Generell ist ein Führerausweis die gängigste Form sich als Führer von Fahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auszuweisen. Ein Flurförderschein ist demnach ein Führerausweis, der den Inhaber ausweist, eine Aus- und Weiterbildung im Bereich von Flurförderzeugen erfolgreich durchgeführt zu haben. Der Flurförderschein weist demnach eine erfolgreiche Ausbildung in Theorie wie auch in der Praxis aus.
Sie fragen sich sicherlich an dieser Stelle, warum es überhaupt notwendig ist, einen Führerausweis für Flurförderzeuge, oder auch umgangssprachlich Stapler genannt, zu besitzen? Sie denken, dass die Nachweise in der Personalakte des entsprechenden, im Unternehmen angestellten Mitarbeiters ausreicht? Oder sind sogar der Meinung, dass wenn jemand einen PKW- oder LKW- Führerschein besitzt, dass er auch ein Flurförderzeug sicher bedienen kann? Dann haben Sie weit gefehlt:
Der Flurförderschein ist persönlich auf eine Person ausgestellt und nicht übertragbar, weil der Flurförderschein nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis durch das lehrende Unternehmen ausgehändigt wird. Demnach weist er eine spezifische Person als Wissensträger aus, sollte eine neue Person den Arbeitsplatz übernehmen, so ist es verpflichtend, diese neue Person auszubilden. Der Flurförderschein enthält alle personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterschrift, Lichtbild, Schulungsort und -tag sowie Ausbildungsstätte. Weitere, unternehmensinterne Daten wie Personalnummer und Einsatzbereich sind ebenfalls denkbare Daten, die aufgedruckt sein können.
Der Flurförderschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis“ er bescheinigt dem Inhaber eine Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Im Bereich von Flurförderzeugen können das beispielsweise folgende Eintragungen sein:
Diese Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Flurförderscheinen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung im Flurförderscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaften oder Bauaufsichten wird akribisch darauf geachtet.
Damit Sie einen schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen erhalten müssen Sie gemäß DGUV Vorschrift 68 § 7 Ihre Befähigung z. B. durch eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nachweisen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie zum Erhalt des Flurförderscheins volljährig sind und die deutsche Sprache ausreichend gut beherrschen.
In der grundlegenden Ausbildung werden zwei Teile hauptsächlich behandelt:
Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Flurförderschein per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen noch eine unternehmensspezifische Einweisung. Hier werden Besonderheiten wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere Gefahren geschult. Häufig endet dieser Teil ebenfalls in einer Prüfung, die zwingend in den Flurförderschein durch den verantwortlichen Ausbilder für Flurförderzeuge einzutragen ist. Erst wenn diese drei Teile eingetragen sind, erhalten Sie einen schriftlichen Fahrauftrag. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Jedes Jahr brauchen Sie als Gabelstaplerfahrer eine Unterweisung. In dieser Unterweisung werden neue Gefahren, neue Erkenntnisse und auch andere Sachverhalte um das Thema „fahren von Gabelstaplern“ besprochen. Diese Unterweisungen können mit einem Abschlusstest versehen sein und sind durch einen qualifizierten Ausbilder für Flurförderzeuge entweder im Unternehmen selbst oder durch ein externes Unternehmen durchzuführen. Die erfolgreiche Unterweisung ist zwingend in die Fahrausweise der teilnehmenden Personen einzutragen.
Damit werden alle Vorschriften seitens Gesetzes und Berufsgenossenschaft erfüllt. Im Falle von Kontrollen und Unfällen sind somit alle Nachweise vorhanden und können direkt vorgeführt werden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist alleinig der Flurförderschein nicht ausreichend. Sollen Gabelstaplerfahrer mit dem Gerät am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (das ist bereits dann der Fall, wenn auch „nur“ eine Straße überquert wird) ist ein öffentlicher Führerschein, wie für ein PKW oder ein LKW notwendig. Die jeweils erforderliche Führerscheinklasse richtet sich nach:
des Gabelstaplers. Gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 braucht ein Gabelstaplerfahrer, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 Straßenverkehrsgesetz.
Für die Einhaltung dieser Regelungen sind das beschäftigte Unternehmen sowie der Gabelstaplerfahrer selbst verantwortlich. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen können Unternehmer und Fahrer hohe Strafen erwarten, da das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt.
Damit Sie sicher am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Gabelstapler teilnehmen können benötigen Sie Kenntnisse der öffentlichen Verkehrsregeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Diese Verkehrsregeln darf ein Ausbilder für Flurförderzeuge nicht schulen. Damit werden den Inhabern eines Flurförderschein weder die Ampelregelungen noch Verkehrszeichen oder andere Vorschriften beigebracht. Lediglich vereinfachte Verkehrsregeln, die auf gängigen Betriebsgeländen vorzufinden sind, werden in allgemeiner Form geschult. Die jeweilige, unternehmensspezifische Schulung wird durch entsprechend fachkundigen Personals, also einen Ausbilder für Flurförderzeuge, geschult.
Daher dürfen Sie das Betriebsgelände mit dem Gabelstapler nicht verlassen, wenn Sie nicht den entsprechend notwendigen Führerschein nach §2 StVG besitzen! Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder für Flurförderzeuge. Auch das örtliche Landrats- oder Straßenverkehrsamt kann Ihnen behilflich sein.
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Flurförderschein können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Flurförderzeuge“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise auszustellen sowie Urkunden zu unterzeichnen.
Die Inhalte im Ausbilderkurs gliedern sich hauptsächlich in das Veranschaulichen von Gesetzmäßigkeiten und die Näherbringung der betroffenen DGUV-Vorschriften. Im Einzelnen sind das die:
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-001
- DGUV Information 208-004
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 209-075
- DGUV Grundsatz 308-009
Neben den DGUV Inhalten werden auch weitere Themen behandelt. Diese Themen sind beispielsweise:
- Haftungsfragen
- Unternehmerpflichten
- Pflichten eines Trainers für Gabelstaplerfahrer
- Methodik und Didaktik
- technische Details unterschiedlicher Typen von Gabelstaplern
- Das Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten (organisieren) von Schulungen
Neben der eigentlichen Ausbildung von Staplerfahrern gehört es auch zu Ihrer Aufgabe Prüfungen nach der Anforderung den Vorschriften der DGUV zu erstellen. Hierzu gibt es einige Bestimmungen, die Sie nicht nur bei der Erstellung der theoretischen Prüfung beachten müssen, sondern auch bei der praktischen Prüfung.
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge tätig sein können müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein
- Sie müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung auf Gabelstaplern vorweisen können
- Sie müssen in der Lage sein, Menschen zu unterrichten. Diese Voraussetzung erlangen Sie beispielsweise mit dem Nachweis einer Meisterausbildung oder einer Ausbildung z. B. als Logistiger und anschließende vierjähriger Berufserfahrung oder auch als verantwortlicher Abteilungs- oder Teamleiter.
Insofern in Ihrem Unternehmen Ausbilder Flurförderzeuge benötigt werden, ist die Absolvierung des viertägigen Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder Flurförderzeuge im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
- Erstschulungen
- Einweisungen in Gabelstapler
- Einweisung im Unternehmen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
- Sicherheitsbeauftragter für Geh- und Fahrwege sowie im Lagermanagement z. B. Regale
- Erstellung von Schulungs- und Lehrgangsunterlagen
- „Normale“ Weiterarbeit als Staplerfahrer
- Team- oder Abteilungsleiter mit Zusatzfunktion als Ausbilder
- Fuhrparkmanager, zur Überwachung der im Unternehmen eingesetzten Maschinen.
- Unternehmensübergreifende Ausbildung zwischen Zweig- und Tochterbetrieben aber auch die Ausbildung von externen Mitarbeitern ist denkbar.
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmensart und -größe sehr stark unterscheiden.
Ein Ausbilder Flurförderzeuge wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Flurförderzeuge Sinn macht. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Flurförderzeuge jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder Flurförderzeuge für das Unternehmen besonders wertvoll, denn er kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen.
Das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt ist Ihr regionaler Ansprechpartner bei Schulungen für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen aber auch vielen weiteren Bedienerschulungen. Der theoretische Unterricht erfolgt häufig online. Damit können Schulungen einfach und schnell durchgeführt werden, da keine Schulungsräume oder Reisen für die Mitarbeiter zu organisieren sind. Es wird lediglich ein Computerarbeitsplatz mit Internetverbindung und Headset benötigt. Der Rest wird über einen gängigen Internetbrowser abgewickelt.
Die praktische Ausbildung und Prüfung erfolgen jeweils bei Ihnen vor Ort, an einem Ort in der Region Neuss, oder an einem speziellen Übungsgelände. Nähre Informationen finden Sie hierzu auf der Internetseite.
Ausbilderschulungen erfolgen dagegen immer online, da eine praktische Ausbildung nicht notwendig ist, die Teilnehmer bringen bereits eine nachgewiesene Erfahrung von mindestens zwei Jahren mit.
Ihr Ausbilder Torsten Schmidt ist geprüfter und durch die IHK zertifizierter Ausbilder der Ausbilder und schult alle angebotenen Kurse transparent und detailgetreu. Als geprüfter Logistikmeister (IHK) kennt er ebenfalls den Arbeitsalltag genau und kann so auf die einzelnen Bedürfnisse seiner Kursteilnehmer eingehen. Mit dem Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sichern Sie sich zahlreiche Kompetenz aus einer Hand!
Neben den angebotenen Kursen werden weitere Materialien zur Verfügung gestellt. In der Verlagsecke finden Sie:
- Diverse Lehrmaterialien
- Unterschiedliche Fahrausweise
- Sowie Ausbildungsvideos
- Als Kursteilnehmer „Ausbilder Flurförderzeuge“ erhalten Sie Hilfe bei Fragen zu Kursdurchführungen.
Die Verlagsecke rundet damit das Angebot des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt vollständig ab. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit Schulungen nicht zur Qual werden zu lassen.
Stapler Schmidt bietet Ihnen unterschiedliche Fahrausweise an:
- Hubarbeitsbühnen
- Flurförderzeuge
- Krane
- Erdbaumaschinen
- Teleskopstapler
Alle Fahrausweise sind nach juristischen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben gefertigt und genügen somit höchsten Ansprüchen. Das Material ist ein Spezialpapier „Neobond gelb mit 200 g/qm“ und ist lebensmittelecht und bis zu 100 °C temperaturbeständig. Alle Fahrausweise haben das Format 7,5 x 10,5 cm. Sie erhalten damit ein hochwertiges Produkt, indem Sie alle notwendigen Eintragungen für Ihre Fahrer erfassen können.
Die Führerausweise erhalten Sie entweder mit eigenem Logo oder mit dem Logo des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt. Auch Führerausweise ohne Logo sind kein Problem.
Die Preisgestaltung ist abhängig vom Layout (Logo) und der abgenommenen Menge. Der Preis für 600 Stück und eigenem Logo liegt bei 0,80 € pro Ausweis. Hinzukommen noch die Versandkosten. Die Lieferzeit beträgt rund acht Werktage.
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge direkt starten können bietet Ihnen das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt vollständige Kursunterlagen mit:
- Lehrvideos
- Schulungsdokumentation (Handout)
- Schulungspräsentation
- Prüfungsfragen
in einem speziellen Bundle an. Die Unterlagen können auch individuell angefertigt werden. Damit haben Sie nicht nur rechtssichere Unterlagen (nach DGUV) sondern erhalten auch gleichzeitig Support bei aufkommenden Fragen.
Weitere Informationen zu allen aufgeführten Themen finden Sie im Internet.
Fragen Sie mich an, ich berate Sie gerne.
Ich schule Auftraggeber unter anderem in:
Düsseldorf, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, München, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden