezeigt und mit sehr viel Technik auf ein Minimum reduziert. Allerdings muss der Kranführer in der Lage sein, diese Technik auch zu bedienen sowie dessen Informationen zu interpretieren. Im Rahmen der Kranführer Ausbildung werden genau diese Inhalte aufgezeigt und geschult. Nach dem Abschluss sind Sie als Kranführer ein gefragter Fachexperte, der nicht nur Lasten mühelos bewegt, sondern auch Gefahren kennt sowie Verantwortung für Menschen, Sachwerte und Maschinen trägt.
Die Kranführer Ausbildung erfolgt grundsätzlich durch einen hierauf spezialisierten und erfahrenen Kranausbilder. Der Kranausbilder vermittelt den Lehrgangsteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse nach DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften und gibt darüber hinaus noch nützliche Tipps und Tricks für die Praxis. Hierbei liegt nicht nur der Fokus auf das Bestehen der Endprüfungen, sondern auch auf die zukünftige Tätigkeit. Denn die Kranführer sollen nicht nur mit einem Kranführerschein, sondern mit vielem und gutem Fachwissen ausgestattet werden, damit sich im beruflichen Alltag keine Fehler einschleichen.
Eine Kranführer Voraussetzung besteht darin, die theoretische Ausbildung zu absolvieren. Diese kann wahlweise online oder im Unternehmen vor Ort erfolgen und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teile:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
o DGUV Vorschrift 52
o DGUV Grundsatz 309-003
o Verschiedene DGUV-Informationen
o DGUV Vorschrift 1 und weitere Vorschriften
o DGUV Regel 100-500 und weitere Regeln
o Betriebssicherheitsverordnung
o Unfallverhütungsvorschriften
o Diverse BGI- und BGR- Regeln
- Ausführungen von Kranen
o Maschinenrichtlinie 2006/42 mit Auswirkung auf Krane
o Technische Besonderheiten
o Sonderaufbauten
- Technik wie Mechanik und Hydraulik
o Hebelgesetze
o Umrechnung von Kräften
o Tragkraftdiagramm
o Lasten
o Wind, Wetter
- Bewegen und Aufstellung von Kranen
o Stützen
o Aufstellung auf unterschiedlichen Böden
o Geländegängigkeit
o Elektrische Gefahren
o Noteinrichtungen z. B. Notabschaltung
- Anschlag von Personen und Lasten
o Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
o Gurte und Schlösser
o Anschlagpunkte
o Isolation
o Elektrische Gefahren
- Weitere Themen:
o Unfälle
o Prüfungen
o Sondereinsätze
o Übernahme und Transport von Maschinen
Jeder dieser aufgeführten Bereiche hat seine ganz speziellen Eigenheiten, denn im Bereich von Kranen bestehen ganz spezielle Anforderungen, die mit keinem anderen Arbeitsgerät vergleichbar sind. Gerade die Verbindung mit teilweise extremer Höhe oder Entfernung sowie häufig großer Last sind ganz spezielle Faktoren bei der Arbeit zu beachten. Diese Faktoren können noch erheblich durch beispielsweise das Wetter verstärkt werden. In nicht seltenen Fällen manövriert der Kranführer nach Anweisung eines anderen komplett blind seine Last durch die Luft. Hier ist nicht nur jede Menge Erfahrung, sondern auch Vertrauen in sich selbst, in den Einweiser und in das Gerät erforderlich.
Neben der theoretischen Ausbildung ist die praktische Ausbildung ebenso eine Kranführer Voraussetzung und erfolgt wie die Theoretische in drei Teilen. Die praktische Ausbildung erfolgt an unterschiedlichen Arten von Kranen. Das hängt ganz von den im Unternehmen eingesetzten Kranarten ab. Eine Kranführer Ausbildung kann grundsätzlich auf folgenden Kranarten durchgeführt werden:
- Autokran
- Turmdrehkran
- Portalkran
- Brückenkran
- Säulenschwenkkran
Wenn ein Unternehmen mehrere Kranarten zur Auswahl hat, ist es durchaus denkbar, dass eine Person die Maschine bewegt (fährt: z. B. auf der Straße, im Schienennetz oder auf dem Wasser) und eine andere Person bedient den Kran für die eigentliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Trennung zwischen Beförderung und der eigentlichen Hubtätigkeit erfolgt. Die praktischen Ausbildungsinhalte sind mit jedem Kran nahezu identisch. Einzelne Themen können dazukommen bzw. entfallen je nach Art von Kran. Hier kommt es alleinig da drauf an, was der Hersteller in seinen Handbüchern vorgibt. Mögliche Themen sind:
- Einweisung in verschiedene Kranarten
o Handbücher
o Wartungsbuch/ Prüfbuch
o Grundlegende Bedien- und Wartungselemente
o Mögliche Anhebe- und Verladepunkte
- Fahr- und Manövrierübungen
o Überwachung der Umgebung
o Einweiser
o Gefahren in der Höhe, Schwenkung/ Spiel im Tragarm
o Bewusstes Bewegen der Maschine in die Selbstabschaltung
- Tägliche Wartungsarbeiten an der Bühne
o Sichtprüfungen von besonders beanspruchten Bauteilen
o Noteinrichtungen
o Selbsttests
o Abschmieraufgaben
o Bereifung
o Stützen
Alle Tätigkeiten werden einschlägig und nach Betriebsanleitung des Herstellers geschult. Daher kann es sein, dass der bei Ihnen im Betrieb eingesetzte Kran andere Vorschriften/ Empfehlungen hat. Grundlegende Inhalte sind allerdings bei der Einweisung im Hinblick auf die Funktionalität Leckagen, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstörungen und Rüstarbeiten identisch.
Wenn Sie alle Kranführer Voraussetzungen erfüllen und erfolgreich an der Kranführer Ausbildung teilgenommen haben, erhalten Sie neben dem Kranführerschein auch noch eine Urkunde oder ein Zertifikat welches Ihnen ebenfalls die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Allerdings sind diese beiden Dokumente nicht zugleich die Berechtigung mit einem Kran zu arbeiten. Sie benötigen noch die Einweisung in die bei ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen. Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung können auch noch weitere Fortbildungsmaßnahmen wie beispielsweise für Fahrten mit dem LKW oder im Rahmen von Gleisbautätigkeiten noch dazukommen. Mit einer abgeschlossenen Kranführer Ausbildung und als Inhaber eines Kranführerscheins sind Sie grundsätzlich befähigt, sämtliche Arten von Kranen zu bedienen. Sie benötigen allerdings in jedem Fall vor der Benutzung einer neuen Art von Kran eine entsprechende Einweisung in das Gerät. Hintergrund ist, dass in der Grundausbildung nur grundlegende Inhalte geschult werden und nicht die jeweils speziellen Besonderheiten der vielen verschiedenen Krane und der vielen herstellerspezifischen Besonderheiten. Weitere Besonderheiten können das Fahren auf Straßen und Gleisanlagen und auch in weiteren speziellen Bereichen wie z. B. einem Flughafen sein. Hierzu sind weitere Schulungen notwendig.
Die Bedienung der verschiedenen Arten von Kranen ist zwar nahezu identisch, allerdings sind viele Funktionen, Einstellmöglichkeiten und Anzeigen anders angeordnet und bedürfen damit eine neue Einweisung. Diese Einweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit entweder direkt im Unternehmen oder extern, z. B. beim Kranhersteller.
Jede Zusatzausbildung wird in Ihrem Kranschein erfasst. Neben der Grund- und Zusatzausbildung werden auch die jährlichen Sicherheitsunterweisungen im Kranschein dokumentiert. Damit ist der Kranschein für Sie als Kranführer ein wichtiges Dokument zur Ausweisung sowie auch als Übersicht, was Sie bereits an Schulungen und Befähigungen besitzen.
Als Kranführer unterliegt Ihre künftige Arbeit dem DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften. Gerade bei ortsveränderlichen Kranen, wie z. B. Autokran sind Sie nach der Kranführer Ausbildung für die Auswahl des Krans anhand der Tätigkeit wie beispielsweise Reichweite und aufgenommenes Gewicht zuständig. Es kann sein, dass im Unternehmen z. B. ein Disponent für die Verteilung zuständig ist, Sie als Kranführer sind jedoch für die korrekte Auswahl und Inbetriebnahme am Bestimmungsort verantwortlich. Neben der richtigen Auswahl des geeigneten Krans sind Sie auch für die sichere und korrekte Aufstellung des Krans am Bestimmungsort zuständig. Dazu müssen Sie die Begebenheiten am Ort selbst, evtl. Gefahrenpunkte wie Hochspannungsmasten und Freileitung sowie den Aufstellort selbst in Betracht ziehen.
Für jede Art von Kran sind Sie während der Arbeit mit diesem, also dem Anheben und versetzen von Lasten für das Anschlagen der Last mit den korrekten Anschlagmitteln zuständig. Hier müssen Sie Schwerpunkte, Wetterverhältnisse und viele weitere Aspekte in Ihre Entscheidungen einbeziehen. Gerade bei Arbeiten im Freien können bei ortsveränderlichen und ortsfesten Kranen erschwerte Bedingungen vorherrschen, die bei einer Fehlentscheidung zu schlimmen Folgen führen können.
Ihre tägliche Arbeit ist somit durch viele Informationen und Entscheidungen geprägt. Dabei spielt die Art des Kranes eine eher untergeordnete Rolle, da Sie mit einer Ausnahme, dem Hallenkran, nahezu immer im Freien arbeiten werden und damit sämtliche Variablen immer in Ihre Entscheidungen mit einbeziehen müssen.
Wie Sie sehen, ist ein Kranführer weitaus mehr als ein einfacher Begriff. Damit ein Kranführer alle Aufgaben fehlerfrei erledigen kann, ist eine einschlägige Ausbildung unerlässlich. In dieser Kranführer Voraussetzungen erlernen die Lehrgangsteilnehmer nicht nur den Umgang mit unterschiedlichen Kranarten, sondern auch die ganzen Thematiken Drumherum, um ein sicheres und einwandfreies Bedienen von unterschiedlichen Arten von Kranen zu gewährleisten.
Als Inhaber eines Kranscheins erfüllen Sie bereits einen Teil der Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Ausbilder für Kranführer. Insofern Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben und sich in Ihrem Ausbildungsberuf z. B. zum Meister weitergebildet haben oder eine Führungsposition als Team- oder Abteilungsleiter nachweisen können, können Sie den Ausbilderlehrgang beginnen und nach erfolgreichem Abschluss sowie der Ernennung im Unternehmen als Ausbilder im Unternehmen arbeiten.
Als Ausbilder sind Sie in der Lage, Grund- und Zusatzschulungen sowie Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Sie erstellen hierzu die Unterlagen, nehmen die Prüfungen in Theorie wie auch in Praxis ab. Darüber hinaus sind Sie als Ausbilder berechtigt, die Urkunde sowie den Kranschein auszustellen und zu unterzeichnen.
Als Ausbilder für Kranführer sind Sie nicht berechtigt, die Lehrgangsteilnehmer für Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen wie z. B. der Straße oder der Schiene auszubilden. Hierzu benötigen Sie weitere Schulungen und Befähigungen, wenn dies in Ihrem Unternehmen Pflicht sein sollte.
Die Kranführer Ausbildung und auch viele weitere Lehrgänge und Ausbilderkurse erhalten Sie im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Service aus einer Hand.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden