Häufig besteht die Situation, dass bei Versand von Waren keine Entladehilfen vor Ort zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund gibt es Lastkraftwagen (LKW), die einen Ladekran fest angebracht haben. Mit diesem Ladekran, als LKW-Aufbau ist besonders flexibel einsetzbar und kann je nach Ausführung hohe Lasten befördern. LKWs mit einem Ladekran haben eine Plattform, auf der sie die Ladung regulär befördern können. Der zusätzliche Aufbau des Ladekrans besteht aus einem einarmigen und ausfahrbaren Kranarm, der sich kompakt zusammenfahren lässt. Außerdem sind mindestens zwei Stützen in direkter Nähe angebracht, die ein Umkippen des LKWs verhindern sollen. Je nach Größe und aufnehmbaren Gewicht können auch mehrere Stützen vorhanden sein.
Damit Sie mit einem solchen Fahrzeug selbständig hantieren dürfen, benötigen Sie zweierlei Berechtigungen. Zum einen benötigen Sie die Fahrerlaubnis nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung sowie die Weiterbildung als Berufskraftfahrer. Zum anderen benötigen Sie noch zur Bedienung des Ladekrans den sogenannten Kranschein. Mit dem Kranschein sind Sie allerdings nicht nur berechtigt, Ladekrane zu bedienen, sondern auch alle anderen Arten von Kranen.
Um als Kranführer tätig werden zu können, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Kranführer Voraussetzungen sind Grundlage dieses Berufs und können nicht vereinfacht werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen alle notwendigen Kranführer Voraussetzungen auf, damit Sie einen Überblick über den Beruf und dessen Ausbildung erhalten können. Nachfolgende Voraussetzungen gelten für die Erlangung des Kranscheins:
Bitte beachten Sie, dass für die Erlangung der LKW-Fahrerlaubnis andere Voraussetzungen gelten!
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zur Kranführer Ausbildung anmelden. Die vollständige Kranführer Ausbildung umfasst insgesamt zwei Teile und einem stets wiederkehrenden Teil:
Die Grundausbildung: sie wird durch einen Ausbilder Ladekran in Theorie wie auch in Praxis unterrichtet.
a. Die theoretische Ausbildung kann direkt vor Ort oder auch online erfolgen.
b. Die praktische Ausbildung wird entweder im Unternehmen vor Ort oder auf einem speziellen Schulungsgelände mit diversen Lasten und Übungen durchgeführt.
Einer unternehmensspezifischen Zusatzausbildung, die Ihnen die Handhabung mit den im Unternehmen eingesetzten Geräten veranschaulicht. Diese Zusatzausbildung kann auch noch weitere spezifische Inhalte des Unternehmens beinhalten. Denkbar sind Wartung und Pflege sowie Mängelmeldung und sonstige Inhalte. Diese Zusatzausbildung ist für jede Art von Kran verpflichtend.
Die gesetzlich vorgeschriebene und jährlich wiederkehrende Sicherheitsunterweisung ist der stets wiederkehrende Teil. Diese Sicherheitsunterweisung kann wieder in Theorie und Praxis aufgeteilt sein und dient der Unfallverhütung. Nachfolgende Themen können entweder unternehmensnah oder losgelöst in allgemeiner Form abgehalten werden:
a. Theorie: Neuerungen in der Kranflotte des Unternehmens.
b. Praxis: Neuerungen und Verbesserungen von Prozessen im Kranbetrieb des Unternehmens.
Das Ziel der Kranführer Ausbildung ist die Befähigung und Erlangung erster Erfahrungen mit Kranen und damit den Erhalt des Kranführerscheins. Neben dem Kranführerschein sollen die Lehrgangsteilnehmer Rechte, Pflichten und Gefahren im Umgang mit Kranen sowie die damit verbundenen praktischen Tipps und Tricks verinnerlichen. Daher erhalten Sie während der Kranführer Ausbildung unbedingt notwendige und wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Tätigkeit. Auf diese Ausbildungsinhalte können Sie auch noch im späteren Berufsleben sich beziehen und gezielte Fragestellungen beantworten.
Ein weiteres Ziel einer guten Kranführer Ausbildung ist das veranschaulichen einer fehlerfreien Tätigkeit. Denn bei Fehlern als Kranführer eines Ladekrans sind nicht selten Menschenleben gefordert, sondern auch hohe materielle Schäden zu erwarten. Damit dies nicht passiert, werden Gefahrenpunkte und häufige Fehler aufgezeigt und mit sehr viel Technik auf ein Minimum reduziert. Allerdings muss der Kranführer in der Lage sein, diese Technik auch zu bedienen sowie dessen Informationen zu interpretieren. Im Rahmen der Kranführer Ausbildung werden genau diese Inhalte aufgezeigt und geschult. Nach dem Abschluss sind Sie als Kranführer ein gefragter Fachexperte, der nicht nur Lasten mühelos bewegt, sondern auch Gefahren kennt sowie Verantwortung für Menschen, Sachwerte und Maschinen trägt.
Doch Achtung! Nur weil Sie den Kranschein haben, dürfen Sie sich nicht automatisch auf einen LKW setzen und losfahren! Hierzu ist eine Fahrerlaubnis notwendig und eine vorhergehende Einweisung in den Ladekran durch einen Spezialisten im Unternehmen.
Die Kranführer Ausbildung erfolgt grundsätzlich durch einen hierauf spezialisierten und erfahrenen Ausbilder Ladekran. Wobei Sie nicht nur die Themengebiete für den Ladekran vermittelt bekommen. Die Ausbildung ist übergreifend für sämtliche Arten von Kranen und befähigt Sie grundsätzlich zum Bedienen aller Arten von Kranen (nach vorheriger Einweisung). Der Ausbilder Ladekran vermittelt den Lehrgangsteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse nach DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie einigen weiteren Regeln und Vorschriften und gibt darüber hinaus noch nützliche Tipps und Tricks für die Praxis. Hierbei liegt nicht nur der Fokus auf das Bestehen der Endprüfungen, sondern auch auf die zukünftige Tätigkeit. Denn die Kranführer sollen nicht nur mit einem Kranführerschein, sondern mit vielem und gutem Fachwissen ausgestattet werden, damit sich im beruflichen Alltag keine Fehler einschleichen.
Die theoretische Ausbildung kann wahlweise online oder im Unternehmen vor Ort erfolgen und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teile:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
o DGUV Vorschrift 52
o DGUV Grundsatz 309-003
o Verschiedene DGUV-Informationen
o DGUV Vorschrift 1 und weitere Vorschriften
o DGUV Regel 100-500 und weitere Regeln
o Betriebssicherheitsverordnung
o Unfallverhütungsvorschriften
- Ausführungen von Kranen
o Maschinenrichtlinie 2006/42 mit Auswirkung auf Krane
o Technische Besonderheiten
o Sonderaufbauten
- Technik wie Mechanik und Hydraulik
o Hebelgesetze
o Umrechnung von Kräften
o Tragkraftdiagramm
o Lasten
o Wind, Wetter
- Bewegen und Aufstellung von Kranen
o Stützen
o Aufstellung auf unterschiedlichen Böden
o Geländegängigkeit
o Elektrische Gefahren
o Noteinrichtungen z. B. Notabschaltung
- Anschlag von Personen und Lasten
o Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
o Gurte und Schlösser
o Anschlagpunkte
o Isolation
o Elektrische Gefahren
- Weitere Themen:
o Unfälle
o Prüfungen
o Sondereinsätze
o Übernahme und Transport von Maschinen
Jeder dieser aufgeführten Bereiche hat seine ganz speziellen Eigenheiten, denn im Bereich von Kranen bestehen ganz spezielle Anforderungen, die mit keinem anderen Arbeitsgerät vergleichbar sind. Gerade die Verbindung mit teilweise extremer Höhe oder Entfernung sowie häufig großer Last sind ganz spezielle Faktoren bei der Arbeit zu beachten. Diese Faktoren können noch erheblich durch beispielsweise das Wetter verstärkt werden. In nicht seltenen Fällen manövriert der Kranführer nach Anweisung eines anderen komplett blind seine Last durch die Luft. Hier ist nicht nur jede Menge Erfahrung, sondern auch Vertrauen in sich selbst, in den Einweiser und in das Gerät erforderlich.
Jede Ausbildung im Bereich von Kranen hat seine ganz spezielle Schwerunkte. Grundsätzlich kann eine Ausbildung auf den folgenden Arten von Kranen erfolgen:
- Autokran
- Brückenkran
- Ladekran
- Portalkran
- Säulenschwenkkran
- Turmdrehkran
Gerade bei Auto- und Ladekranen bestehen viele Besonderheiten bei Herstellern, Typen und Aufbauten. Diese Vielfalt ist Interessant und macht es zugleich unmöglich alle Details zu schulen. Daher werden ausschließlich die allgemeingültigen Grundlagen geschult. Mit einigen vor Ort vorhandenen Kranarten, können die anwesenden Teilnehmer ein Gefühl in der Handhabung erlangen. Die jeweiligen Spezialthemen für die im Unternehmen eingesetzten Kranarten, werden in den Weiterbildungen geschult. Die praktische Grundausbildung beinhaltet folgende Themen:
- Einweisung in verschiedene Kranarten
o Handbücher
o Wartungsbuch/ Prüfbuch
o Grundlegende Bedien- und Wartungselemente
o Mögliche Anhebe- und Verladepunkte
- Fahr- und Manövrierübungen
o Überwachung der Umgebung
o Einweiser
o Gefahren in der Höhe, Schwenkung/ Spiel im Tragarm
o Bewusstes Bewegen der Maschine in die Selbstabschaltung
- Tägliche Wartungsarbeiten an der Bühne
o Sichtprüfungen von besonders beanspruchten Bauteilen
o Noteinrichtungen
o Selbsttests
o Abschmieraufgaben
o Bereifung
o Stützen
Alle Tätigkeiten werden einschlägig und nach Betriebsanleitung des Herstellers geschult. Daher kann es sein, dass der bei Ihnen im Betrieb eingesetzte Kran andere Vorschriften/ Empfehlungen hat. Grundlegende Inhalte sind allerdings bei der Einweisung im Hinblick auf die Funktionalität Leckagen, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstörungen und Rüstarbeiten identisch.
Insofern Sie die Ausbildung zum Kranführer erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie neben dem Kranschein auch eine Urkunde. Nach der Grundausbildung werden Sie im Unternehmen entsprechend eingewiesen. Jede Weiterbildung und Einweisung wird entsprechend dokumentiert und auch im Kranschein erfasst. Damit ist der Kranschein für Sie als Kranführer ein wichtiges Dokument zur Ausweisung sowie auch als Übersicht, was Sie bereits an Schulungen und Befähigungen besitzen.
Insofern Sie auf einem Ladekran eingesetzt werden sollen, sind Sie bereits im Besitz eines LKW-Führerscheins. Andernfalls dürfen Sie auf einem Ladekran nicht eingesetzt werden, Ausnahme: ein LKW-Fahrer ist mit an Bord.
Als Inhaber eines Kranscheins erfüllen Sie bereits einen Teil der Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Ausbilder für Kranführer. Insofern Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben und sich in Ihrem Ausbildungsberuf z. B. zum Meister weitergebildet haben oder eine Führungsposition als Team- oder Abteilungsleiter nachweisen können, können Sie den Ausbilderlehrgang beginnen und nach erfolgreichem Abschluss sowie der Ernennung im Unternehmen als Ausbilder im Unternehmen arbeiten.
Als Ausbilder sind Sie in der Lage, Grund- und Zusatzschulungen sowie Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Sie erstellen hierzu die Unterlagen, nehmen die Prüfungen in Theorie wie auch in Praxis ab. Darüber hinaus sind Sie als Ausbilder berechtigt, die Urkunde sowie den Kranschein auszustellen und zu unterzeichnen.
Als Ausbilder für Kranführer sind Sie nicht berechtigt, die Lehrgangsteilnehmer für Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen wie z. B. der Straße auszubilden. Hierzu benötigen Sie weitere Schulungen und Befähigungen, wenn dies in Ihrem Unternehmen Pflicht sein sollte.
Damit Sie selbständig Kranführer ausbilden dürfen, müssen Sie zunächst selbst eine Weiterbildung zum Ausbilder besuchen. In dieser hauptsächlich theoretisch durchgeführten Ausbildung werden Ihnen verschiedene Ausbildungspraktiken, sowie rechtliche Inhalte nähergebracht. Praktische Inhalte am Kran werden keine geschult, da Sie sich bereits mit Erfahrung am Kran am Ausbilderlehrgang anmelden.
Um den Ausbilderlehrgang zu besuchen und anschließend als Ausbilder für Kranführer tätig sein zu dürfen, benötigen Sie einiges an Vorkenntnissen. Diese Vorkenntnisse und Voraussetzungen sind im Einzelnen nachfolgend aufgelistet:
Mit diesen Voraussetzungen sind Sie perfekt als künftiger Ausbilder für Kranführer gewappnet. Gerade im Hinblick auf die Fähigkeit, anderen Menschen Schulungsinhalte anschaulich näherzubringen, benötigen Sie einiges an Kenntnissen, die Sie in der Weiterbildung zum Meister aber auch im Umgang mit Menschen als Team- oder Abteilungsleiter erwerben. Vor der Einschreibung zum Ausbilderkurs, ist es empfehlenswert, den eigenen Vorgesetzten auf Ihr Vorhaben anzusprechen. Denn nicht in jedem Unternehmen ist ein Kranführerausbilder notwendig, daher sollten Sie die Weiterbildung nicht aus Eigeninitiative belegen.
Die Ausbildungsinhalte gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Diese sind im Einzelnen die:
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 209-075
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Informationen
Nicht nur die Inhalte aus den verschiedenen DGUV-Vorschriften werden geschult, sondern auch viele weitere Themen. Ein Teil der Themen sind nachfolgend beispielsweise aufgelistet:
- Haftungsfragen
- Maschinenrichtlinie 2006/42
- Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Pflichten eines Ausbilders
- Methodik und Didaktik einer dreistufigen Ausbildung (Grund-, Zusatz-, und Betriebsbedingte-Schulung)
- technische Details unterschiedlicher Typen von Kranen
- Das Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten (organisieren) von Schulungen
- Schreiben, Durchführen und Korrektur von Lernerfolgskontrollen (Prüfungen)
- Aufbau von praktischen Übungen und Parcours
Neben der eigentlichen Ausbildung von Kranführern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Mit einer absolvierten Ausbilderprüfung im Hause Stapler Schmidt profitieren Sie gleich von mehreren Vorteilen:
Alle diese Punkte gewährleisten Ihnen ein rundum sorgloses Paket und wiegt Sie in Sicherheit, gerade bei den ersten Schulungen. Das ist besonders wichtig, aus diesem Grund bietet das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt diesen Service exklusiv seinen Ausbildern an. Damit können Sie sich auf Ihre Schüler konzentrieren und sind in der Lage nach und nach Erfahrungen und Erkenntnisse in die Schulungsunterlagen einzupflegen. Da die Dateien alle bearbeitbar sind, können Sie die darin vorhandenen Bilder und Beispiele auf Ihre Situation im Unternehmen anpassen. Damit kreieren Sie nicht nur ein einzigartiges Werk, sondern weisen Professionalität aus. Auch bei der Erstellung von theoretischen Prüfungen im Rahmen der Erstschulungen sowie den jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen, kann ich bei Fragen sehr gerne unterstützend mitwirken.
Als Ausbilder Ladekran ist es denkbar, dass Sie sich alleinig auf die Ausbildung von Mitarbeitern konzentrieren. Das würde bedeuten, dass Sie sich um alle Schulungsbelange im Unternehmen kümmern. Hierzu können sämtliche Bedienerscheine nach DGUV in das Aufgabengebiet fallen, aber auch die Ausbildung von Lehrlingen beinhalten. Natürlich werden Sie hier nicht alleine alle Schulungen durchführen, sondern in einer speziellen Abteilung und darin einer Einheit zugewiesen. Neben der eigentlichen Ausbildungstätigkeit können Sie vor allem in kleineren Betrieben auch in anderen Bereichen tätig sein. Ein Wechsel des Unternehmens kann denkbar sein, wenn Sie sich für diese Tätigkeit interessieren. Denkbar sind folgende, zusätzliche Tätigkeiten:
zusammengelegt werden können. Auch die Ausbildung von externen Mitarbeitern ist denkbar.
Es ergeben sich mit der absolvierten Weiterbildung zum Ausbilder Ladekran viele Tätigkeitsbereiche, die sehr spannend und abwechslungsreich sein können.
Im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt werden viele Bediener- sowie auch Ausbilderlehrgänge online sowie auch Inhouse durchgeführt. Neben den vielen Lehrgängen bieten wir in unserer Verlagsecke auch Unterlagen an.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden